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Neutralleitermessung Pflicht? |
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BID = 883611
ixylon Gelegenheitsposter
Beiträge: 52 Wohnort: Brandenburg an der Havel
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Hallo zusammen,
da ich zur Zeit leider keinen Zugriff auf habe mal eine Frage an euch. Ich möchte meinen, dass es jetzt Pflicht ist, den Neutralleiterstrom ebenfalls in der NSHV zu Überwachen. Ich bi in einem Idustrieunternehmen tätig. Es wurde eine Erweiterung der NSHV Anlage durchgeführt und nur L1-L3 wird überwacht. Ich hatte nun eine Diskussion mit dem Planer ob der Null nun ebenfalls überacht werden muss oder nicht. Er meinte es ist eine "Kannbestimmung". Ich bin da anderer Meinung. Kann jemand dazu eine konkrete Aussage treffen? |
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BID = 883617
wome Schreibmaschine
Beiträge: 1252
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Meinst Du mit "Überwachen" einen Schutzschalter, der den N mit überwacht und bei Überstrom abschaltet?
Dann "Kann-". |
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BID = 883625
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Zumindest hab auch ich ighn so verstanden.
Gibt es in der Anlage denn Anlaß, eine Neutralleiterüberlastung zu befürchten?
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 883636
ixylon Gelegenheitsposter
Beiträge: 52 Wohnort: Brandenburg an der Havel
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Also die Situation stellt sich wie folgt dar.
Vom Trafo (Leistung 2MVA) geht es auf die NSHV (4kA Sammelschienensystem) mit diversen Abgängen. Es wurde der besagt Abgang mit einem Leistungsschalter 1600A nachgerüstet. L1-L3 mit je 4x240² N mit 3x240² und PE mit 2x240². Da in den Anlagen sehr viele Frequenzumformer usw. vorhanden sind, muss man davon ausgehen, dass sich der Strom auf dem N besonders im Bereich der Oberschwindung 3. Grades schon deutlich erhöhen könnte.
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BID = 883665
high_speed Schreibmaschine
Beiträge: 2073
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Wenn es einphasige Frequenzumrichter sind könnte es passieren.
Ansonsten wie soll der Strom über den Neutralleiter fließen?
MfG
Holger
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George Orwell 1984 ist nichts gegen heute.
Der Überwachungsstaat ist schon da!
Leider lernen die Menschen nicht aus der Geschichte,
ansonsten würde sie sich nicht andauernd wiederholen.
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BID = 883667
winnman Schreibmaschine
Beiträge: 1628 Wohnort: Salzburg
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Die Überlagerung der Ströme der 3. Oberwelle (und die ist bei FU deutlich vorhanden) kann sehr wohl den N aussergewähnlich belasten.
In einer derartigen Anlage würde ich auch den N nicht abmindern sondern im Querschnitt der Aussenleiter verlegen.
Eine Überwachung über den Auslöser im Leistungsschalter ist möglich.
Es würde aber auch vorerst mal ausreichen den Strom im N in der Inbetriebnahmezeit und nach Umbauten mal zu prüfen.
Es werden ja nicht nur FU vorhanden sein.
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BID = 883687
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Haben die FU überhaupt einen Neutralleiteranschluß?
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BID = 883706
ixylon Gelegenheitsposter
Beiträge: 52 Wohnort: Brandenburg an der Havel
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Vielen Dank für eure Antworten.
Es sind natürlich nicht nur FUs. Es handelt sich hierbei um einen sehr komplexen Diffusionsofen mit Pumpen, elektronich gesteuerten Heizelementen, Lüftern usw.. Wir haben an der NSHV bereits Oberwellenfilter und einen Hochpassfilter zur Beseitigung von Oberschwingungen und Kommutierungsstörungen. Die Leitung zum Ofen wird jedoch trotzdem sehr belastet da die Ausgleichsmaßnahmen erst in der NSHV stehen. Zurück zur eigentlichen Frage.
Ist es nun pflicht bei Neuanlagen den N zu messen? Ich meine, dass da mal zumindest ein Entwurf einer solchen Norm existiert hat.
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BID = 883713
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Pflicht mit Sicherheit nicht.
Und Ofen hört sich auch nach Verbraucher ohne Neutralleiter an?
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