Autor |
Probleme mit dem Elektriker |
|
|
|
|
BID = 682963
Gilb Urgestein
Beiträge: 16262 Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
|
|
Zitat :
Surfer hat am 10 Apr 2010 18:13 geschrieben :
|
Schmarrn-woher soll der Nachbar denn wissen,das da was falsch läuft?
|
Schützt Unwissenheit denn doch vor Strafe?
Muss der Nachbar nicht wenigstens das unrechtmäßig empfangene
Geld zurück geben?
Wenn die Nachzahlung unseres Anfragers Ekonex so groß war,
muss die Gutschrift des Nachbarn ja auch erheblich sein.
Kaum zu glauben, dass der Nachbar es nicht bemerkt haben soll.
Daher empfehle ich ein friedliches Gespräch, bevor die Justiz
bemüht wird. |
|
BID = 683000
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
|
|
Du vermischst da zwei Dinge.
Mit der sprichwörtlich nicht vor Strafe schützenden Unwissenheit ist die über die Strafbarkeit eines bestimmten Handelns gemeint.
Hier sehe ich aber seitens des Nachbarn weit und breit keine strafbare Handlungsweise!
Er darf in erster Näherung auch auf die Richtigkeit der Abrechnung vertrauen.
Stellt sich nun nachträglich heraus, daß diese eben grob falsch war (wegen der Zählervertauschung, für die ja weder der Fragesteller noch sein Nachbar etwas können, vermutlich noch nichtmal der Vermieter - schließlich wird auf der Visitenkarte nicht "unzuverlässiger Elektrofachbetrieb" gestanden haben...), muß er selbstverständlich - sofern noch keine Verjährung eingetreten ist - den unrechtmäßig erlangten Vorteil herausrücken (also den Differenzbetrag nach- bzw. zurückzahlen).
Aber das ist - wie schon gesagt - das Problem von VNB und Vermieter.
Und ein rein zivilrechtliches dazu.
Auch den geschlamperten Eli dürfte kein strafrechtliches Verschulden treffen, für den Schaden muß er aber zivilrechtlich haften.
Ebenso der Vermieter - sogar verschuldensunabhängig, der sich ggf. beim Eli schadlos halten kann.
Die Justiz ist hier also noch lange nicht gefragt.
Sondern - ich sagte es schon - in erster Linie der Rechnungssteller (also der Stromlieferant bzw. - wenn es dumm geht - die zwei oder mehr verschiedenen solchen).
Nochmals die dringende Empfehlung an Ekonex:
Sofern noch nicht geschehen, umgehend den VNB einschalten!!!
Weiß der denn schon von seinem "Glück"?
Bisher hört es sich so an, als ob Du versuchst, die Sache direkt mit dem Nachbarn zu regeln. Das ist gefährlich und NICHT zu empfehlen!
Wie steht denn der Nachbar zu dem Fall? Einsichtig?
War es überhaupt durchgehend der selbe Nachbar?
|
|
BID = 685583
Betabetrachter Gerade angekommen
Beiträge: 3 Wohnort: Lünen
|
Desweiteren währe noch zu klären ob weitere fehler bestehen, bzw. ob die gesammte Installation nicht noch mehr evtl. sogar schwere Sicherheitsmängel beinhaltet . . .
_________________
"Der Kopf ist rund damit sich die richtung der Gedanken ändern kann . . ."
|
BID = 685690
Chris11 Stammposter
Beiträge: 465
|
Hallo,
wenn die Zähler auch ausgetauscht worden sind, sollte der VNB die Anfangswerte der Zähler haben und damit eigentlich recht eindeutig eine neue Abrechnung ausstellen können.
MFG
Christian
|
BID = 685704
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7573 Wohnort: Wien
|
Zitat :
Chris11 hat am 22 Apr 2010 20:28 geschrieben :
|
Hallo,
wenn die Zähler auch ausgetauscht worden sind, sollte der VNB die Anfangswerte der Zähler haben und damit eigentlich recht eindeutig eine neue Abrechnung ausstellen können.
|
Betonung liegt auf "wenn" - die Wienstrom tauscht nur bei Leistungserhöhung auf Drehstrom, ansonsten setzt der Elektriker den bestehenden Zähler in den neuen Kasten und Wienstrom plombiert nur neu (im Falle der Leistungserhöhung setzt der Elektriker provisorisch den Wechselstromzähler wieder, brückt lastseitig alle 3 Außenleiter und Wienstrom setzt den Drehstromzähler).
_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
|