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BID = 756623
Ronco Gerade angekommen
Beiträge: 4
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Hallo!
Ein Bürogebäude wurde renoviert. In einem Flur ohne Tageslicht und in einem Treppenhaus wurden Einzelbatterie Notleuchten 230V 8W 3h in Bereitschaftsschaltung installiert. Absicherung der Notleuchten im Flur und im Treppenhaus über einen separaten gemeinsamen LS-Schalter in der UV3.
Die normale Treppenhausbeleuchtung ist in der UV1 Keller abgesichert
und die normale Flurbeleuchtung in der UV3.
Ich habe reklamiert daß bei einem Kurzschluß oder Erdschluß z.B. der Flurbeleuchtung keine Notbeleuchtung angeht.
Die Notbeleuchtung geht im Prinzip nur an wenn das ganze Gebäude oder die UV3 ausfällt.
Meiner Meinung müssen die Notleuchten im Flur vom LS-Schalter der Flurbeleuchtung und die Notleuchten im Treppenhaus vom LS-Schalter der Treppenhausbeleuchtung versorgt werden.
Frage: In welcher Vorschrift wird dies so gefordert?
VDE, VdS, Bundesland Bayern, sonstige?
Es kann ja wohl nicht sein daß man trotz Notleuchten im Fehlerfall im Dunkeln steht!
Hilfe wäre nett! |
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BID = 756660
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Deine Forderung ist natürlich völlig richtig, so ist die Notleuchte fast sinnlos.
Allerdings: Ist denn eine Notbeleuchtung in diesem Gebäude überhaupt gefordert? Wenn ja, dann steht das z.B. in der Baugenehmigung.
Dann ist die Notbeleuchtung nach VDE und den anforderungen der Landesbauordnung/MLAR zu installieren.
Schau mal z.B. bei Ceag, die haben gute Planungshilfen welche auch mit Normenbezügen versehen sein sollten. |
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BID = 756674
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Egal wo die Notleuchten abgesichert sind, bei einem Netzausfall egal durch welche Gründe schalten die sich selbst ein. Solange da Netzspannung vorhanden ist bleiben die in Bereitschaftsstellung. Eine Versorgung über einen anderen Verteiler kann keinen Netzausfall der normalen Beleuchtung erkennen, und damit ist die Funktion der Notbeleuchtung in Frage gestellt !
Gruß Bernd
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
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BID = 756722
Rhodosmaris Schreibmaschine
Beiträge: 2354 Wohnort: Lindau/Bodensee
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Was wäre, wenn man die Leuchten nicht in Bereitschafts-, sondern in Dauerschaltung betreibt?
Könnten sie dann über einen "fremden" Verteiler versorgt werden?
Unsere Einzelnotleuchten (CEAG Euro 3-3/D) sind zwar vom jeweils örtlich richtigen Verteiler versorgt, aber eben in Dauerschaltung. Das Piktogramm ist auch im Normalbetrieb beleuchtet und schaltet bei Netzausfall auf Batterie um.
ciao Maris
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BID = 756728
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Wenn Du Notleuchten in Bereitschaftsschaltung betreibst musst du Sicherstellen, das eben diese bei Netzausfall der normalen Beleuchtung einschalten. Das kannst du zum Beispiel am einfachsten über ein (oder 2 ) Unterspannungsrelais erreichen. ( Nachteil Fremdspannung in der anderen Verteilung )
Gruß Bernd
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BID = 756736
Rhodosmaris Schreibmaschine
Beiträge: 2354 Wohnort: Lindau/Bodensee
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Meine Frage zielte aber auf die Dauerschaltung ab.
Es kann ja ruhig die Beleuchtung zB. eines Flures ausfallen - die Notleuchte bekommt ihre Stromversorgung aber von einem anderen Verteiler und beleuchtet die Fluchtwegsrichtung weiterhin (eben weil Dauerschaltung).
ciao Maris
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BID = 756760
Ronco Gerade angekommen
Beiträge: 4
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Hallo!
Danke für die Antworten! Leider war die Vorschrift die ich suchte nicht dabei. Heute hatte ich etwas Zeit zum Stöbern und bin fündig geworden!
DIN VDE 0100-560 (März 2011)
560.9.5
"Im Bereitschaftsbetrieb muss die Stromversorgung der allgemeinen Beleuchtung für einen Bereich im Endstromkreis überwacht werden. Führt eine Unterbrechung der Stromversorgung für die allgemeine Beleuchtung in einem Bereich zum Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, so muss die Notbeleuchtung automatisch aktiviert werden. Es sind in jeden Fall Massnahmen zu treffen, die sicherstellen, dass bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung die örtliche Sicherheitsbeleuchtung mindestens des betroffenen Bereichs aktiviert wird."
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BID = 756786
Stifmaster Schriftsteller
Beiträge: 731 Wohnort: Mainfranken
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Hallo,
in der Konstellation die hier vorliegt, ist die Notleuchte, wie meine Vorredner schon erwähnten, völlig zweckfrei.
Es gibt zwei Möglichkeiten das Ganze zu Lösen:
- Ein Netzüberwachungsbaustein in der Verteilung, welche die Leuchten des TRH versorgt und über Steuerleitungen zur UV der Notleuchten diese ansteuern. Dabei muss allerdings jeder Beleuchtungsabgang (hinter dem LSS), der mit Notbeleuchtung gesichert werden muss, überwacht werden. Es genügt nicht die Zuleitung zur Verteilung zu überwachen.
- Die zweite Möglichkeit ist die Dauerschaltung. Dabei geht man auf Nummer sicher. Ich persönlich plane nur Bereitschaftsschaltungen wenn es ausdrücklich gewünscht ist bzw. versuche die Bereitschaftsschaltung weg zu diskutieren. Im Zeitalter der LED-Technik ist der Mehrverbrauch in meinen Augen kein Argument mehr gegenüber dem Sicherheitsgewinn.
Mal eine allgemeine Frage zur SIB: Ich habe einmal gelesen, dass Sicherheitsbeleuchtungsanlagen nicht mit FI-Schaltern gesichert werden dürfen. Wenn das wahr ist, wie stelle ich die Abschaltzeiten im TT sicher.
Gruß
Stefan
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Für meine Beiträge schließe ich jegliche Haftung aus. VDE-Vorschriften sind immer zu beachten. SICHERHEIT GEHT VOR!
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BID = 756789
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Zitat :
Stifmaster hat am 26 Mär 2011 18:53 geschrieben :
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Hallo,
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- Die zweite Möglichkeit ist die Dauerschaltung. Dabei geht man auf Nummer sicher. Ich persönlich plane nur Bereitschaftsschaltungen wenn es ausdrücklich gewünscht ist bzw. versuche die Bereitschaftsschaltung weg zu diskutieren. Im Zeitalter der LED-Technik ist der Mehrverbrauch in meinen Augen kein Argument mehr gegenüber dem Sicherheitsgewinn.
Mal eine allgemeine Frage zur SIB: Ich habe einmal gelesen, dass Sicherheitsbeleuchtungsanlagen nicht mit FI-Schaltern gesichert werden dürfen. Wenn das wahr ist, wie stelle ich die Abschaltzeiten im TT sicher.
Gruß
Stefan
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Dauerschaltung erhöhter Verbrauch, höherer Wartungsaufwand , da die Lebensdauer eingeschränkt wird.
Mit Netzüberwachung und Meldekontakt ist auch Fi möglich , da ja die Beleuchtung bei Netzausfall einschaltet . Meldekontakt singnalisiert ja das Netzausfall vorliegt.
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BID = 756802
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Endstromkreisüberwachung aber nur dann, wenn nur ein Stromkreis für diesen Bereich vorliegt. Das ist aber wohl anzunehmen.
Das einfachste dürfte es sein, zu schauen, ob überhaupt eine Sicherheitsbeleuchtung gefordert ist. Wenn ja, muss umgebaut werden, dann möglicherweise indem die Leuchte mit auf den Beleuchtungstromkreis gehangen werden, es sollte dort wohl eine Tasterschaltung vorhanden sein,welche eine Dauerphase aufweist.
Zum FI:
Da empfehle ich mal diesen Fred, restlos erleuchtet hat er mich allerdings nicht.
http://www.diesteckdose.net/forum/s.....E4ume
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