Rechtsanspruch auf Schutzleiter? Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
| Autor |
Rechtsanspruch auf Schutzleiter? Suche nach: schutzleiter (4368) |
|
|
|
|
BID = 32372
michi.fohrn Gerade angekommen
Beiträge: 4
|
|
Hallo,
ich habe von Elektrik/Elektronik nur wenig Ahnung und bitte Euch ganz herzlich um Eure Hilfe.
Die Vorgeschichte meines Problems: Ich bin in eine Wohnung (gebaut 1960) einer Genossenschaft eingezogen und habe mich an die Renovierung gemacht. Beim Streichen habe ich die Steckdosen ausgebaut und musste feststellen, dass die Steckdosen zwar einen Bügel für den Schutzleiter haben, aber tatsächlich keiner verbaut ist, also die Steckdosen "ungeschützt" sind.
Für meinen Geschmack ist das Pfusch, weil ich Unkundiger meinen könnte, dass eine Schuko-Steckdose auch einen solchen hat.
Nun meine Fragen:
1. Ist der Vermiter in der Pflicht, seine Wohnungen mit Schutzleitern nachzurüsten?
2. Wie sieht es denn mit Deckenlampen aus? Sind da Schutzleiter Vorschrift?
3. Sind Schutzleiter überhaupt Pflicht.
4. Wenn ich keine Schutleiter bekomme, ist das dann gefährlich?
5. Kann der Vermieter argumentieren, dass ich nur schutzisolierte Geräte mit "Eurostecker" verwenden soll?
Wegen Verputzen und Streichen ist die Wohnung gerade noch leer, ich würde es gut finde, wenn die genze Elektro auf einen zeitgemäßen Stand gebracht wird, da auch das, was hinter diesen runden Abdeckkappen oben an der Decke steckt, sieht recht Asbach-Uralt-mäßig aus!
Über Postings würde ich mich sehr freuen!
Danke schon mal im Vorraus,
Euer Michi.
|
|
BID = 32378
Bastler Stammposter
   
Beiträge: 209
|
|
geht da ne brücke vom schutzkontakt zum N (blau) ? |
|
BID = 32380
michi.fohrn Gerade angekommen
Beiträge: 4
|
Bei einer Doppelsteckdose ist das so, bei der in der Küche ist auch irgendein Kabel gebrückt - das ist weiß. Ich kenne mich damit aber nicht aus...
Nutzt das auch?
|
BID = 32383
perl Ehrenmitglied
       
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
|
Besorg' Dir mal einen Spannungsprüfer, also so einen Schraubenzieher mit durchsichtigen Griff, in den eine Glimmlampe eingebaut ist.
Bekommst Du für ganz wenig Geld im Kaufhaus oder im Baumarkt.
Damit prüfst Du, ob die Schutzkontakte in allen Steckdosen wenigstens spannungsfrei sind.
Bei vielen dieser alten genullten Anlagen wurden nämlich im Laufe der Zeit an manchen Abzweig- oder Steckdosen N und L vertauscht.
Dann steht der Schutzkontakt unter Spannung und das ist richtig gefährlich !
_________________
Haftungsausschluß:
Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.
Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.
Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !
|
BID = 32387
michi.fohrn Gerade angekommen
Beiträge: 4
|
Wenn der Schutzkontakt und der Nulleiter gebrückt sind, geht das dann auch und ist das Ganze dann sicher?
@perl
Danke, so einen habe ich im Keller gefunden. Und wie benutzt man diesen Schraubenzieher?
Grüße,
Michi.
|
BID = 32394
perl Ehrenmitglied
       
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
|
Zitat :
| | Wenn der Schutzkontakt und der Nulleiter gebrückt sind, geht das dann auch und ist das Ganze dann sicher? |
Ja, wenn das so ist.
Das hat man früher so gemacht, man nennt es Nullung, und es gibt auch wohl soetwas wie einen Bestandschutz.
Das Problem ist, wie ich oben schon schrieb, daß der Nulleiter manchmal nicht mehr der Nulleiter ist, wenn er an der Steckdose ankommt.
Dann wird es richtig gefährlich, weil durch die Brücke dann der Schutzzkontakt unter Spannung gesetzt wird.
Zitat :
| | Danke, so einen habe ich im Keller gefunden. Und wie benutzt man diesen Schraubenzieher? |
Zuerst prüfst Du ihn:
Mit der Klinge nacheinander in beide Löcher einer Steckdose fahren und dabei den Metallpin oder -Clip der sich am Handgriff befindet mit dem Finger berühren.
Sonst nichts leitendes anfassen !
An einem der Kontakt der Steckdose muß die eingebaute Glimmlampe schwach rötlich leuchten.
Am anderen Kontakt und am Schutzkontakt darf die Glimmlampe nicht aufleuchten.
Damit ist zwar nicht bewiesen, daß der Schutzkontakt angeschlossen ist, aber zumindest, daß er keine gefährliche Spannung führt.
Allgemein gilt, wenn ein Schutzkontakt da ist, muß er auch angeschlossen sein.
Das gilt auch für die Anschlußkabel von Geräten.
Deshalb darfst Du auch ein Gerät, das ein zweiadriges Kabel mit Schukoprofilstecker (die ohne Außenkontakt) oder Europastecker hatte, nicht einfach mit einem dreiadrigen Kabel und einem Schukostecker versehen.
Das wird zwar aus Verzweiflung immer wieder gemacht, ist aber verboten.
_________________
Haftungsausschluß:
Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.
Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.
Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !
[ Diese Nachricht wurde geändert von: perl am 20 Sep 2003 16:14 ]
|
BID = 32412
Bastler Stammposter
   
Beiträge: 209
|
@perl das mit dem phasenprüfer ist aber nicht gut der alte lügenstift ist richtig sch****, deshalb hab ich schonmal einen gebrutzelt bekommen  aber das weißt du ja sicher wie das mit dem phasenprüfer so ist.Für einmal im jahr benutzen lohnt es sich nicht nen Duspol zu kaufen währe aber natürlich sicherer.
@michi an deiner stelle würd ich nen elektriker rufen! Das bringt dir nichts wenn du jetzt selbst versuchst das zu richten aber da nicht wirklich ahnung von hast.Das kann richtig gefährlich werden wenn am Schutzkontakt Spannung anliegt! Dann kann z.b das metall gehäuse von nem toster unter spannung stehen! Der Phasenprüfer den du da hast liefert dir keine Sicherheit das der Schuko spannungsfrei ist! Brauchst nur auf dicken laminat stehen und schon zeigt der phasenrüfer nichts an obwohl ne spannung anliegt! Genau so einen fall hatte ich auch! Auch wenns teuer ist ruf dir nen elektriker! Das währe mir meine sicherheit schon wert.
|
BID = 32432
perl Ehrenmitglied
       
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
|
Zitat :
| | Brauchst nur auf dicken laminat stehen und schon zeigt der phasenrüfer nichts an obwohl ne spannung anliegt! |
Deshalb hatte ich geschrieben: Zuerst prüfen.
Ein isolierender Boden allein reicht aber nicht aus, um die Anzeige zu unterdrücken, denn der Rückschluß zur Erde erfolgt kapazitiv.
Wenn Du nicht blind bist, dann war entweder Dein Prüfer defekt, oder bei Dir steht die ganze Hütte unter Spannung, oder Du hast die Anzeige wegen zu großer Umgebungshelligkeit nicht gesehen.
@michi.fohrn:
Wie solche unter Spannung stehenden Schutzkontakte entstehen?
Du schreibst es selbst:
Zitat :
| | Beim Streichen habe ich die Steckdosen ausgebaut |
Dabei bleibt gewöhnlich die Brücke zwischen Nulleiter und Schutzkontakt an der Steckdose, da sie dort ja zweimal festgeschraubt ist.
Wenn dann später die Steckdose "irgendwieherum" wieder eingebaut wird, steht der Schutzkontakt mit 50%-iger Wahrscheinlichkeit unter Spannung.
_________________
Haftungsausschluß:
Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.
Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.
Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !
|
BID = 32496
pfohl@elektromeister.net Gelegenheitsposter
  Beiträge: 62 Wohnort: Essen(Ruhr)
|
Zitat :
perl hat am 20 Sep 2003 15:18 geschrieben :
|
Zitat :
| | Wenn der Schutzkontakt und der Nulleiter gebrückt sind, geht das dann auch und ist das Ganze dann sicher? |
Ja, wenn das so ist.
Das hat man früher so gemacht, man nennt es Nullung, und es gibt auch wohl soetwas wie einen Bestandschutz.
|
[/quote]
Also die klassische Nullung und das Wort sicher in einen Satz zu verwenden halte ich für, nun wie soll ich sagen, sehr gewagt.
Selbst wenn die klassische Nullung korrekt ausgeführt ist, muss man bedenken das die elektrische Anlage fast 50 Jahre auf den Buckel hat, damit ist die Fehlerwahrscheinlichkeit recht gross. Wenn die elektrischen Geräte dann im Gegenzug recht neu sind, ist die Wahrscheinlichkeit das die Nullung durch Neutralleiterbruch, einen Lebensbedrohlichen Zustand hervorruft höher, als die Wahrscheinlichkeit das ein Gerät einen Körperschluß hat.
Aber Bestandschutz ist Bestandschutz.
Damit der Bestandschutz greifen kann muss sichergestellt sein; Von wann die Anlage ist, welche Schutzmaßnahmen zu dieser Zeit vorgeschrieben waren, und auf diese Anlage zutrafen, und die Netzform. Das alles zusammen wird wohl keiner so genau rausfinden, und dann noch schriftlich festhalten wollen.
Es gab (und gibt es vereinzelt noch) 220V/127V Netze bei denen 2 Aussenleiter zu den Verbrauchern gingen, in so einen Netz gab es keine Nullung. Das waren beide Aussenleiter abgesichert, bei der Umrüstung auf 380V/220V wurden oft die Sicherungen für den 2. Aussenleiter einfach dringelassen, wenn dann der nächste Idiot dann klassich genullt hat, standen die eletrischen Geräte unter Spannung wenn der Mieter nur die »falsche« (unbeschriftete) Sicherung ausgeschaltet hat.
Zitat :
| | Danke, so einen habe ich im Keller gefunden. Und wie benutzt man diesen Schraubenzieher? |
Also jemanden der fragt wie man einen Phasenprüfer benutzt, würde ich nicht eklären wie man klassisch Nullt, ohne den entsprechnden Background kann das sehr gefährlich sein.
Zitat :
|
Das gilt auch für die Anschlußkabel von Geräten.
Deshalb darfst Du auch ein Gerät, das ein zweiadriges Kabel mit Schukoprofilstecker (die ohne Außenkontakt) oder Europastecker hatte, nicht einfach mit einem dreiadrigen Kabel und einem Schukostecker versehen.
Das wird zwar aus Verzweiflung immer wieder gemacht, ist aber verboten.
|
Mein Wissenstand ist, das wenn man ein Stecker an einen Schutzisolierten Gerät tauscht so muss dieser entweder 2 polig sein, oder ich muss die Anschlussleitung mitwechseln, dann mit Schutzleiter, und diesen dann im Gerät isolieren, ich wüsste jetzt aber auch nicht wo ich das Nachschlagen kann.
@michi.fohrn:
Nein einen Rechtsanspruch hast Du nicht, Wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung so wie sie ist statthaft war ist sie das heute auch noch, nach gängiger Rechtsauffassung kannst Du Dir ja auch eine neuere Wohnung mieten.
Mein Vorschlag rede mit dem Vermieter, meisst lassen die sich auf einen Handel ein, auch wenn es eine grössere Gesellschaft ist.
mfg
Marcus
|
BID = 32507
meister Stammposter
   
Beiträge: 292 Wohnort: Gruß aus der Pfalz
|
An Pfohl @ Elektromeister,
Ich kann beim besten Willen nicht glauben ,daß man
bei einem schutzisoliertem Gerät einfach beim Defekt
des Anschlußkabels eine dreiadrige Leitung mit Schutzkontaktstecker verwenden kann und einfach den Schutz-
leiter im Gerät isoliert. Das täucht ja eine falsche Schutz-
klasse vor(durch den Stecker).
|
BID = 32509
röhre Inventar
     
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
|
Kannst Du getrost glauben,
VDE 0626,
Instandsetzung von Handgeräten.
Es ist genauso wie Marcus es beschrieben hat.
gruß
röhre
|
BID = 32580
Jürgen288 Inventar
     
Beiträge: 5121
|
Hallo Röhre,
hat sich mit der VDE-Nr.0626 ein Zahlendreher eingeschlichen.Titel der VDE0626:
"Elektrisches Installationsmaterial" Geräteanschlussleitungen und Weiterverbindungs-Geräteanschlussleitungen.Kannst Du mir die VDE-Passage mit dem isolierten Schutzleiter in "schutzisolierten Geräten" mal durchgeben.
Gruss Jürgen
|
BID = 32603
röhre Inventar
     
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
|
@Jürgen,
Folgender Wortlaut aus VDE 0100 und die Praxis.
Allerdings die 5. Auflage.
"Bei einer Reparatur ist jedoch nichts einzuwenden, wenn in der Leitung ein Schutzleiter mitgeführt wird und z.B. ein wechselstromgerät mit einer dreiadrigen Anschlußleitung und einem Schutzkontaktstecker versehen wird. Der Schutzleiter wird im Stecker am Schutzkontakt mit angeschlossen(die Leitung wird geschützt), darf aber in keinem Fall auch am Gerät angeschlossen werden. Der schutzleiter ist im Gerät möglichst kurz abzuschneiden und gegebenfalls zu isolieren."
Ich glaube, daran hat sich bis heute nichts geändert.
Schutzisolierte Betriebsmittel.
VDE 0100 Teil 200?
Kann ich wirklich nicht genau sagen.
gruß
röhre
|
BID = 32607
joe Schreibmaschine
    
Beiträge: 1747 Wohnort: Ba-Wü
|
Siehe da da musste mal wieder der "Kiefer" herhalten.
Nee röhre in der 0100T200 ist das auch nicht drin.
0100 beschäftigt sich nur mit errichten von Niederspg. Anlagen.
Es könnte sich in der 0701 oder 0702 finden. Wenn jemand Bock hat kanns ja jemand raussuchen.
mfg Joe
Achso, was eigentlich das Grundthema hier angeht: Es besteht ein "Rechtsanspruch" auf eine sichere und geprüfte Anlage. Der Vermieter ist als Gewerbetreibender an die UVV gebunden. Deshalb gilt auch hier die BGV A2 und deren Prüffristen. Deshalb sollte die Anlage vom Fachmann auf Sicherheit geprüft werden. Ein Rechtsanspruch auf Erneuerung der Anlage besteht wahrscheinlich nicht. Aber grundsätzlich gehört nach spätestens 25-30 Jahren der alte Schrott raus, wenns auch niemnad machen will.
mfg Joe
_________________
Das hier ist meine Meinung/Tipp um das Problem zu lösen, bezogen auf Normen in Deutschland, der Benutzer/Errichter ist für die Sicherheit verantwortlich. Es handelt sich nicht um eine Rechtsverbindliche Auskunft! Beachten Sie die DIN/VDE/TAB/UVV/AVBEltV!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: joe am 21 Sep 2003 22:31 ]
|
BID = 32609
röhre Inventar
     
Beiträge: 3405 Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
|
Tut mir echt leid.
Meine Unterlagen sind ein bischen dürftig.
Gerhard Kiefer und ähnliche Bücher.
Aber der Kiefer muß es ja irgendwo her haben.
Habe den genauen Wortlaut abgeschrieben.
Ist doch egal wo es steht, wichtig ist, das es stimmt oder?
gruß
röhre
|
|
Zum Ersatzteileshop
Bezeichnungen von Produkten, Abbildungen und Logos , die in diesem Forum oder im Shop verwendet werden, sind Eigentum des entsprechenden Herstellers oder Besitzers. Diese dienen lediglich zur Identifikation!
Impressum
Datenschutz
Copyright © Baldur Brock Fernsehtechnik und Versand Ersatzteile in Heilbronn Deutschland
gerechnet auf die letzten 30 Tage haben wir 17 Beiträge im Durchschnitt pro Tag heute wurden bisher 10 Beiträge verfasst © x sparkkelsputz Besucher : 187968882 Heute : 27347 Gestern : 18748 Online : 268 26.12.2025 21:43 12 Besucher in den letzten 60 Sekunden alle 5.00 Sekunden ein neuer Besucher ---- logout ----viewtopic ---- logout ----
|
xcvb
ycvb
0.0405728816986
|