Mehrfamilienhaus: Prüfung ortsfeste Geräte

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Autor
Mehrfamilienhaus: Prüfung ortsfeste Geräte

    







BID = 582744

wl3367

Stammposter



Beiträge: 288
 

  


Hallo zusammen,

wir wohnen als Eigentümer in einer Eigentumswohnung.
Diese ist in einer Anlage, in der auch diverse Elektrogeräte (Waschmaschine, Trockner) der Allgemeinheit (bzw. den Anwohner) zur Verfügung gestellt werden.
Diese Geräte sind wohl ortsfest, wenn sie über Münzgeräte betrieben werden.
Müssen diese Geräte bei der Aufstellung bzw (regelmäßig) im Betrieb analog einer BGV-Prüfung überprüft werden ?
Wo finde ich in den Wirren der vielen Gesetze/Verordnungen die entsprechenden Hinweise hierzu ?

Danke schon einmal im voraus für eure Hilfe

BID = 582802

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

Es handelt sich dabei um eine nicht-gewerbliche Nutzung.

Somit gibt es nach meiner Kenntnis in D momentan keine Pflicht zu derartigen regelmäßigen Prüfungen.
Dies ist unabhängig davon, ob es sich um Installationen oder Geräte handelt, auch ortsfest oder beweglich ist insoweit egal.

Unbeschadet davon muß der Eigner (hier also wohl die WEG-Eigentümergemeinschaft) sicherstellen, daß Geräte wie Anlage stets in gebrauchstauglichem und sicherem Zustand sind. Aber wie das geschieht, ist nicht vorgegeben.
Üblicherweise wird erst bei Feststellung einer Störung oder eines erkennbaren Schadens gehandelt. Dies wird rechtlich regelmäßig als noch ausreichend angesehen.

Vorbeugende Instandhaltung ist jedoch etwas anders...

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 582817

chris75

Gesprächig



Beiträge: 100
Wohnort: linden


Wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft die Maschinen als gemeinsames Gut nutzt bzw. zur Verfügung stellt, so ist sie auch für den einwandfreien Zustand verantwortlich.

Sollte ein Nutzer zu Schaden kommen so kann er die Eigentümergemeinschaft auf Schadenersatz verklagen.

Euer Verwalter sollte deshalb einen Wartungsvertrag mit der Elektrobutze des geringsten Misstrauen abschliessen.

Dies ist keine rechtsberatung.

BID = 582818

chris75

Gesprächig



Beiträge: 100
Wohnort: linden


Achso

WEG Gesetz.

BID = 582937

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

Moin,

> Es handelt sich dabei um eine nicht-gewerbliche Nutzung.
>
> Somit gibt es nach meiner Kenntnis in D momentan keine Pflicht zu
> derartigen regelmäßigen Prüfungen.

Naja, die VDE 0105-100 richtet sich an Betreiber elektrischer Anlagen ganz allgemein und hätte schon gerne Prüfungen. In der Änderung A1 werden jetzt bei den unverbindlichen Fristenbeispiele auch Wohnungen genannt.
Gut, wieviele Verurteilungen es jetzt rein auf dieser VDE basierend gab ist eine andere Frage, abr gerade wenn Fremden Leuten die Nutzung gewährt wird,würde ich schon auf den Nachweis des einwandfreien Zustands Wert legen.


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