Rechtsanspruch auf Schutzleiter?

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Autor
Rechtsanspruch auf Schutzleiter?
Suche nach: schutzleiter (4368)

    







BID = 32620

pfohl@elektromeister.net

Gelegenheitsposter

Beiträge: 62
Wohnort: Essen(Ruhr)
 

  



Zitat :


Achso, was eigentlich das Grundthema hier angeht: Es besteht ein "Rechtsanspruch" auf eine sichere und geprüfte Anlage. Der Vermieter ist als Gewerbetreibender an die UVV gebunden. Deshalb gilt auch hier die BGV A2 und deren Prüffristen.



Die BGV gilt nur für Mitglieder der BG, und da ist man nur mit Angestellten Pflichtmitglied, die Aussage wenn Dein Vermieter Angestellte hat muss er Prüfen mag zwar korrekt sein, nur hat das recht wenig mit der Sache zu tun.

Das eine Anlage ohne Schutzleiter komplett erneuert gehört, sehe ich natürlich auch so.

mfg
Marcus

BID = 32682

frickelpit

Gerade angekommen


Beiträge: 9

 

  

Hallo Michi,
Du soltest, weil Du eh grad am Renovieren bist, auch die Deckel der Verteilerdosen aufschrauben (soweit diese zugänglich sind) und möglichst alle Lüsterklemmen darin nachziehen. Denn solch eine klassische Nullung ist mindestens 40 Jahre alt. Da kann es schon mal passieren, dass der eine oder andere Leiter nicht mehr ganz so fest in seiner Lüsterklemme sitzt. Ich habe bei solch einer alten Anlage sogar erleben müssen, dass die Verschraubungen hinter den Sicherungen locker gewesen sind.

frickelpit

BID = 32683

joe

Schreibmaschine



Beiträge: 1747
Wohnort: Ba-Wü

@röhre

Braucht Dir nicht leid zu tun, ich selbst finde den Kiefer klasse. Dann zitiere doch einfach den Kiefer und lock Mitleser nicht mit ner VDE-Nummer auf die falsche fährte.
Zur Erklärung: Die VDE 0100 Teil 200 trägt die Überschrift: Begriffe

@marcus

Das sehe ich nicht so, nicht nur Betriebe mit angestellten sind in der BG sonderm auch Landwirte und andere.
Aber Egal, der Mieter hat anspruch auf eine sichere und den vorschriften entsprechende Elektroanlage.

mfg Joe

_________________

BID = 32696

ECL_86

Gelegenheitsposter



Beiträge: 75
Wohnort: Norddeutschland

@Michi

Ist gut, dass du der Sache mit dem fehlenden Schutzleiter Aufmerksamkeit schenkst - viele Leute würden sich n Dreck drum scheren und ihre Steckdosen wieder zuschrauben. Trotzdem nochmal die Warnung: Stell dir das nicht zu einfach vor. Ich habe in meiner Wohung ein ähnliches Problem, und obwohl ich seit Jahrzehnten Elektronikbastler bin, musst ich hier neulich erstmal dumme Fragen an die "Installationsfraktion" stellen.

Wie schon oben geschrieben wurde: Wenn du sowenig Ahnung hast, dass du nicht weisst, wie man einen Phasenprüfer benutzt, solltest du doch besser selbst nix machen.

Vorschlag:

Schritt 1: Du holst einen Elektriker und bittest darum, dass er die Anlage prüft. Ergebnis wird sein: Die Anlage ist unsicher. - Dafür haftet - das ist eindeutig - der Vermieter.

Schritt 2: Mit dem Prüfergebnis gehst du zum Vermieter und weisst ihn dezent auf seine Haftung hin. Der muss dann auf seine Kosten machen lassen, wenn er nicht vollblöd ist.

In einem Zeitungsartikel hier in Hannover wurde berichtet, dass ein Kind durch eine Phasenverschleppung an die Heizung (!!??) einen gewischt bekommen hat und verletzt wurde. (Der elektrische Sachverhalt war natürlich in der Zeitung nicht genau beschrieben.) Jedenfalls hat der Vermieter ein STRAFverfahren an den Hals bekommmen (fahrlässige Körperverletzung). Wie's ausgegangen ist, weiss ich nicht.

Also auf zum Elektro-Check!

[ Diese Nachricht wurde geändert von: ECL_86 am 22 Sep 2003 21:55 ]

BID = 32724

.

Stammposter



Beiträge: 214
Wohnort: Auf der Alm


Zitat :
Rechtsanspruch auf Schutzleiter?



Zitat :
Nein einen Rechtsanspruch hast Du nicht, Wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung so wie sie ist statthaft war ist sie das heute auch noch, nach gängiger Rechtsauffassung kannst Du Dir ja auch eine neuere Wohnung mieten.



Zitat :
Es besteht ein "Rechtsanspruch" auf eine sichere und geprüfte Anlage.



Zitat :
Ein Rechtsanspruch auf Erneuerung der Anlage besteht wahrscheinlich nicht.



Zitat :
Aber Egal, der Mieter hat anspruch auf eine sichere und den vorschriften entsprechende Elektroanlage.



Zusammenfassend:

Was hat der Soldat auf sein Brot ?



BID = 32729

joe

Schreibmaschine



Beiträge: 1747
Wohnort: Ba-Wü


Zitat :
Was hat der Soldat auf sein Brot ?



Brot! Warum?



_________________

BID = 32742

.

Stammposter



Beiträge: 214
Wohnort: Auf der Alm

Falsch !

Der Soldat hat Anspruch auf sein Brot.

BID = 36133

michi.fohrn

Gerade angekommen


Beiträge: 4

Hallo erst mal an alle und Guten Tach,

seid zuerst herzlich bedankt für Eure zahlreichen Tipps. Ich wollte nun doch kurz berichten, wir die Sache ausgegangen ist....

Ich hatte schlussendlich doch den Elektriker hier, der die Anlage geprüft hat - sie ist ok. Nun bin ich richtig eingezogen und doch recht zufrieden mit allem (incl. Haustechnik).

Danke nochmal für Eure Hilfe!!

Beste Grüße
von Michi.


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