Schutzleiter über Gasleitung anzapfen?

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Autor
Schutzleiter über Gasleitung anzapfen?
Suche nach: schutzleiter (4340)

    







BID = 667048

FoodFighter

Neu hier



Beiträge: 24
Wohnort: Münster
 

  


Moin allerseits,
Ich bin dabei in unsrem Keller endlich ne Steckdose zu legen.
Habe mit dem Vermieter auch alles geklärt, die Erlaubnis habe ich.

Nun hatte ich vor einfach die Abzweigdose zum Kellerlicht anzuzapfen, die hängt an ner Sicherung in unserer Wohnung, läuft damit über unseren Zähler und alles ist gut.
Heute mache ich die Dose auf und stelle fest, dass da leider nur L und N drin liegen, PE gibts nicht.
Dumme sache, fürs Licht reichts aus, Lichtschalter und Lampe sind komplett aus Plastik bzw Glas, demnach alles nach Vorschrift und erlaubt.
Für die Steckdose hätte ich nun aber gern einen Schutzleiter.
Es ist so, dass durch meinen Kellerraum 2 Gasrohr-Leitungen langlaufen, die natürlich auch geerdet sind (Erdungspunkt knapp 10m von der Steller, wo die Steckdose hin soll, entfernt - dieser Erdungspunkt auf einer Potentialausgleichsschiene liegt leider außerhalb meines Kellers und der Leitungsweg zur Steckdose wär ein wenig umständlich.
Um zu vermeiden, dass ich durch den kompletten Kellerflur zu meiner Steckdose nen PE-Kabel ziehen muss, kam mir die Idee, direkt die Gasleitung anzuzapfen.
Gas und Strom ist aber ja so ne Sache für sich
Daher frage ich mich bzw. euch, ob ich den Schutzleiter einfach so mitten an ner Gasleitung anzapfen darf bzw ob ich ihn einfach so dranklemmen darf oder ob ich ne separate Leitung zu ner Ausgleichsschiene legen MUSS, ... oder ob ich sogar IN der Steckdose einfach den Schutzleiterkontakt auf N brücken darf.

Im Haus gibt es sonst auf jeden fall schon einen Schutzleiter - demnach TN-S, ob der Keller noch vor oder schon hinter der aufsplittung von PEN auf PE und N liegt kann ich leider so einfach nicht herausfinden. Unsere Wohnungen haben jedenfalls einen seperaten PE und N.

Danke für die Antworten
Liebe Grüße

BID = 667053

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

Klare Frage - klare Antwort: Nein, das ist absolut unzulässig!

Außerdem: Neue Steckdosen ohne FI-Schutz sind generell unzulässig, ebenso PEN von unter 10mm²Cu.

Also bleibt nur:
Entweder gar keine Steckdose oder ne neue Zuleitung (bzw. zumindest ein separat herangeführter vorschriftsmäßiger PE) UND ein (30mA-)FI.

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 667056

123abc

Schreibmaschine



Beiträge: 2190
Wohnort: Hamburg

Es gibt da noch eine etwas kostenspieliger Lösung:

Setze einen Schutzisolierten Trenntrafo mit Isolationsüberwachung und du kannst die Lichtleitung anzapfen.

Für das was dieser Spaß kostet kannst du aber auch gleich eine neue Leitung mit Fi installieren lassen.

123abc

BID = 667066

FoodFighter

Neu hier



Beiträge: 24
Wohnort: Münster

hmm also die Wohnung hängt an nem FI (komplett - nicht nur das Bad) - wenn der FI rausgedrückt wird, ist auch der Keller dunkel.
Ich müsst mal spaßhalber den N im Keller mit ner Messstrippe auf irgend ein geerdetes Teil halten und gucken, ob der FI rausfliegt, um sicher zu gehen (ich liege doch richtig....sobald ein Verbraucher im Stromkreis eingeschaltet ist und PE + N zusammen gedreht werden, fliegt der FI, weil die 30mA Differnz als Ableitstrom von N auf PE zustande kommen, oder?)

Als bliebe wirklich nur irgendwo den PE an ner Ausgleichschiene anzuzapfen...
Ne Gas-Leitung oder irgendwas anderes geerdetes, was kein Kupferkabel-leiter oder kein ernstzunehmender Verteiler ist, anzuzapfen ist also definitiv unzuläffig, habe ich das richtig verstanden?

Ich werde einfach mal alle Abzweigdosen in unmittelbarer Kellernähe öffnen, vielleicht findet man ja irgendwo ne existierende PE-leitung, wo ich ne NYM-Leitung hinziehen kann, L und N in meinem Keller an meiner - in der Wohnung bereits abgesicherten (B16A + 30mA RCD)- Leitung für die Kellerbeleuchtung abzapfe und in der anderen Abzweigdose einfach nur den PE anklemme und dann beide Mantelleitungen zur Steckdose führe, PE von Abzweigdose X anklemme und L+N aus meiner Kellerbeleuchtung hole...sieht nicht schön aus, weil 2 Leitungen zur Steckdose gehen, ist aber (wenn mich grade nicht alles täuscht) doch technisch vollkomen in Ordnung, oder?

Also nochmal kurz:
Sofern der Keller wirklich am 30mA FI in der Wohnung hängt und ich irgendwo ne PE-Klemme in ner Abzweigdose bzw. Verteilerschiene finde, den ich zu meiner Steckdose ziehe, begeb ich mich rechtlich auf sicherem Fuß und VDE-Technisch auch im sicheren Bereich, auch wenns optisch nicht schön und arbeitstechnisch ein wenig aufwendiger wird, richtig?

Traurig, ich bin noch nicht lang mit der Ausbildung (Betriebselektroniker) fertig und hab nichtmal schlecht abgeschnitten, aber SO intensiv haben wir die Hausverkabelung nie behandelt...bei uns ging es bezüglich Hausinstallationstechnik nur ums komplette Neuverkabeln, da hab ichs auch noch gelernt, dass FI mittlerweile standard und Pflicht in 'für nicht-Fachleute zugänglichen Gebäuden/Räumen' ist...beim Ändern bereits bestehender Verkabelungen war nie die Rede von 'FI für alle Räume nachrüsten' etc da musste nur klar gestellt werden, dass Nassräume an nem 30mA FI hängen ...traurig

BID = 667113

elo22

Schreibmaschine

Beiträge: 1403
Wohnort: Euskirchen
Zur Homepage von elo22


Zitat :
FoodFighter hat am 30 Jan 2010 22:21 geschrieben :

Ich müsst mal spaßhalber den N im Keller mit ner Messstrippe auf irgend ein geerdetes Teil halten und gucken, ob der FI rausfliegt, um sicher zu gehen (ich liege doch richtig....sobald ein Verbraucher im Stromkreis eingeschaltet ist und PE + N zusammen gedreht werden, fliegt der FI, weil die 30mA Differnz als Ableitstrom von N auf PE zustande kommen, oder?)


So ein Blödsinn. Da nimmt man ein geeignetes Messgerät.


Zitat :

Ne Gas-Leitung oder irgendwas anderes geerdetes, was kein Kupferkabel-leiter oder kein ernstzunehmender Verteiler ist, anzuzapfen ist also definitiv unzuläffig, habe ich das richtig verstanden?


Jein, metallene Leitungen (ausser Gas) könnten durch Kunststoff ersetzt werden. Damit wäre deine Verbindung hin.


Zitat :

Ich werde einfach mal alle Abzweigdosen in unmittelbarer Kellernähe öffnen, vielleicht findet man ja irgendwo ne existierende PE-leitung, wo ich ne NYM-Leitung hinziehen kann, L und N in meinem Keller an meiner - in der Wohnung bereits abgesicherten (B16A + 30mA RCD)- Leitung für die Kellerbeleuchtung abzapfe und in der anderen Abzweigdose einfach nur den PE anklemme und dann beide Mantelleitungen zur Steckdose führe, PE von Abzweigdose X anklemme und L+N aus meiner Kellerbeleuchtung hole...sieht nicht schön aus, weil 2 Leitungen zur Steckdose gehen, ist aber (wenn mich grade nicht alles täuscht) doch technisch vollkomen in Ordnung, oder?


Davon halte ich gar nichts.


Zitat :

Sofern der Keller wirklich am 30mA FI in der Wohnung hängt und ich irgendwo ne PE-Klemme in ner Abzweigdose bzw. Verteilerschiene finde, den ich zu meiner Steckdose ziehe, begeb ich mich rechtlich auf sicherem Fuß und VDE-Technisch auch im sicheren Bereich, auch wenns optisch nicht schön und arbeitstechnisch ein wenig aufwendiger wird, richtig?


Nein, s.o.

Lutz

BID = 667119

FoodFighter

Neu hier



Beiträge: 24
Wohnort: Münster

Gut, das kann ich soweit alles nachvollziehen.
Bezüglich des RCDs - DRAN hängt die Kellerbeleuchtung auf jeden fall, habs grad nochmal probiert: FI raus = Keller dunkel.
Ob sich das alles noch im VDE-Rahmen bewegt, kann ich auhc rausfinden, dann muss ich mir mal das Gossen Meterwatt VDE-Messgerät aus der Firma leihen.
Dass das eher 'Pfusch' ist da 2 Leitungen zu ziehen, sehe ich ebenfalls ein, da wäge ich aber einfach ab - es geht mir eher um die Funktion, den Keller benutze ausschließlich ich alleine, sollte ich hier mal ausziehen, wird das alles wieder abgebaut, von daher gehts mir nur ums Rechtliche und Sicherheitstechnische - bzw ist das legal oder kann da über irgendwelche Umstände die Bude abfackeln und ich bin schuld dran. - Wie's aussieht ist mir persönlich dann doch recht egal ...wobei ich jetzt 2 NYM-Leitungen in eine Steckdose nich so dragisch finde

Viel mehr Pfusch wär es den PE einfach wegzulassen oder es unverantwortungsvoll zu lösen - daher frage ich euch ja, wie ich mein Problemchen nach besten Möglichkeiten lösen kann ... einfach so ne komplette Leitung aus der Wohnung innen Keller ziehn ist halt in der Mietwohnung hier nicht....ich bin froh, dass mir der Vermieter überhaupt gestattet mir Strom für meine Hobby-Werkstatt vom Kellerlicht abzuzapfen.


Zitat :

Zitat :

Ne Gas-Leitung oder irgendwas anderes geerdetes, was kein Kupferkabel-leiter oder kein ernstzunehmender Verteiler ist, anzuzapfen ist also definitiv unzuläffig, habe ich das richtig verstanden?


Jein, metallene Leitungen (ausser Gas) könnten durch Kunststoff ersetzt werden. Damit wäre deine Verbindung hin.



Nur zum Verständnis....wieso darf ich dann nicht einfach ne Grün/Gelbe Leitung mit entsprechenden Schellen (Womit man die Leitungen Erdet) an die Leitung 'klemmen' und das Gas-Rohr als PE missbrauchen, wenns eigentlcih nur darum geht, dass es mal duch ein nichtleitendes Material ersetzt werden könnte?
Einfach aus dem Grund, weils Gas und somit ein brennbarer Stoff is, der IN dem Rohr befördert wird und das dann in irgendeiner Art und Weise ein Sicherheitsrisiko sein würde?

Danke jedenfalls, dass ihr mir helft

BID = 667134

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH

Wenn es um reinen Potentialausgaliech geht, darf man das sogar.
Nun Stell dir vor die Gasleitung ist einem deiner Keller-Nachbaren im Weg, dieser fragt den Vermieter, ob ein GWS-Installateur die Gasleitung verlegen darf.
Der GWS-Installateur nimmt nun anstatt eines geschweißten oder mit Gewindefittings verschraubten Rohres aus Stahl, eines er mittlerweilte gängigen Pressfittingsysteme, die nicht als durchgehend leitfähig gelten.

Nächster Punkt:
Wenn du den PE aus einem anderen Stromkreis holst, der nicht einmal zu deinem Zähler gehört.
Ein Elektriker wird mit der Neuerrichtung der Allgemeinstromkreise beuaftragt. Er entfernt alle alten Leitungen und schneidet auch deine Leitung direkt an der Wand ab, da er davon ausgeht, dass es sich um einen nicht mehr benutzten (L und N unbelegt) Kreis handelt.

---> Korrekte Lösung:

Du kaufst dir NYM-J oder H07V-U => 1G4mm² und verlegst dieses zur HPA, am Besten in Installtionsrohr neben der Gasleitung.
Mit dieser Leitung gehst du dann in die Abzweigdoose in deinem Keller in schliest daran den PE zu deiner Steckdose an.
Fertig ist die VDE Installation


BID = 667148

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

2 Leitungen (im Sinne eine separaten Schutzleiters) sind - korrekt ausgeführt - eben kein Pfusch. Trotzdem mit etwas höherem Risiko behaftet als bei Führung in einer Leitung.

Den PE von einem Stromkreis zu holen, der nicht mit an Eurer UV hängt, kommt aber nicht in Frage. Gemeinsame Nutzung wäre nur bei zwei Stromkreisen der selben UV akzeptabel.

Daher bleiben wirklich nur zwei Möglichkeiten (wenn man die erdfreie Version mit - je nach Leistung - sündhaft teurem Trenntrafo mal außenvorläßt):
Komplett neue Leitung von der Wohnung oder eben PE mit eigener Leitung von einer geerdeten (oder zumindest mit dem Hauptschutzleiter verbundenen) PAS.


_________________
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BID = 667187

FoodFighter

Neu hier



Beiträge: 24
Wohnort: Münster

Okay, das habe ich verstanden und kanns auch nachvollziehen bzw. einsehen
Dann werde ich einfach mal gucken, ob nicht irgendwo sowieso schon ein Schutzrohr oder ein Kabelkanal versteckt ist und werde ne eindrähtige 4mm² PE Leitung in meine Keller-Abzweigdose ziehen und direkt an einer Potentialausgleichsschiene....oder sogar der Hauptschiene anklemmen...man sollte ja meinen, dass da ein paar Kabelwege hinführen.

Besten Dank und viele Grüße

BID = 667393

2N3055

Schreibmaschine



Beiträge: 1383
Wohnort: Sulzbach (Ts.)

Was ist mit ´ner FI-Steckdose?

_________________
Wo kommt nur dieses "eingeschalten" her, aus Neufünfland?
Entweder "einschalten" oder "eingeschaltet"!

BID = 667397

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Bringt nix.

FI ist ja bereits am Leitungsanfang da. Aber Fehlerstromschutzschaltung ist eine Schutzmaßnahme MIT Schutzleiter. Und DER fehlt ihm eben!

BID = 667428

FoodFighter

Neu hier



Beiträge: 24
Wohnort: Münster

Ich hab noch ne ganze Weile im Keller gestanden und gegrübelt, habe aber nun die (denke ich) perfekte Lösung.
Geschickt verlegt schicken mir 3m Leitung.
Diese 3m werde ich als einadrige Manteleitung-Leitung mit 4mm² PE kaufen (gibt es, hab ich schon gesehn) - die fällt am wenigsten auf bzw ist am schönsten.
Damit werde ich von der Dose wo die Kellerbeleuchtung verklemmt ist, zur nächsten PAS gehen, welche direkt über eine 4mm² Leitung mit der HPAS verbunden ist.
Zum Glück hat da schonmal nen Elektriker schräg über die Decke Leitungen gezogen, da Pack ich meine PE-Mantelleitung dann einfach zwischen, dann fällts auch kaum auf.

Somit kann ich meine Steckdose dann 100%VDE genorm an der Kellerbeleuchtungs-Zuleitung abzapfen und alles ist wunderbar

BID = 667430

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Hört sich brauchbar an.

Im Rahmen der Schutzmaßnahmenprüfung sollte man auch noch einen Blick auf Spannungsfall und thermische Belastbarkeit der Leitung (Verlegeart, Häufung?) werfen. 16A ist schon recht hoch, insbesondere, falls es L oder gar H-LS sein sollten.

Bitte dann mal noch für unsere Kuriositäten-Sammlung Fotos der Dose, wo man die zweiadrige NYM erkennt. Das ist extrem selten, insbeasondere als O-Typ!

_________________
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