Probleme mit dem Elektriker

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Autor
Probleme mit dem Elektriker

    







BID = 682827

Ekonex

Gerade angekommen


Beiträge: 2
Wohnort: Düsseldorf
 

  


Hallo,

ich bin beim suchen im Internet auf dieses Forum gestoßen. Ich hoffe ich bin nicht falsch hier und ihr könnt etwas weiterhelfen.

Habe folgendes Problem:

Bei uns wurden im Jahre 2008 die Kästen mit dem Stromzählern von einem Elektriker ausgetauscht. Dabei ist ihm ein Fehler unterlaufen und er hat unsere Stromanschlüsse zu den Stromzählern mit den Anschlüssen von unseren Nachbarn oben vertauscht. Erst jetzt ist es aufgefallen, weil wir soviel nachzahlen mussten. Inzwischen hat er das behoben aber jetzt haben wir richtig Probleme die ganzen Sachen auseinander zu rechnen mit dem Verbrauch. Das schlimme ist aber, das der Elektriker nichts mit der Sache zu tun haben will, weil angeblich die Kästen falsch beschriftet gewesen wären u.a. Er könne auch nicht sagen WANN ihm genau der Fehler passiert ist, auch steht nichts darüber in seinen Unterlagen! So und das ist das größte Problem wobei ich eure Hilfe benötige:

Ich habe bereits gelesen, dass ein Elektriker Sicherheitsnachweise und Messprotokolle aufzeichnen muss. Also heißt das doch, wenn er diese Aufzeichnungen gemacht hätte, wüsste er doch ganz genau wann er die Anschlüsse von uns oder unseren Nachbarn gemacht hat, oder?

Ich benötige wenigstens das genaue Datum der Vertauschung um alles irgendwie zu regeln.

So dann noch eine Frage: Wäre es eigentlich nicht seine Pflicht gewesen die Verbindungen zu überprüfen, wenn er doch unsicher war, ob das alles so seine Ordnung hat?


Bin für jeden hilfreichen Tipp dankbar.

BID = 682832

Jornbyte

Moderator



Beiträge: 7055

 

  

1. Das ist kein elektronisches Problem.
2. All deine Fragen muss dein Elektriker beantworten und dafür gerade stehen.




_________________
mfg Jornbyte

Es handelt sich bei dem Tipp nicht um eine Rechtsverbindliche Auskunft und
wer Tippfehler findet, kann sie behalten.

BID = 682837

16A

Gelegenheitsposter



Beiträge: 67
Wohnort: Berlin


Offtopic :
@Jornbyte: Du machst es Dir ja einfach. Außerdem geht es in diesem Teil des Forums nicht vorrangig um Elektronik, Herr Moderator.


@Ekonex: Elektriker arbeiten sehr selten kostenlos. Wer hat damals denn die Rechnung bezahlt, ist die noch vorhanden oder der Kontoauszug (wg. Datum)?

_________________
gutes Werkzeug + gutes Material + Know-how = gutes Ergebnis

BID = 682844

Ekonex

Gerade angekommen


Beiträge: 2
Wohnort: Düsseldorf




Nein, nein wie ich dem mod auch schon geschriebn habe geht es mir hier nicht darum "euren Kollegen" in die Pfanne zu hauen oder von euch rechliche Beratung zu verlangen.

Ich muss leider die Sache alleine lösen und versuche nur mich zu informieren welche Pflichten man hat als Elektriker hat. Ich brauche dies als Argumentierhilfe, da er mich bisher überhaupt nicht ernst genommen hat.

@16A

Vieln Dank, für deine Antwort also die Arbeiten wurden von der Vermieterin gezahlt. Leider haben sich die Arbeiten über ein halbes Jahr hingezogen (das gesamte Treppenhaus wurde renoviert)Der Elektriker war dann mal da und dann wieder ne zeitlang nicht. Die Rechnung wurde erst viel später bezahlt.

Ps. Sollte jemand was zum Thema elektr. Aufzeichnungs/Prüfungspflichten wissen, wäre ich für jede Pn dankbar!





[ Diese Nachricht wurde geändert von: Ekonex am 10 Apr 2010  0:38 ]

BID = 682847

apareti

Gelegenheitsposter



Beiträge: 75
Wohnort: Schwabeland da wo's Maultaschen an den Bäumen gibt

Also ich würds folgendermaßen regeln...
DU ELEKTRIKER

BID = 682854

powersupply

Schreibmaschine



Beiträge: 2921
Wohnort: Schwobaländle

Hi

Bin kein Jurist aber ich würde zunächst mal den Unstrittigen Betrag der Stromrechnung bezahlen und dann den Eli zur Begleichung des über Euren normalen Verbrauch hinausgehenden Betrag auffordern.

Im Übrigen steht, wenn ich es richtig weis zunächst auch mal Euer Vermieter in der Pföicht, da er offensichtlich den Eli nciht mit der Notwendigen Sorgfaltausgewählt hat damit Euch kein Schaden entsteht.

powersupply

BID = 682862

DMfaF

Inventar



Beiträge: 6670
Wohnort: 26817 Rhauderfehn

Jeder gute Elektriker sollte nach Beendigung seiner Arbeit alles nochmals genauestens prüfen, ob alles seine Richtigkeit hat. Ob Leitungen und Kästen falsch oder richtig beschriftet sind, davon hat er sich zu überzeugen. Den Dir entschadenen Schaden auszurechnen dürfte nicht einfach sein. Wer den begleichen sollte, wäre ja der andere Mieter.
Wenn sich da keine Einigung zu finden ist, bleibt Dir ja noch der Weg über einen Anwalt!

_________________
An alle Hobby-Kundendienstler: Vor Arbeiten am Gerät, Netzstecker ziehen und VDE Vorschriften beachten!! Jeder trägt die Verantwortung für seine ausgeführte Arbeit!!!

Anfragen per Mail oder PN werden nicht beantwortet!

BID = 682872

123abc

Schreibmaschine



Beiträge: 2188
Wohnort: Hamburg

Vielleicht kann man die Sache ja auch ganz leicht aus der Welt schaffen.
Für euch ist der "Verbrauch" viel zu hoch, wie sieht es bei eurem Nachbarn aus ?

Vieleicht könnte man das EVU bitten eine fiktive Stromabrechnung zu erstellen mit den alten Verbhrauchsdaten.


123abc

BID = 682873

Wienstrom

Stammposter


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Beiträge: 446
Wohnort: Wien

Du könntest Deine Vermieterin fragen , ob sie Arbeitsscheine vom Elektriker bekommen hat , die sie unterschreiben musste und einen Durchschlag für ihre Buchhaltung bekommen hat . Solche umfangreichen Arbeiten wurden höchstwahrscheinlich nicht alle auf einmal abgerechnet sondern in kleineren Teilstücken . Und auf den Arbeitsscheinen könnte sich dann irgendwo mal eine Position befinden , auf denen das demontieren der alten Zählerschränke sowie das montieren der neuen Zählerschränke und Anschlussarbeiten zu finden sind . Und mit dem Datum der Montage der neuen Zählerschränke kannst Du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen das die Leitung in Deine Wohnung und die zu Deinen Nachbarn beim anschliessen vertauscht wurde und jeweils über den Zähler des anderen Strom bezogen wurde .

BID = 682893

wome

Schreibmaschine



Beiträge: 1252

Ich würde, falls der Fehler offiziell ist, also eine Bestätigung über die Vertauschung vorliegt, mit dem VNB eine geschätzte Abrechnung vereinbaren wollen. Aus meiner Sicht musst Du Dich auch nicht mit dem Elektriker auseinandersetzen, sondern dein Vermieter. Diesem würde ich auch die Miete um den geschätzten Betrag kürzen wollen. Du benötigst aber bei mangelndem Einigungswillen sicher Unterstützung zumindest eines Mieterschutzvereins.

BID = 682916

apareti

Gelegenheitsposter



Beiträge: 75
Wohnort: Schwabeland da wo's Maultaschen an den Bäumen gibt


Zitat :
wome hat am 10 Apr 2010 12:35 geschrieben :

Ich würde, falls der Fehler offiziell ist, also eine Bestätigung über die Vertauschung vorliegt, mit dem VNB eine geschätzte Abrechnung vereinbaren wollen. Aus meiner Sicht musst Du Dich auch nicht mit dem Elektriker auseinandersetzen, sondern dein Vermieter. Diesem würde ich auch die Miete um den geschätzten Betrag kürzen wollen. Du benötigst aber bei mangelndem Einigungswillen sicher Unterstützung zumindest eines Mieterschutzvereins.
Dann muss ich mich korrigieren, dann würde ich es so regeln...
VERMIETER ELEKTRIKER

Also echt, sowas nenn ich Pfusch vom Eli, man kontrolliert doch was man anschliesst. Man kann doch nicht irgendwelche mir unbekannten Leitungen miteinander verbinden.

BID = 682940

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)


Zitat :
apareti hat am 10 Apr 2010 14:29 geschrieben :

dann würde ich es so regeln...
VERMIETER ELEKTRIKER

Das ist zwar ne verständliche Unmutsäußereung, aber damit wäre natürlich noch überhaupt nichts geregelt!

Also:
Ich entnehme der bisherigen Schilderung, daß der Fragesteller dort schon länger und zur Miete wohnt. Der Vermieter hat während des laufenden Mietverhältnisses eine Erneuerung der Zähleranlage in Auftrag gegeben. Dabei ist dem Eli (der offenkundig seine Sorgfaltspflicht gleich in mehrfacher Weise verletzt hat!) eine Vertauschung der Zähler passiert.

Dies war im Jahr 2008 passiert, ist aber verständlicherweise erst nach Erstellung der Jahresabrechnung für 2009 aufgefallen.


So, nun zur Vorgehensweise:
Umgehend den VNB und ggf. andere genutzte Stromlieferanten davon in Kenntnis setzen. Also die Abrechnung(en) anfechten und Korrektur verlangen.
Entweder läßt sich das noch aufdröseln (sollte machbar sein, denn das Ausführungsdatum müßte der Eli ja dem VNB gemeldet haben) oder es wird aufgrund des jeweiligen Vorjahresverbrauchs hochgerechnet.

Für alle Schäden, die Ihr deswegen darüberhinaus habt, ist Euch der Vermieter ersatzpflichtig. Ob, wie und wieviel der sich dann ggf. beim Eli schadlos halten kann, ist für Euch völlig egal.


_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 682956

Gilb

Urgestein



Beiträge: 16262
Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
Zur Homepage von Gilb

Nebenher könnte man natürlich auch mal mit dem Nachbarn sprechen,
der ja entsprechend weniger an den VNB (nach)zahlen musste, und sich
mit einer Gutschrift wohl noch zu Unrecht bereichert hat.
Das wäre ansonsten ein Straftatbestand.

BID = 682961

Surfer

Inventar



Beiträge: 3094

Schmarrn-woher soll der Nachbar denn wissen,das da was falsch läuft?

BID = 682962

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Aber nur, wenn er das vorsätzlich getan hätte. Was wohl nicht der Fall war. Oder hat der Nachbar etwa den Eli zu dem "Fehler" angestiftet???

Wenn nicht (wovon ich ausgehe), ist das höchstens ungerechtfertigte Bereicherung und als solche nicht strafbar.

Wir wissen ja nichtmal, ob er es bemerkt hat oder überhaupt nur bemerken konnte. Vielleicht gabs ja da nen Mieterwechsel oder z.B. eine Änderung in der Personenzahl/Geräteausstattung beim Nacbarn...

Das ist aber alles das Problem des VNB und des Vermieters.
Darüber würde ich mir erst in zweiter Linie Gedanken machen.

Auch für den Hausfrieden dürfte es deutlich besser sein, wenn das durch den VNB richtiggestellt wird und eben NICHT zwischen den Mietern direkt ausgeglichen!


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