Querschnitt Hauptpotentialausgleich im TT-Netz

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Autor
Querschnitt Hauptpotentialausgleich im TT-Netz

    







BID = 149964

mailman

Gerade angekommen


Beiträge: 2
 

  


Hallo
habe folgende Frage:
Es geht um den Hauptpotentialausgleich im TT-Netz
VDE (0100 Teil 540) sagt halber Querschnitt des Hauptschutzleiters.
Mindestens 6mm² max. 25mm²
Bei 16mm² Zuleitung entspricht das 8mm² (10mm²)
Ich habe mir mal sagen lassen im TT-Netz wären generell 6mm² zulässig, finde darüber aber nichts in den VDE Vorschriften.
Kann jemand letztere Aussage bestätigen, wenn ja bitte VDE Vorschrift und Unterverzeichnis angeben.

Danke

BID = 150522

gretel

Schreibmaschine



Beiträge: 1169
Wohnort: Deutschland

 

  

Hallo ,

mögliche Quelle (TAB zust.EVU)
http://www.tab-strom.de/EVK/PDF_EVK/evk_erl.pdf

Auswahl von Schutzmaßnahmen
Hauptpotentialausgleich
Nach DIN VDE 0100-410 wird bei jedem Hausanschluss ein
Hauptpotentialausgleich nach DIN VDE 0100-540 gefordert. Um den Potentialausgleich wirksamer zu gestalten, ist bei Neuanlagen ein Fundamenterder nach DIN 18014 zu verlegen.

Altbauten
Bei größeren Installationsänderungen wird ein Potentialausgleich von der Haupterdungsklemme bis zur Wasserverbrauchsleitung nach dem Wasserzähler verlegt. Ist die Wasserzuleitung von der Straße in den Keller (Wasserrohrnetz) aus Metall, muss der Wasserzähler überbrückt werden.

Freileitunqsanschlüsse
Bei Hauptleitungen mit mindestens 10 mm2 Cu kann der
Potenzialausgleich auch an der PEN-Schiene im Zählerschrank
abgegriffen werden.

Freistehender Hausanschluss / Zahleranschlussäule
Die Potenzialausgleichsverbindung im TN-Systei im Gebäude
(Zählerschrank bzw. Stromkreisvert Leitungsmaterial
H07V-U oder eine gleichwertige Leitung in Isolierrohr - einadrige NYM oder NYY bei offener Verlegung

Leitungsquerschnitt
Er muss - bezogen auf die vom Hausanschlusskasten abgehende
Hauptleitung - der DIN VDE 0100-540 entsprechen und aus
Sicherheitsgründen mindestens 10 mm2 Cu betragen (0,5 x
Querschnitt der Hauptleitung, mögliche Begrenzung 25 mm2).

Der Potenzialausgleichsleiter muss in seinem gesamten Verlauf durchgehend grüngelb gekennzeichnet sein. In Ergänzung zu DIN VDE 0100-510 kann als Ausnahme bei einadrigen Leitungen bzw. Kabeln (NYM/NYY) eine dauerhafte Kennzeichnung an den Enden angebracht werden.

Ich würde also mind. 10 qmm nehmen .
Fallen die Messungen schlecht aus , muss mit grösseren Querschnitten installiert werden .

Gruss
Gretel

BID = 150954

mailman

Gerade angekommen


Beiträge: 2

Danke für die Auskunft,
war aber im Prinzip daß was ich schon geschrieben hatte
Die Frage bezieht sich auch nicht aufs TN oder IT-Netz, sondern konkret aufs TT-Netz
Laut VDE sind Querschnitte von mindestens 6mm² gefordert, bzw größer
ausreichen tun bei FI-Schutzschalter schon sehr geringe Querschnitte, da geringe Fehlerströme (30mA 300mA 500mA) so erklärt es auch eine Firma die Erdungsmaterialien herstellt.
Habe ein Taschenbuch dieser Firma in dem laut Tabelle 6mm² ausreichen
allerdings legt ja leider jeder die VDE-Vorschriften anders aus
Hinzu kommt ja auch , daß ein Erdschluß vor der FI-Schutzeinrichtung entstehen kann
Ich beziehe mich auch nicht auf den Fundamenterder Kreuzerder etc
sondern die Anbindung von Gas- Wasser- Heizungsleitungen etc.
Diese Leitungen, wie auch Telefonanschluß, BK usw wurden oft mit 6mm² angeschlossen
Nun war früher allerdings auch keine 16 mm² Hauptzuleitung 63A vorgeschrieben wie derzeit (10mm² auch möglich, aber selten, dann würde 6mm² ja ausreuichen)
mir gehts auch nicht um den zusätzlichen Potentiealausgleich z.B. Bad
Wer auch der Meinung 6mm² ist, bitte melden, aber nur wenn der jenige konkrete Hinweise hat

BID = 150965

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Wo ist das Problem?
Es ist doch alles schon gesagt qworden.

Der Hinweis auf die niedrigen Fehlerstöme bei FI-Schutzschaltung ist obsolet.
Diese früheren Erleichterungen gelten (aus guten Gründen) schon lange nicht mehr. Brauchst also die Stelle nicht länger zu suchen.


Du mußt also (unabhängig von der Netzform!!!) unterscheiden, ob es sich um echte Schutzleiter handelt (z.B. Verbindung von der PE-Schiene zur PA-Schiene.
Dafür gilt die "stärkster abgehender Außenleiter"-Regel mit der bekannten Kappungsgrenze.

Alle übrigen PA-Leitungen (z.B. Wasserverbrauchsleitungen zur PA-Schiene) sind nach 0,5xPE, jedoch höchstens 25mm² und mindestens 6mm²Cu zu bemessen. Unter 10mm² sollte man ME jedoch möglichst nicht gehen.
Für örtlichen PA gelten nochmals weitergehende Erleichterungen (Mindestquerschnitt 2,5mm² bzw. 4mm²).

BID = 150973

psiefke

Schreibmaschine

Beiträge: 2636
ICQ Status  


Zitat :
sam2 hat am 16 Jan 2005 20:37 geschrieben :

...
jedoch höchstens 25mm² und mindestens 6mm²Cu zu bemessen.
...


da stell ich doch gleich mal ne blöde frage in den raum....

verbietet mir dieser passus, den potentialausgleich mit einem höheren querschnitt als 25mm² auszuführen oder schützt er mich lediglich davor den potentialausgleich unnötig und unhandlich "dick" ausführen zu müssen (z.B. bei 120mm² außenleiterquerschnitt)?

_________________
phil

PS:

Ein Millimeter ist so klein, daß tausend übereinandergestapelt nur einen Meter hoch wären.

BID = 151013

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Da es sich hier (wie stets) um Mindestquerschnitte handelt, hintert Dich ein bestimmter höchster Mindestquerschnitt selbstverständlich nicht am Anlegen lokaler isolierter Kupferminen...


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