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Neubau: Inbetriebsetzung / Zählerstellung |
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BID = 726801
derbower Gerade angekommen
Beiträge: 2 Wohnort: Gummersbach
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Hallo in die Runde,
mein Rohbau ist fertig, Fenster und Türen sind drin und das Dach ist drauf
Der Stromanschluss wurde vom Netzbereiber bis in den Keller gelegt und der Hager Zählerschrank hängt vorinstalliert an der Wand. Er wurde von Hager vorinstalliert gekauft und in Eigenleistung an die Wand gedübelt Der Kasten wurde nach vorgaben der hier gültigen Tab gebaut (SLS 63A - 5 Fach Schiene unten - EHZ etc)
Nun benötige ich für den Innenausbau natürlich Strom.
Der Netzbetreiber verlangt für die Inbetriebsetzung / Zählerstellung eine Unterschrift von einem Elektromeister. Grundsätzlich eine sinnvolle Sache aber bei mir im Haus sind bisher noch 0 Meter Leitung in den Wänden.
Wie soll ein E-Meister das Ganze dann abnehmen? In der weiteren Bauphase soll der Strom durch eine CEE 16 Steckdose die direkt neben dem Zählerschrank sitzt bezogen werden. Diese ist über 16A - Char. B und FI40A-30mA im Zählerschrank angeschlossen.
Darf ein Meister nur diese eine Steckdose messen und anschließend die Inbetriebsetzung beantragen?
Beste Grüße
Bower |
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BID = 726809
Surfer Inventar
Beiträge: 3094
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Ja-aber auch nur gültig für die vorhandene Installation. Solltest du danach deine hinzukommenden Stromkreise selber ranpfuschen-so liegt dies in deiner Verantwortung-sprich im Schadensfall in deiner Brieftasche,da ggf. die Versicherung ein Prüfprotokoll sehen möchte und dies nicht nur von der CEE-Dose.
Gruß SUrf
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BID = 726816
derbower Gerade angekommen
Beiträge: 2 Wohnort: Gummersbach
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Sehr gut, genau das wollte ich hören.
Die folgenden Arbeiten wie Leitungen verlegen und Feldverteilter bestücken werden in der Tat von mir selber vorgenommen. Diese Arbeiten werden aber von einem E-Meister abgenommen.
Somit sollte ja alles im grünen Bereich sein.
Ich hatte nur bedenken, dass es Ärger gibt, wenn man nur eine CEE Dose vorweisen kann, da das EVU die gesamte Anlage (die bei mir ja noch nicht existiert) geprüft sehen möchte, bevor es Saft gibt.
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BID = 726832
wome Schreibmaschine
Beiträge: 1252
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Der VNB will normal nur das Papier, damit jemand haftet.
Allerdings bekommst du formale Probleme zumindest mit Versicherungen, da du im Grunde einen genormten Baustromanschluss benötigst.
Wie hoch das alles gehängt wird, hängt von vielen Faktoren ab.
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BID = 726842
123abc Schreibmaschine
Beiträge: 2192 Wohnort: Hamburg
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Aus meiner Sicht muss die geplante CEE über einen FI geführt werden.
Es ist wohl nicht möglich zu behaupten das die CEE nicht für die Baustelle ist. Ein FI ist auch erforderlich wenn nur ein Baustromverteiler mit eigenen FI an die CEE angeschlossen wird.
Wird der Baustromverteiler fest angeschlossen kann der FI entfallen.
Ich halte es für sinnvoll neben der Absicherung für den Baustromverteiler eine vom Baustromverteiler unabhängige, FI geschützt, Absicherung für eine fest installierte Baugrundbeleuchtung zu schaffen. Immerhin ist es zur Zeit recht dunkel und Du bist wohl der Bauherr und damit wohl auch der Verantwortliche wenn einer im dunkeln stürzt.
123abc
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BID = 726849
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17433
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Zähler gibt es normal erst bei Fertigmeldung der Baustelle. Solange an der Baustelle noch gebaut wird gilt Baustromversorgung!! Baustromversorgung erfolgt als lokales TT-Netz mit eigener Vorsicherung und eigenem Zähler inklusive 30mA RCD. Baustromversorgung wird in der Regel auch anders abgerechnet als normaler Versorgungsvertrag.(teurer)
Gruß Bernd
PS: kein Elektrobetrieb wird eine Fertigmeldung abgeben,wenn die Kundenanlage nicht fertig ist.(Dann haftet die Haftpflichtversicherung des Elektrobetriebes nicht bei Schäden,und deine Bauversicherung auch nicht da Fertigmeldung vorliegt, dann würde die Gebäudeversicherung greifen tut sie aber auch nicht da noch Baustelle)
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
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BID = 727035
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Den Zähler gibt es dann, wenn ihn der E-Betrieb beantragt. Inwieweit die Anlage dahinter fertiggestellt ist, ist dem VNB erfahrungsgemäss egal. Was logisch ist, ist das ein fertiger Hauptpotentialausgleich gefordert wird. So dies zu diesem Zeitpunkt schon möglich ist.
Insofern ist die Konstellation Zählerschrank mit einer dahinter installierten CEE-Steckdose und Hauptpotentialausgleich problemlos möglich.
Ob du einen Betrieb findest, der dir das Unterschreibt, wird wohl vor allem daran liegen, wieviel du dafür zu zahlen bereit bist.
Eigentlich ist es das minimum das der Betrieb dir mindestens diesen Part auch Materiell verkauft.
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