PE fehlt ?

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Autor
PE fehlt ?

    







BID = 127768

HeikoP

Gerade angekommen


Beiträge: 3
 

  


Hallo.

Ein Freund von mir ist frischgebackener (gebraucht)-Hausbesitzer. Leider hat der Vorbesitzer alles angefangen und nichts 100%-ig zuende gemacht. So auch die Elektroinstallation:

Also:
Im HAK (eigentlich schon danach, den HAK hab ich noch nicht gesehen, lediglich den Anschluss nach einem Zwischenzähler, nenne ihn jetzt mal HAK) kommen 3xPhase, N und PE an. Das erste was auffiel ist, daß zur UV nur ein 4-adriges Kabel abgeht, bei dem der PE-Leiter mit schwarzem Isoband zur dritten Phase umfunktioniert wurde. Ist das zulässig , ich denke nicht. Meine Ausbildung ist nun auch schon ne Weile her und im Studium hat man nicht ganz so viel mit Hausinstallationen zu tun

Auf jeden Fall ist in der UV ein 0.03-er FI eingebaut. Der Testtaster funzt auch, allerdings dachte ich immer, daß üblicherweise der FI schon fliegt, wenn man an einer Steckdose N und PE mal kurz verbindet. Tut er aber nicht.
Kann das sein, dass der Ausgleichsstrom nicht ausreicht?
Nochwas

Nun das was mir nicht in den Kopf geht: In der UV kommt kein seperater 6²mm Erdleiter an, der auf die PE-schiene geht. Ist das nicht Vorschrift ??? bzw. wie lautet da die Vorschrift?
Da man aber gegen PE auch 230 V hat, muss die PE-schiene irgendwo geerdet sein! Brücken zwischen PE- und N-schiene habe auf den ersten Blick nicht gesehen. Auf der PE-schiene sind lediglich die PE-leiter der einzelnen Lampen-und Steckdosenkreise angeschlossen. Wehe, wenn da nicht ein findiger Elektriker mal kurz einen PE-Leiter von ner Steckdose irgendwo auf die Heizung geklemmt hat, um die PE-schiene zu "erden"
Ach ja, wie misst man denn den Erdungswiderstand?

Das nächste was auffällt, daß in am Anfang genannter Verteilung kurz hinterm Zähler, da wo die 5-adrige Leitung vom HAK kommt, drei oder vier 10mm² PE-Leiter ankommen, die aber nicht aufgeklemmt sind. Potentialausgleichsschiene ist auch nicht vorhanden. Was kann das sein. Fundamenterder, Blitzschutzanlage, Heizung...???

Kann man den Vorbesitzer für derartige Schlampereien haftbar machen, auch wenn über den Zustand der Elektroinstallation nichts im Kaufvertrag steht? (Das weiss ich aber nicht, muss nochmal nachfragen).
Ach ja, das Haus ist ca. 8 Jahre alt und auch solange bewohnt gewesen. Da sollte man doch von VDE-gerechter Installation ausgehen können.


Gruss
Heiko

[ Diese Nachricht wurde geändert von: HeikoP am 14 Nov 2004 18:37 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: HeikoP am 14 Nov 2004 18:38 ]

BID = 127781

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

Hallo Heiko,

erstmal Willkommen im Forum!


Das hört sich ja recht gruselig an...
Kannst Du gelegentlich mal ein paar Fotos von der Tragödie hochladen?


In Ordnung sind all die von Dir geschilderten Details jedenfalls nicht!
Und die Tatsache, daß das Haus schon längere Zeit bewohnt war, sagt leider rein gar nichts über den Zustand und die Korrektheit der Installation aus.

Ob dies einen Sachmangel darstellt, für den man den Verkäufer haftbar machen könnte, hängt davon ab, wie diese Frage im Kaufvertrag geregelt wurde und ggf. davon, ob man dem Verkäufer nachweisen kann, daß er diese Mängel gekannt hatte.

Zuerst müßte man durch Nachfrage beim EVU feststellen, welche Netzform die Einspeisung hat (TN oder TT).

Dann, was mit dem tatsächlichen HAK ist und wo der Hauptzähler sitzt. Wieso ist da ein Unterzähler?

Auch ein 30mA-FI muß nicht fallen bei N-PE-Schluß, aber er kann.
Die Anlage muß aber dringend auf die Funktionsfähigkeit der Schutzmaßnahme bei indirektem Berühren hin durchgemessen werden. Und dann die anderen Schnitzer in Ordnung bringen...


Suche doch zuerst mal nach der Anschlußfahne des Fundamenterders. Die sollte aus verzinktem Flachstahl bestehen.


Gruß,
sam2

BID = 127814

HeikoP

Gerade angekommen


Beiträge: 3

Hallo Sam2

Ja, davon werde ich mal ein paar Fotos machen.
Bei der fehlenden PE-Leitung zur UV: Da ist es doch erstmal egel, ob TT oder TN Netz. Irgendwo muss die PE-schiene ja vernünftig geerdet sein, ob am vom EVU ankommenden PE-Leiter oder an separatem Erder.
Deshalb nochmal die Frage, wie groß der Querschnitt sein muss. Alle Verteilungen, die ich bisher gesehen oder an denen ich was Verdrahtet habe, waren nämlich mit relativ großem Querschnitt (ca. >10mm²)mit PE verbunden.

Naja werd auf jeden Fall mal versuchen zu schauen, wo die ganzen PE´s herkommen und ob der FI funzt. Leider liegen die Leiungen alle völlig hinter Wänden...Im Zweifelsfrei wäre es doch angebracht, dort eine Potentialausgleichsschiene anzubringen und sämtliche PE-Leitungen aufzulegen, wo auch immer die herkommen, und mit dem Fundamenterder oder dem PE-Anschluss zu verbinden. Ist halt zu noch zu klären, ob es ein TT oder TN Netz ist.
Das Haus steht übrigens mitten im Gewerbegebiet. Was ist denn da üblich?

Gruss
Heiko

BID = 127823

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Klar darf die PE-Schiene in keinem Fall derartig "in der Luft hängen"!
Ich hatte doch schon geschrieben, daß alle von Dir genannten Punkte nicht in Ordnung sind. Das schlioeßt diesen ausdrücklich ein.

Aber wo und wie sie dann angeschlossen wird, ist abhängig von der Netzform.
Der Querschnitt dieses Hauptschutzleiters muß (in diesen Querschnittsbereichen) mindestens so groß sein wie der des stärksten Außenleiters.


Was dort "üblich" ist, kann man aus der Ferne nicht sagen. Es gibt genauso Gewerbegebiete in ländlichen Bereichen (meist TT) wie in städtischen (meist TN).

Wenn das ein Wohnhaus ist, würde ich empfehlen, unabhängig vom ankommenden Netz ein lokales TT zu errichten (wenn der Erder ausreicht, was bei einem korrekt errichteten Fundamenterder kein Problem sein dürfte. Damit holt man sich manche "Sauereien" aus der Nachbarschaft gar nicht erst ins Haus...



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