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PEN trennung Suche nach: pen (4421) |
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BID = 421211
Apocalypse Gerade angekommen
Beiträge: 2 Wohnort: Krefeld
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Hallo, eine Zuleitung 4 Adrig wird im HAK von PEN auf N und PE aufgeteilt.
Eine Zuleitung 4x10 Quadrat führt vom HAK in eien Wohnung im 1. OG. Darf ich diese Lwitung im HAK im Keller auflegen und in der Wohnung dann den N und PE brücken?
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Apocalypse am 10 Apr 2007 19:30 ] |
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BID = 421219
Newbie2006 Gelegenheitsposter
Beiträge: 97 Wohnort: Stuttgart
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Hi!
Nein das darfst du so nicht machen! Wurde der PEN einmal in N und PE getrennt, dürfen sie nicht wieder zusammen geführt werden.
Einfachste Lösung, wenn du das 4x10 verwenden willst: Kauf noch ein NYM-J 1x10 oder 1x16 und verwende dies als PE.
Auf die üblichen Fragen nach Querschnitt, Mindestbelastbarkeit etc verzichte ich jetzt mal, da bestimmt gleich wieder andere dazu Stellung nehmen werden
Gruß,
Newbie2006 |
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BID = 421220
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Willkommen im Forum!
Sinnvoll wäre es im Verlaufe der Leitung irgendwo noch einen Zählerschrank für die Wohnungen zu positionieren!
Nach der TAB müssen derartige Leitungen für eine Mindestbelastbarkeit von 63A ausgelegt werden.
Es ist absolut nicht mehr Zeitgemäß 4adrige Leitungen die einen PEN beinhalten in diesem Bereich zu verlegen.
Dein Elektriker wird dir darüber Situationsbezogen eine bessere Auskunft geben können, da es viele Dinge zu beachten gibt.
P.S.:Was für ein 4x10 besitzt du denn?
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BID = 421224
Apocalypse Gerade angekommen
Beiträge: 2 Wohnort: Krefeld
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Besten dank für die Auskunft dann werde ich wohl noch ein NYM-J 1x10 kaufen.
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BID = 421236
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Vielleicht solltest du daß ganze erst mal zu Ende denken, bevor du noch eine Fehlanschaffung tätigst...
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BID = 421346
shark1 Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Und vom HAK zum zählerschrank gilt doch sowieso ein mindest Querschnitt von 16mm²!!
Shark1
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Meine Meinung muss nicht einschlägigen Normen (ÖVE, VDE, CENELEC,... ) entsprechen!! Ich schließe jede Haftung für Schäden aller Art aus!!
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BID = 421387
didy Schreibmaschine
Beiträge: 1775
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Und wenn die bisherige Leitung schon ein NYM-J ist, wird das mit einem zusätzlichen einadrigen NYM-J erst recht nix!
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BID = 421393
SPS Schreibmaschine
Beiträge: 2848
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Hallo zusammen,
Zitat :
Apocalypse hat am 10 Apr 2007 19:03 geschrieben :
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Hallo, eine Zuleitung 4 Adrig wird im HAK von PEN auf N und PE aufgeteilt.
Eine Zuleitung 4x10 Quadrat führt vom HAK in eien Wohnung im 1. OG. Darf ich diese Lwitung im HAK im Keller auflegen und in der Wohnung dann den N und PE brücken? |
Wie kann im Hausanschlußkasten eine Trennung erfolgen und eine 4Ader Leitung abgehen? Am besten Zeichnung machen.
Als erstens muß das Netzsystem bekannt sein.
Versorger Fragen.
Ist es nach der TAB nötig im HAK PE und N aufzuteilen?
Wenn schon eine Grüngelbe Ader in Leitung vom HAK ist, geht es nicht mit einer zusätzlichen Ader.
Welche Versorger und Ort ? Tab sind auch im Netz zu finden.
mfg sps
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BID = 421541
Fentanyl Fentanyl mit Overkill Volle Kanne !
Beiträge: 1912
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Wahrscheinlich hat der HAK eine PEN-Stützung und die Leitung ist für die Netzform TNC verlegt! Andernfalls war ein ziemlich schussliger Eli am Werk, sonst wäre entweder 3x10 verlegt worden oder 5x10...
am besten neue Leitung 5x16 oder 5x25 rein!
MfG; Fenta
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BID = 421590
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Auch das ist nur eine Vermutung.
Weitere Spekulationen haben wohl keinen Sinn.
Es geht ja aus der Fragestellung nichtmal hervor, ob das schon so ist oder erst so werden soll.
Klingt etwas nach "wir verbauen, was so rumliegt..."
Klar ist ME nur eines:
Daß der Fragesteller an jener Installation nichts zu suchen hat!
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BID = 421613
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Meine Kristallkugel meint folgendes: es gibt mindestens 2 Wohneinheiten, von denen eine ab HAK in TN-S angeschlossen ist, und nun soll eine weitere in TN-C dazugeklemmt werden.
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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BID = 421652
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Und meins sagt, daß es gut sein kann , daß der VNB keinen PEN hinter dem HAK zuläßt...
Wenn neu oder Erweiterung oder gravierende Änderung, dann gilt im Übrigen das Zusammenfassungsgebot für die Zähler.
Ausnahmen sind im Einzelfall möglich.
Aber das ist - wie der Rest der Frage - mit dem VNB abzuklären. Am besten durch dem, der auch den Zählerantrag stellen soll! Wenn die Chose nämlich keine Freigabe bekommt, war es egal, welche Leitung wieder herausgerissen werden muß...
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