NYIF-J 3x1,50 in Hohlwand?

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Autor
NYIF-J 3x1,50 in Hohlwand?

    







BID = 166160

acidfire78

Gerade angekommen


Beiträge: 1
Wohnort: Minden
 

  


Ist es eigentlich zulässig, Flachkabel hinter Verlegeplatten zu verlegen? Ich habe gerade einen "Handwerker" im Haus, der die Stromverlegung neu macht, ein Freund von mir (Elektriker in der Lehre) meinte jedoch, daß dies nicht zulässig sei (soll etwas mit der Isolierung zu tun haben, löst sich an der Luft wohl irgendwann auf etc., ist laut Vorschriften nicht zulässig-vulkanisiert.)

Die Verlegeplatten sind 13mm dick, V100 E1, normal bis schwer entflammbar.

BID = 166173

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

 

  

Hallo acidfire78,


hier ein Link für dich zum Thema

Fachzeischrift de

http://www.pflaum.de/de.dir/de/archiv/2000/de0600/a_de-gig01.html

mfg sps

BID = 166177

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien

Um Verwirrungen durch den doch recht umfangreichen Artikel zu vermeiden zitiere ich mal die entsprechenden Passagen.


Zitat :
Die Leitung muss im gesamten Verlauf mit Putz abgedeckt sein. Unzulässig ist die Verlegung auf brennbarem Baustoff, beispielsweise auf Holz - auch dann, wenn der brennbare Baustoff mit einer Putzschicht abgedeckt
wird.

Also, bei Holzständerwerk eindeutig unzulässig.


Zitat :
Dagegen ist die Verlegung innerhalb der Hohlräume von Decken und Wänden zulässig, wenn diese
aus Beton, Stein oder ähnlichem nicht brennbarem Baustoff bestehen. Hier darf auf eine Putzabdeckung verzichtet werden. Die Stegleitung darf auch unter Gipskartonplatten (Rigips oder Ähnlichem) verlegt werden, sofern die Platten nur mit Gipspflastern befestigt werden.

Da sie im gegenständlichen Fall wohl mit ziemlicher Sicherheit geschraubt werden würd ich sagen: Eindeutig njet. Der Elektriker ist ein gziemlich heftiger Pfuscher wenn er das macht.

BID = 166193

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Hallo acidfire,

erstmal Willkommen im Forum!


Klarer Fall von erheblichem Pfusch. Ist eindeutig unzulässig. Erstens weil die Platten entflammbar sind (welche Klasse auch immer), zweitens weil die Platten geschraubt werden. Jeder Punkt davon wäre schon ein K.O.-Kriterium!
Wenn das Ganze an Holzlattung oder Metallprofilständerwerk befestigt ist, wäre das noch ein drittes Ausschlußkriterium.

Also nimmt man dafür Feuchtraum-Mantelleitung (hier z.B. NYM-J). Ob der Querschnitt von 1,5mm² überhaupt ausreicht, ist aber nicht sicher. Wenn der "Handwerker" solch ein Murkser ist, dann sichert der glatt auch noch unbesehen mit 16A, weil dafür die LS am billigsten sind...
Frag ihn doch mal, um welche Verlegeart (nach DIN VDE 0298 Teil 4) es sich handelt.


Gruß,
sam2

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"


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