Sein nix gutt!
Zwar auf dem Papier zulässig, wenn es sich um zugelassene Dämmplatten handelt (da die B1, also schwerentflammbar sein müssen).
Aber die Leuchte verursacht im Betrieb soviel Hitze, daß sich die Platten verformen...
Daher (und auch aus Gründen erhöhten Brandschutzes) stets eine Unterlage verwenden!
Gut eignet sich z.B. ein Abschnitt Gipsfaserplatte (deutlich größer als die Leuchte).
[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 2 Sep 2008 22:41 ]