Hallo RolSim,
nicht so früh aufgeben!
(und für so ein bisschen "Salz" bin ich ja auch immer zu haben - wobei die Betonung auf AUCH liegt, also der Spaß darf den Inhalt gerne ergänzen, aber eben nicht ersetzen)
Also, im Grundbuch findet man dann eine sog. Grunddienstbarkeit.
Das ist ein verbrieftes Recht eines Dritten, in diesem Fall wohl der EON, bestimmte Dinge zu Lasten des betreffenden ("dienenden") Grundstücks zu tun, was dessen Eigentümer hinzunehmen hat.
Hier z.B. die Verlegung einer Stromleitung, die nicht unmittelbar und ausschließlich der Versorgung des Grundstücks selbst dient.
Das Ganze kann nun recht unterschiedlich ausgestaltet sein,
z.B.:
-der Grundstückseigentümer bekommt dafür laufend Geld oder eben nicht
-EON darf die Leitung erweitern oder ändern mit oder eben auch ohne Zustimmung des Grundstückseigentümers oder gar nicht
-der Eigentümer darf verlangen oder eben auch nicht, daß die Leitung (aus seine Kosten) verlegt wird, wenn eigene Baumaßnahmen damit kollidieren
-usw.usf.
Das Ganze stellt rechtlich eine Belastung des Grundstücks dar, die NICHT einseitig beendet werden kann und daher sehr wesentlich ist, z.B. was einen späteren Wiederverkaufswert des Grundstücks angeht.
Deshalb würde ich als Käufer schon ganz genau wissen wollen, worauf ich mich da einlasse!
Gruß,
sam2
P.S.
Sie lasen wie immer lediglich eine persönliche Einschätzung einer hypothetischen Sachlage. Wer eine individuelle Rechtsberatung im konkreten Einzulfalle wünscht, wende sich an den Anwalt des geringsten Mißtrauens...
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"