Ach so, Du meinst die Installationszonen und Vorzugsmaße für UP-Elektroinstallationen.
Da hilft Dir die Suchfunktion (lokal) und eine namensgleiche Maschine (global)!
Hinweis:
Vorgeschrieben sind weder jene Maße noch Zonen.
Man darf also sehr wohl Anschlüsse überall dort anlegen, wo man sie haben möchte und dem nicht anderes entgegensteht (z.B. nicht in Kaminmauerwerk).
Umgekehrt muß man überall mit dem Vorhandensein von Leitungen rechnen, also nicht nur in den Bereichen der Installationszonen!!!
Generell:
Solche Normen besitzen weder Allgemeingültigkeit nocvh eigenständige Rechtskraft. Ihre Anwendung muß daher im Einzelfall vereinbart werden! Allerdings kann bei fehlender Vereinbarung (und damit Anwendung der "anerkannten Regeln des Handwerks") auf sie zurückgegriffen werden.
Worum geht es denn genau?
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"