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Mehrfamilienhaus, Elektriker mit 30 Jahre Erfahrung war da. |
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BID = 93520
Marcus/2 Gerade angekommen
Beiträge: 9 Wohnort: Deute
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Hallo,
zunächst einmal ein großes Lob,
ich lese schon einige Zeit hier mit
und habe schon viele interesante Dinge gelesen.
Nun aber zum meinem Problem:
Ich wohne in einem 6 Familienhaus BJ 2000.
Einer der Kellerräume wechselte den Besitzer
und mußte entsprechend umgeklemmt werden,
damit der Besitzer auch den Strom bezahlt.
(Ich habe dies nur beobachtet, mir hat der Keller nie gehört.)
Allerdings bin ich mit der Ausführung dieser
"Umklemmarbeiten" nicht einverstanden.
(Die Umklemmarbeiten wurden in der Hauptverteilung durchgeführt, da dort das Kabel für diesen Keller abzweigt.)
Es existieren 6 Drehstrom und ein Wechselstromzähler,
jeweils mit eigenem Klemmstein.
Nun war ein Elektriker da (Meister soll er sein...)
und hat den Außenleiter mittels einer Lüsterklemme vom einem Klemmstein zum anderen verlängert. N und PE verblieben auf dem Klemmstein der anderen Wohnung.
Auf dem Bild erkennt man folgendes:
-Vom Klemmstein, der mit "Dachgeschoß Linke" beschriftet ist zweigen nach oben N und PE des Kellers ab. (Die dünneren Adern, dahinter die Lüsterklemme.)
- Vom Klemmstein, der mit "Ober G. Linke" beschriftet ist zweigt übern einen LS-Schalter der Außerleiter des Kellers ab.
Zum verlängern des Außenleiters wurde eine flexible Ader verwendet, die KEINE Aderendhülsen hat!
Wie beurteilt ihr diese Art des Umklemmens?
Gruß Marcus
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Marcus/2 am 21 Aug 2004 12:09 ] |
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BID = 93524
Marcus/2 Gerade angekommen
Beiträge: 9 Wohnort: Deute
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Oh.. ich hatte doch glatt das Bild vergessen! |
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BID = 93543
SPS Schreibmaschine
Beiträge: 2848
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Hallo Markus
flexible Ader verwendet, die KEINE Aderendhülsen
das ist nicht OK
mfg SPS
[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 21 Aug 2004 13:31 ]
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BID = 93546
SPS Schreibmaschine
Beiträge: 2848
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Hallo Markus,
Deine meinung
"Allerdings bin ich mit der Ausführung dieser
"Umklemmarbeiten" nicht einverstanden."
Da hast du recht.
Da der N und PE zu einem Zähler gehört und der Ausenleiter zu einem anderen Zähler, ist das Falsch.
Besonders bei Arbeiten am Zählerschrank gibt es ein Sicherheitsproblem.
Beispiel
Arbeiten am Zähler mit dem N und PEN
Dieser Zähler wird richtig vom Netz getrennt.
Ein anderer Fachmann rechnet nicht mit dieser Schaltung.
Die andere Anlage ist nur Teilweise in Funktion.
Spannungen können an Geräten anliegen (PEN abgeklemmt und Brücke ist noch vorhanden)
Möglicherweise Rückspannungen an die Arbeitsstelle.
Schreibe mal an die Fachzeitschrift DE
Im bereich Service > Praxisprobleme gibt es ein Formular zur eingabe.
Die Drucken auch mal Bilder von Fehlerhafter Elektoinstallation
Hier der Link zur Zeitung
http://www.pflaum.de/de.dir/de/
mfg SPS
[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 21 Aug 2004 13:23 ]
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BID = 93555
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Die Kollegen haben Recht!
Solcher Murks darf eigentlich nicht vorkommen und sollte umgehend beseitigt werden.
Ergänzung:
Lüsterklemmen (also die mit 2 Schrauben pro Pol) sind im Zuge festverlegter Leitungen unzulässig. Klemmen in der Verteilung müssen außerdem befestigt werden.
_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 93562
SPS Schreibmaschine
Beiträge: 2848
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BID = 93573
Marcus/2 Gerade angekommen
Beiträge: 9 Wohnort: Deute
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Hallo,
vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe bereits gestern Abend den Hausverwalter
per Fax informiert, nachdem die Gespräche mit der Mitbewohnerin zunächst gescheitert waren.
In dem Fax habe ich die Bedenken wegen fehlender
Aderendhülsen, der losen Lüsterklemme und
dem verbleiben des N und PE auf dem anderen
Klemmstein bereits geäußert.
Ich habe den Hausverwalter gebeten,
eine Fachkraft zu schicken um die Lage zu beurteilen.
Nützt es nach eurer Ansicht sich an das EVU zu wenden,
oder ist denen das egal?
Sollte man einen Gutachter einschalten,
oder reicht es einen Fachmann zu holen,
der das beurteilen kann?
Ich werde euch hier den weiteren
Verlauf der Sache berichten.
Gruß Marcus
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BID = 93583
SPS Schreibmaschine
Beiträge: 2848
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Hallo Markus
"der losen Lüsterklemme"
Noch mal der Link
Hier ein Link für dich zur Fliegenden Klemme
http://www.pflaum.de/de.dir/de/archiv/2004/13-14/pp01.html
Das wird hier etwas anders gesehen.
Versuche mal den Versorger anzuprechen.
Nach TAB ist hier einiges nicht richtig.
Haftung des Vermieters
Siehe auch diesen Beitrag im Forum.
Besonders die Links von mir, sowie den umfangreichen Beitrag von Herrn dc0pz
https://forum.electronicwerkstatt.d......html
Druck dir mal einige Urteile...als Zitat aus.
Lege Sie mit der Beschreibung der Mängeln, sowie den Bildern dem Vermieter vor.
mfg sps
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 21 Aug 2004 16:08 ]
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BID = 93625
Marcus/2 Gerade angekommen
Beiträge: 9 Wohnort: Deute
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Hallo SPS,
das mit der losen Lüsterklemme habe ich gelesen.
Leider ist dies nicht ausdrücklich verboten.
In diesem Fall sind aber ein flexibler (ohne Aderendhülse) und ein massiver Leiter mit einer Lüsterklemme verbunden.
Und ganz nebenbei: Ich habe im Baumarkt schon schrottige
Lüsterklemmen gekauft, bei denen beim Festziehen das Gewinde 'überschnappte'...
Außerdem gibt es noch die gebrauchten Lüsterklemmen aus der Basterkiste an denen schon mal mehr Isolierung dran war...
Ich mag nicht daran denken, was passiert wenn eine halb festgezogene Lüsterklemme mit einem flexiblen und einem massiven Leiter mit 25A (der LS davor ist 25A) belastet wird...
Aber der Punkt ist ja auch nicht die Klemme,
sondern die fehlenden Aderendhülsen und vor allem
die Aufteilung N PE auf den einen Klemmstein
und Außenleiter auf den anderen Klemmstein.
Ob nun lose Klemmen verboten sind oder nicht:
- Was ist so schwer daran, ein paar Reihenklemmen
oder Abzweigklemmen auf die Hutschiene zu schnappen
und das Kabel sauber und ordentlich zu verlängern?
(Diese Frage stelle ich nicht Dir.)
Es gibt ja in diesem Fall wirklich keinen Grund
eine lose Klemme zu verwenden.
>Versuche mal den Versorger anzuprechen.
>Nach TAB ist hier einiges nicht richtig.
Was meinst Du mit einiges?
Noch etwas außer dem falsch angeklemmten Kabel?
>Haftung des Vermieters...
Es gibt keinen Vermieter.
Alles selbst genutzte Eigentumswohnungen.
Gruß Marcus
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BID = 93630
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo Marcus,
falls ein gütlichen Gespräch mit ausführendem Betrieb, Auftraggeber und Verwalter nichts bringt, dürfte die beste Lösung erstmal das Einschalten des EVU sein. Insbesondere, da dieses eine kostenlose Begutachtung durchführt und evtl. Nachbesserungsfordeungen auch mit dem nötigen Nachdruck vertreten kann!
Eine externen Gutachter müßtest DU erstmal bezahlen, und ob Du (als höchstens mittelbar Betroffener) diese Kosten wieder erstattet bekämst, ist keineswegs sicher.
zum Fachlichen:
-bei feindrähtiger Leitung sind Aderendhülsen erforderlich, sofern nicht die Klemmen hierfür besonders ausgebildet sind (was zumindest nach dem Foto nicht der Fall zu sein scheint)
-Lüsterklemmen sind dafür klar unzulässig, Einzelklemmen oder Steckklemmen wären mindestens erforderlich, besser Reihenklemmen
-der N und PE sind dem speisenden Anlagenteil zuzuordnen
Wenn diese wesentlichen Punkte geklärt sind, mag man über die Frage der Befestigung der Klemme(n) trefflich philosophisch streiten, falls dann noch jemand Lust dazu hat...
Die Haftung verbleibt sowieso stets beim Ausführenden!
Gruß,
sam2
[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 21 Aug 2004 19:06 ]
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BID = 94237
Marcus/2 Gerade angekommen
Beiträge: 9 Wohnort: Deute
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Hallo Sam2,
habe heute beim EVU angerufen.
"Wegen so etwas kommen wir nicht."
lautete die Anwort.
Schade, ich habe getan was ich konnte.
Nun warte ich ab.
Werde weiter berichten.
Gruß Marcus
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BID = 94302
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Das ist ne Frechheit und ganz unüblich dazu.
Was für ein EVU ist denn das? Mit gelben Strom im Nebenerwerb oder was...?
Dann wäre noch ein Hinweis an die Handwerkskammer möglich. Aber paß auf, ob der ausführende Betrieb nicht zufällig dem Obermeister gehört...
Empfehlung:
Teile dem EVU den präzisen Sachverhalt nochmals mit, aber schriftlich (als Einwurfeinschreiben) und erbitte die Antwort ebenfalls schriftlich.
Dann könnte das schon gaaaanz anders aussehen...
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BID = 94632
Marcus/2 Gerade angekommen
Beiträge: 9 Wohnort: Deute
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Hallo Sam2,
EVU ist die EAM.
Heute war ein anderer Elektriker da (auch Meister).
(Ich war nicht da und konnte mit ihm daher nicht sprechen,
meine Frau wurde aber dazugerufen.)
"Hab schon schlimmeres gesehen." sagte er zuerst.
(Naja, wer nicht...)
Das mit dem N und PE auf dem anderen Klemmstein
findet er nicht so tragisch, es würde ja funktionieren.
Die Aderendhülsen sollten wohl da sein,
wenn jedoch einer der dünnen Drähte fehle,
wäre das doch nicht so schlimm.
Es gibt wohl in jedem Beruf unterschiedliche
Einstellungen, was Sorgfältigkeit betrifft.
Allerdings halte ich es auch für möglich,
das er sehrwohl erkannt hat,
welcher Murks gemacht wurde und dies runterspielen wollte.
(Warum auch immer)
Den Offenbar will er doch etwas tun
und kommt wieder.
Ich habe mit unserem Hausverwalter telefoniert.
Er besteht auf einer schriftlichen Bestätigung
der ausführenden Elektro-Firma,
das die Arbeiten korrekt durchgeführt wurden.
Warte was passiert und Berichte weiter.
Gruß Marcus
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Marcus/2 am 24 Aug 2004 20:28 ]
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BID = 94696
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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...mais il fonctionne!
Das sagen die Russen über Ihre Flickstellen auch immer.
Und wir versuchen hietr im Forum mühsam den Heimwerkern zu erklären, daß genau dieses eben KEIN Argument sein darf.
Mann, mann, mann, das gibt es doch auf keinem Schiff!
Bleib an der Sache dran, es ist zwar offenbar mühsamer als gedacht, wird aber schon werden.
Solche "Kollegen" blamieren wieder mal die ganze Innung...
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