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Sicherheitsprüfung Geräte der Labortische |
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BID = 959323
Murray Inventar
Beiträge: 4858
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Einen schönen guten Abend wünsche ich.
Ich habe mal eine Frage bezüglich der Prüfung VDE 701/702 der Geräte welche sich in den Labortischen befinden.
Momentan haben wir eine Fremdfirma im Haus welche alle Geräte diesbezüglich durchmisst. Den genauen Wortlaut der Ausschreibung kenne ich nicht.
Sie sind sich selbst nicht wirklich sicher ob da die Geräte im Labortisch dazu gehören.
Theoretisch kann man die Geräte da jederzeit mit 2 oder 4 Schrauben lösen und da sie einen Systemstecksystem besitzen auch ohne Probleme in einem Tischaufsatzgehäuse montieren.
Sind die Tischaufsatzgehäuse dann ortsveränderlich da sich ja einen Schukoanschluß haben oder wie ist dies zu sehen? |
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BID = 959324
der mit den kurzen Armen Urgestein
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Grobe Frage ist ein E-Herd oder ein Geschirrspühler ein ortsveränderliches Gerät ?
Alles was fest mit dem Gebäude verbunden ist ist ortsfest! Deine Labortische sind schon von der Sache her ortsveränderlich, es sei den sie sind fest Montiert! Ansonsten siehe http://www.google.de/url?sa=t&r.....d=rja
Ich bin der Meinung das diese Geräte, auch wenn sie fest in den Labortischen eingebaut sind als ortsveränderlich anzusehen sind.
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen! |
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BID = 959328
Murray Inventar
Beiträge: 4858
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Gutes Beispiel mit dem Herd. Hab mal nachgefragt
Meinung ist der Herd wird nur gemessen wennn er einen Stecker hat, wenn über Herdanschlussdose angeschlossen geht es sie nix an.
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BID = 959338
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Auch wenn der Herd fest angeschlossen ist, so bleibt er doch ein ortsveränderliches Gerät!
Zu den Systemsteckverbindern sage ich nur die werden zB auch in Beleuchtungsanlagen eingebaut, nur sind die Leuchten da eben Ortsfest da fest mit dem Gebäude verbunden.
Eigentlich ist das durch die VDE 0100-200, Abschnitt 2.7.4ff auch recht eindeutig geregelt. Die Geräte die du aufgezählt hast (Computer, Monitor, Fax, etc.) sind nach dieser Definition alles ortsveränderliche Verbraucher, da man sie während des Betriebes bewegen kann. Das selbe gilt übrigens für Küchengeräte wie Kühlschrank, Geschirrspüler, E-Herd und sonstige Einbaugeräte, da sie etwa für Reinigungszwecke hervorgeholt werden können (auch wenn sie in der Küchenzeile integriert sind). Zusammengefasst kann man also sagen alle Geräte die Ans Netz angeschlossen sind und bewegt werden können zählen als Ortsveränderlich.
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BID = 959376
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Zitat :
| Zusammengefasst kann man also sagen alle Geräte die Ans Netz angeschlossen sind und bewegt werden können zählen als Ortsveränderlich. |
Habt ihr bei dieser Prüferei eigentlich schon jemals einen während der Nutzung entstandenen Fehler gefunden, der nicht auch mit bloßem Auge zu sehen gewesen ist?
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BID = 959377
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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@Perl: Ja, definitiv! Recht häufig sind da z.B. abgegammelte oder abgerissene Schutzleiteranschlüsse in Geräten.
@Murray: Verzeih' bitte meine Rückfragen, aber mir ist noch nicht ganz klar, wohin Deine Frage zielt.
Willst Du wissen, ob die Geräte nach 701/702 geprüft werden müssen, oder ob sie überhaupt geprüft werden müssen?
Die allgemeine Definition "ortsveränderlich" hat definitiv NICHT NUR damit zu tun, ob das Gerät einen Stecker (welcher Bauform auch immer) hat, oder nicht.
Und nun wird's dann auch interessant, welchen exakten Auftrag das Prüfunternehmen hat. Denn nach VDE 701/702 geht's tatsächlich nur nach dem Anschluß, nach Betriebssicherheitsverordnung oder DGUV3 ist dieses Unterscheidungsmerkmal nicht alleine ausschlaggebend.
Grundsätzlich hat der Betreiber bzw. dessen verantwortliche Elektrofachkraft mittels Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, wonach und wie oft alle Arbeitsmittel (egal ob ortsveränderlich oder nicht) zu prüfen sind.
Werden die Module den tatsächlich regelmäßig umgesteckt, oder handelt es sich dabei nur um eine theoretische Möglichkeit?
Möglicherweise handelt es sich bei den Labortischen in der Gesamtbetrachtung ja auch um Maschinen (Maschinenrichtlinie)...
Eine exakte Aussage hierzu wirst Du vermutlich nur vom Hersteller der Laboreinrichtungen bekommen - das wäre mein erster Ansprechpartner.
Ich neige dazu, diese Einbaugeräte grundsätzlich als ortsfest anzusehen, da sie ja im bestimmungsgemäßen Gebrauch üblicherweise nicht bewegt werden und für sich selbst KEINE eigenständigen Geräte zu sein scheinen. Das Tischaufsatzgehäuse in seiner Gesamtheit wäre daher wohl als Einheit zu sehen.
Aber ohne die genauen örtlichen Gegebenheiten zu sehen, bewegen wir uns hier doh im Bereich der Kaffeesatzleserei, leider.
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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BID = 959385
Murray Inventar
Beiträge: 4858
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Eigentlich zielte meine Frage eher dahin ob die jetzt überhaupt geprüft werden müssen. Aber dies kann wohl niemand beantworten da ich ja selber den genauen Prüfauftrag nicht kenne.
Wenn man alleine 701/702 betrachtet wohl eher nicht da die Tische ja halt fest angeschlosssen sind.
Bei den Tischaufsätzen (die stehen ja mehr oder weniger mobil auf dem Einschubsystem der Tische oben drauf) ist es keine Frage da die Schukoanschluss haben.
Ist halt dass die modularen Einschübe der Tische selber im Moment eh alle demontiert sind/werden wegen zentraler Inventarisierung und es sich deshalb anbietet die gleich mit durchzumessen.
Eigentlich hatte dies mein Chef mit der Firma auch so abgesprochen. Nur er ist leider dieses Woche nicht da und die Diskussion ob ja oder nein fing am Montag wieder von vorn an.
Na wir sind nun so verblieben ich arbeite ihnen die Einschübe zu und sie messen die durch.
Im Bürogebäude wurden wohl kistenweise Steckdosenverteiler entsorgt - vergammelt oder uralt.
Hier sind sie über ein Netzteil gestolpert - so ähnlich wie ein Laptopnetzteil - SK1 - 15V/2A mit zu hohen Ableitstrom.
Allerdings ist da scheinbar auch der PE zum Minus-Anschluß durchverbunden.
Soll wohl vorkommen.
Zum anderen machen sämtliche Gerätetester TE 0701/0702 aus den Tischen einen zu geringen ISO-Widerstand bei 500V. Bei 250V sind sie i.O.
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BID = 959388
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Hm, nunja, geprüft werden muss dieses Arbeitsmittel in JEDEM Fall, siehe TRBS 1201.
Fragt sich nur, nach welcher Norm geprüft werden muss...
Sofern der Labortisch komplett als Maschine einzuordnen ist, ist die DIN VDE 105-100:2009-10 (ggf. in Anlehnung an VDE 0113-1) Dein Freund.
Allerdings beisst sich da die Katze wieder in den Schwanz, denn konkretisierend steht da zu lesen:
Zitat :
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DIN VDE 0105-100(VDE 0105-100):2009-10 Abs.5.3.101.0 :
Betriebsmittel, die über Steckvorrichtung angeschlossen werden, sind nach DIN VDE 0701-0702 (VDE 0701-0702) zu prüfen. |
Dabei aber bitte beachten, dass eine Steckvorrichtung etwas vollkommen anderes ist, als ein Steckverbinder!
Nun musst du Dich halt mal selber durch die Herstellerunterlagen und den Normenwald wühlen, um herauszufinden, was da tatsächlich Sache ist.
Liegen denn die Gefährdungsbeurteilungen für die fraglichen Geräte vor?
Was sagt der Hersteller der Arbeitsmittel: Gerät oder Maschine?
Was ist denn eigentlich Deine Rolle in dem "Spiel"..? Überwachst Du die Prüfer verantwortlich? Oder interessieren Dich nur die Zusammenhänge?
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Lightyear am 22 Apr 2015 14:13 ]
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BID = 959391
Murray Inventar
Beiträge: 4858
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Mich interessieren die Zusammenhänge.
Arbeite ja den Prüfern nur zu da vieles mit anderen Geräten oder Kisten verstellt ist. Oder sich in Schränken befindet etc.
Aber ist wohl doch nicht so leicht zu unterscheiden was nun wozu gehört.
Habe übrigens jetzt erst gesehen das die Labortische doch nicht direkt mit den Anschlußdosen (?) im Kabelkanal vebunden sind sondern hinten im Labortisch im Kabelkanal ist noch ein Kragensteckverbinder 163/5 dazwischen
Also um sich mal ein Bild zu machen so sehen die Tische aus. Natürlich etwas andere Geräte drin
Labortisch
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Murray am 22 Apr 2015 15:40 ]
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BID = 959395
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Hoffentlich wird der Kragensteckverbinder nicht als Steckvorrichtung missbraucht...
So in etwa habe ich mir den Labortisch auch vorgestellt - in meinen Augen sind sowohl der komplette Aufsatz, als auch die einzelnen Einschübe eher nicht als ortsveränderlich (im Sinne von VDE701/702) einzuschätzen, sondern entweder als Maschine, oder aber als Festinstallation.
Die Tische stehen aber nicht zufällig auf Rollen..? Dann würde es nämlich langsam wirklich interessant...
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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BID = 959420
Murray Inventar
Beiträge: 4858
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Nein, keine Rollen.
Aber wenn man die als Festinstallation ansieht müssen die doch in der Regel doch alle 4 Jahre überprüft werden wenn ich es richtig verstehe.
Ist diese Regelung neu?
Kann mich an eine Überprüfung bisher gar nicht erinnern
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BID = 959422
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Also nochmal:
Die Prüffrist ergibt sich immer und zwingend aus der Gefährdungsbeurteilung, die für JEDES Arbeitsmittel erstellt werden muß. Ich für meinen Teil kenne nur verdammt wenige Arbeitsmittel, die nur alle vier Jahre geprüft werden müssen...
Wo hast Du denn die vier Jahre her..?
Ich würde Dir empfehlen, Dich mal mit dem Verantwortlichen zu unterhalten, oder Dich alternativ mal durch die diversen TRBSen durchzulesen.
Googlefutter: Gefärdungsbeurteilung, Fristen Wiederholungsprüfung Arbeitsmittel.
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Lightyear
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BID = 959425
perl Ehrenmitglied
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Offtopic :
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Zitat :
| @Perl: Ja, definitiv! Recht häufig sind da z.B. abgegammelte oder abgerissene Schutzleiteranschlüsse in Geräten. | Abgerissene Schutzleiteranschlüsse weisen ja wohl auf Fehlkonstruktion ab Werk hin.
Das kann es doch dank CE gar nicht mehr geben. |
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BID = 959427
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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@Perl: Du hast ja so Recht...
Leider wissen die Geräte oftmals nix von der zugehörigen Konformitätserklärung und erzeugen selbständig ungeahnte Fehlerbilder...
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Lightyear
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BID = 959441
TF_tronikfan Stammposter
Beiträge: 372 Wohnort: Stuttgart
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Ich wollte mich nur trollmäßig beteiligen und LJ in seiner Aussage einfach bestätigen.
Ergänzend bleibt zu sagen, dass labortische üblicherweise in Laboren stehen (abgeschlossene elektrische Betriebsstätten). Ein Zugang üblicherweise nur durch unterwiesenes Personal vorhanden ist oder eine Einschaltung nur über Schlüssel und vorheriges Abschranken des Arbeitsplatzes ..................(usw usf)
Es kommt darauf an wo das Ding steht (und was damit gemacht wird) Schulungsstätte, Arbeitsplatz oder -...
@perl
recht hast Du, bei 98% der Fehler kann dies ein Laie erkennen.
Die anderen sind meist nur über die Herstellerangaben identifizierbar.
--- Da wie du ja sagst, nicht sein kann, was nicht sein darf
@Murray
Die 4 Jahre kommen von Wohnraum- und Büroprüfungen bei denen eigentlich keine Beanspruchung der Geräte vorhanden ist. Es ist eine Bauchgefühlsfestlegung der Versicherer zusammen mit den Elektrikern und Sicherheitsfachleuten. Bei Baustellen wird halbjahrlich bzw. vor jedem Einsatz enpfohlen.
Die Trennung zwischen Geräten und Anlagen ist nur für Deine persönliche Organisation interessant bzw. auf welche Prüfablaufliste Du das Ganze nimmst. Du hast ungefährliche Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, das betrift auch die (elektrische) Anlage.
Dass deine Messungen vermutlich auf VDR Widerstände in den Geräten zurückzuführen sind, hast Du ja schon selber gemeerkt. Hier benötigst Du zur Überprüfung die Herstellerunterlagen um dies zu verifizieren.
Kannst Du noch angeben ob das eine Schule ist oder ein Labor oder ....
Gruß
tf
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