Küchenumbau: klassische Nullung/Herdzuleitung Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
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Küchenumbau: klassische Nullung/Herdzuleitung |
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BID = 407073
Jerry Schriftsteller
Beiträge: 828 Wohnort: Gera
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@ego
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Haftung des Vermieters bei alter Elektrik
Immer wieder ergeben sich Fragen im Bereich der Haftung bei Mietwohnungen mit alter Elektrik. Für die technischen Anforderungen ist der VDE (Verein Deutscher Elektriker) verantwortlich, der die technischen Normen und Anforderungen festlegt.
Seit 1997 ist eine regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen gesetzlich gefordert. Bei privat genutzten Räumen ist dies alle vier Jahre, bei gewerblich genutzten Räumen, die der BGV A2 unterliegen, alle zwei Jahre. Den technischen Inhalt und Umfang der Prüfungen legt VDE 0100 Teil 610 fest.
Gerade bei Altbauten bestehen häufig bedenkliche Mängel der elektrischen Anlage, so fehlt z. B. der mindestens für das Bad vorgeschriebene Fehlerstromschutzschalter (RCD, früher FI-Schutzschalter genannt). Außerdem findet man in Altbauten hin und wieder noch die sogenannte "klassische Nullung". Hierbei gibt es keinen separaten Schutzleiter, in der Steckdose sind Schutzleiter und Neutralleiter gebrückt. Lampenauslässe haben oftmals überhaupt keinen Schutzleiter, auch bei Herdanschlüssen fehlt er gelegentlich. Aus verschiedenen Gründen ist diese Art der Installation seit 1.5.1973 verboten. Ebenso ist seit dem 1.5.1984 ein RCD mit einem Auslösestrom von maximal 30 mA für Räume mit Dusche oder Badewanne zwingend vorgeschrieben.
Da seit dem 1.5.1973 nunmehr 30 Jahre vergangen sind, fallen diese Anlagen auch nicht mehr unter den Bestandsschutz, d. h., daß Anlagen mit klassischer Nullung spätestens bei Mieterwechsel zwingend erneuert werden müssen. Wohnungen mit alter Elektrik, die noch eine klassische Nullung haben, dürfen in diesem Zustand nicht mehr neu vermietet werden.
Während das Nachrüsten eines RCD noch mit verhältnismäßig wenig Aufwand zu bewerkstelligen ist, kann die Generalsanierung der Elektrik deutlich aufwendiger werden, insbesondere dann, wenn die alten Leitungen fest unter Putz verlegt wurden und nicht in Leitungsrohren. Für das Nachrüsten eines RCD ist das Vorhandensein eines separaten Schutzleiters zwingende Voraussetzung, d. h., Anlagen mit klassischer Nullung müssen erst mit einem Schutzleiter versehen werden.
Aber auch bei Wohnungen mit Bestandsmietern ist der Vermieter in der Haftungspflicht. Unwissenheit schützt vor Haftung nicht. Ein Vermieter haftet auch dann für entstandene Schäden, wenn er sich auf Unkenntnis der technischen Vorschriften oder den Zustand der elektrischen Anlage beruft. So will es das Gesetz. Prüfung, Haftung und Beweislast des Vermieters bei Stromschäden wurden schon in verschiedenen Gerichtsurteilen bestätigt.
So kann bei einem Stromunfall auch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen den Vermieter wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung einleiten. Kann der Vermieter nicht die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlage nachweisen, so kommt es im Regelfall zu einer Verurteilung.
Auch ein Sachversicherer kann bei alten Anlagen oder bei fehlendem Nachweis der regelmäßigen Überprüfung seine Versicherungsleistung verweigern. Besonders kritisch ist dies nicht nur bei Haftpflichtversicherungen, sondern vor allem auch bei Brandschutzversicherungen. Falls durch eine alte Elektrik ein Brand verursacht wurde, und der Vermieter kann nicht die vorgeschriebene regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlage nachweisen, so kann dies empfindliche Vermögensschäden nach sich ziehen, wenn die Versicherung ihre Möglichkeit nutzt und die Leistung verweigert.
Auch beim Mieterwechsel wird dringend empfohlen, eine Überprüfung der elektrischen Anlage durch einen Fachbetrieb durchführen zu lassen. Hin und wieder neigen Mieter dazu, unsachgemäße Umbauten der Elektrik vorzunehmen und dies beim Auszug nicht mehr in den Ursprungszustand zurückzuführen. Selbst der Austausch eines Schalters gegen einen Dimmer kann zur Gefahr werden, wenn dies unsachgemäß geschieht.
Trifft ein Elektriker - z. B. im Rahmen einer Überprüfung, Reparatur, Umbau oder Erweiterung - auf eine Anlage, die nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht, so ist er dazu verpflichtet, den Betreiber (also bei Mietwohnungen den Eigentümer bzw. Vermieter) darauf hinzuweisen, daß die Anlage nicht mehr den Anforderungen entspricht. Erkennt der Elektriker eine Gefahr im Verzug, so ist er berechtigt, die Anlage sofort stillzulegen, bis der Mangel behoben ist. Gefahr im Verzug ergibt sich z. B. bei zerbröselnden Isolierungen oder bei Schmorstellen an Kabeln bzw. Leitungen oder Verteilungen. Ist die Anlage noch in klassischer Nullung ausgeführt, ist eine Erweiterung inzwischen sowieso nicht mehr zulässig, hier ist nur noch eine Generalsanierung erlaubt.
Besonders kritisch ist die Situation im Bundesbeitrittsgebiet. Hier wurden teilweise über den 1.5.1973 hinaus Anlagen mit klassischer Nullung errichtet, manchmal sogar unter Verwendung nicht zugelassener Materialien. So kommt es dort öfter vor, daß auch später errichtete Objekte nicht den Anforderungen genügen und dementsprechend umgerüstet werden müssen.
Oftmals genügt ein Blick in den Sicherungskasten, um sich einen groben Überblick zu verschaffen. Findet man im Sicherungskasten einen etwa 70 mm breiten Einsatz mit der Bezeichnung "RCD" oder "FI-Schutzschalter", sieht es schon mal gut aus. Vorgeschrieben ist ein RCD mit 30 mA Auslösestrom, auf dem RCD ist dieser Wert vermerkt (I delta n 30 mA bzw. 0,03 A). Höhere Werte sind nicht zulässig, vor 1984 wurden gelegentlich auch RCDs mit Auslösewerten bei 100 mA (0,1 A) bzw. 500 mA (0,5 A) eingesetzt. Diese müssen ausgetauscht werden. Ebenso besitzt der RCD eine Test-Taste, beim Drücken derselbigen muß er auslösen.
Ist im Sicherungskasten kein RCD vorhanden, so gibt es die Möglichkeit, daß im Bad eine Steckdose mit eingebautem RCD vorhanden ist. Diese erkennt man daran, daß sie am Rand einen Taster "Test" sowie einen Hebel haben. Es genügt den derzeitigen Anforderungen, wenn im Bad ein solches Gerät an jeder Steckdose vorhanden ist bzw. alle Steckdosen im Bad über den RCD in einer Steckdose mitgesichert sind.
In Alarmbereitschaft sollte man versetzt werden, wenn bei Lichtauslässen (z. B. an der Decke) nur zwei Leitungen zu sehen sind, in der Regel in den Farben schwarz und grau. Ist kein grün-gelb isolierter Leiter zu sehen, so kann man davon ausgehen, daß das Objekt noch in klassischer Nullung ausgeführt ist und einer Generalsanierung bedarf. Eine Neuvermietung dieses Objektes ist dann nicht mehr zulässig.
In jedem Fall sollten Sie spätestens beim Mieterwechsel einen Fachbetrieb hinzuziehen und eine Überprüfung nach VDE 0100 Teil 610 durchführen lassen.
Roland Müller, Mitglied im VDE
Peter Konrad, vereidigter Sachverständiger beim VdS
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Leider kein Gesetz, aber der Artikel spricht eine sehr eindeutige Sprache.
Ich kann schon irgendwo verstehen, dass sich Harti 77 in einer komplizierten Situation befindet - der gute Bekannte/Verwandte auf der einen Seite und der "sture" Vermieter auf der anderen - hier einen Kompromiss zu finden ist schwer.
Aber die klassische Nullung ist bei diesem Leitungsquerschnitt und nach 30-40 Jahren vorangegangener Betriebszeit keine Schutzmaßnahme mehr, sondern eine Zeitbombe.
Falls es in der Küche metallische Heizungsrohre, am besten geschweißt, gibt, dann könnte man über eine lokale FI-Schutzschaltung nachdenken und sich den PE vor Ort vom Heizungsrohr holen. Das ist zwar "russisch", aber wenn die Schutzmaßnahme ordnungsgemäß nachgemessen wird, könnte ich persönlich mit dieser Lösung ruhiger Leben, als mit einer erweiterten klassischen Nullung. |
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BID = 407078
Heimwerker. Stammposter
Beiträge: 268
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Zitat :
Jerry hat am 15 Feb 2007 17:41 geschrieben :
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daß Anlagen mit klassischer Nullung spätestens bei Mieterwechsel zwingend erneuert werden müssen. Wohnungen mit alter Elektrik, die noch eine klassische Nullung haben, dürfen in diesem Zustand nicht mehr neu vermietet werden.
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Weiter lese ich nicht....
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Viele Grüße,
Heimwerker
Alle Angaben sind ohne Gewähr und unverbindlich zu verstehen, ich übernehme auch keine Haftung für entstehende Schäden.
Ich bin kein Fachmann und meine Meinung muss nicht den Normen entsprechen. |
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BID = 407101
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Nicht das ich falsch verstanden werde: Ich kenne die gefahren der klassichen Nullung und freue mich über jede Anlage die saniert werden kann(darf)!
Trotzdem kann ich zum Inhalt des Artikels nur eins sagen:
Bullshit!
Gesetzlich nicht begründbar und reines Wunschdenken!
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BID = 407105
Harti 77 Stammposter
Beiträge: 351
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Also was stimmt denn jetzt? Der Artikel widerspricht sich ja zum Teil selbst. Mein fachplaner bei einem derzeitigen Projekt kennt von diesem "Verbot" auch nichts. Auch alle bisher befragten Kollegen würde so verfahren wie ich es bis jetzt angedacht habe.
Ach ja: Der Herd wird leider öfter benutzt, bei einer 5.köpfigen Familie bleibt das leider nicht aus.
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BID = 407108
Jerry Schriftsteller
Beiträge: 828 Wohnort: Gera
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Zitat :
ego hat am 15 Feb 2007 18:57 geschrieben :
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Trotzdem kann ich zum Inhalt des Artikels nur eins sagen:
Bullshit!
Gesetzlich nicht begründbar und reines Wunschdenken!
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Das wird im Schadensfall eine Person wie der im Artikel angeführte Peter Konrad, seines Zeichens vereidigter Sachverständiger beim VdS, sicher genauso sehen und Harti 77 auf ganzer Linie entlasten.
In anderen Threads wird diskutiert, ob eine neues NYM 3x1,5mm² denn mit 13A oder sicherheitshalber nur mit 10A abzusichern ist - und hier wird ernsthaft vorgeschlagen, eine uralte Leitung noch einmal auf 20A hochzusichern und Adern parallel zu schalten, um den Herd daran betreiben zu können.
@Harti 77
Die Familie hat also 3 Kinder, ich weiß nicht wie alt sie sind, aber könntest Du damit leben, wenn eines von ihnen zu Schaden kommt, weil Du eine Uralt-Installation reanimiert hast und die Funktion auf Kosten der Sicherheit erkauft wurde?
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BID = 407113
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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@jerry
Zitat :
ego hat am 13 Feb 2007 21:12 geschrieben :
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Zum Herd:
Wenn, wie ich vermute, nur ein Wechselstromzähler existiert gibt es mehrere möglichkeiten:
Die erste ist sicherlich die beste: Im verteiler auf 16A runtersichern, und die Leitung als L/N/PE betreiben!
Die parallel Schaltung der Adern ist sicherlich möglich, aber ich persönlich denke das bei so geringen Querschnitten mit dem Ausfall einzelner Adern gerechnet werden muß, und dann kein Überlastschutz für die verbleibende mehr besteht.
Im prinzip das selbe Problem wie bei der klassischen Nullung, nur durch das bewußte betreiben der Leitung an der Belastungsgrenze noch verschärft!
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Zu deiner Info: aktuell sind die Adern parallel an 20A!
Ich denke ich habe niemanden geraten irgendwas hochzusichern! Somit hab ich ein reines gewissen!
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BID = 407131
Harti 77 Stammposter
Beiträge: 351
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Ich suche hier fachlichen Rat, wie ich dies Sitouation am besten meistern kann. Natürlich bin ich mir der Gefahren bewusst. Deshalb möchte ich die best mögliche Variante wählen, die mir mit den Gegebenheiten vor Ort machbar erscheint. Bevor Jemand anders einfach irgendwas macht, schalte ich mich lieber ein, um eben dieses Risiko zu minimieren. Und genau deshalb suche ich hier Rat.
Selbstverständlich mache ich mir Gedanken, sonst gäbe es diesen Thread nicht.
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BID = 407136
Jerry Schriftsteller
Beiträge: 828 Wohnort: Gera
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Zitat :
ego hat am 15 Feb 2007 19:52 geschrieben :
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Zum Herd:
Wenn, wie ich vermute, nur ein Wechselstromzähler existiert gibt es mehrere möglichkeiten:
Die erste ist sicherlich die beste: Im verteiler auf 16A runtersichern, und die Leitung als L/N/PE betreiben!
Ich denke ich habe niemanden geraten irgendwas hochzusichern! Somit hab ich ein reines gewissen!
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Entschuldigung dafür, diesen Beitrag von Dir hatte ich wahrscheinlich übersehen.
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BID = 407148
crazydomi Gesprächig
Beiträge: 179
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Zitat :
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Ich suche hier fachlichen Rat, wie ich dies Sitouation am besten meistern kann.
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Also ich persönlich würde jetzt mal ganz unfachlich raten Finger weg. Ne Steckdose anklemmen ist das eine, an der Elektrik von ner vermieteten Wohnung rumzupfuschen das andere. Wenn hinterher irgendwas von der Sache abfackelt, und es kommt raus dass da ein Laie an einer eigentlich nicht mehr zulässigen Installation rumgebastelt hat, dann gibt das ganz gewaltigen Ärger. Und selbst wenn du nicht mal was dafür kannst, bist du dran.
Gruß, crazydomi
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BID = 407156
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Also aus welchem Wunschtraum diese beiden VDE/VdS-Herren jene Gedanken haben, entzieht sich auch meinem Verständnis.
Aber es gibt nach meiner bescheidenen Kenntnis bisher weder (wie in dem Artikel behauptet wird) eine gesetzliche Vorschrift zur regelmäßigen Überprüfung privat genutzter (und auch zu Wohnzwecken vermieteter) Elektroinstallationen noch gar ein Wiedervermietungsverbot
für Wohnungen mit klassischer Nullung.
Auch die erwähnte 30-Jahres-Frist ("Ablauf Bestandsschutz")kenn ich nur als Verjährungsfrist aus dem BGB...
Jeder hier im Forum weiß, daß auch ich alles andere als ein Freund solcher Installationen bin, aber man sollte schon die Kirche im Dorf lassen und auch bei der Wahrheit bleiben!
Und das Problem betrifft - anders als im Artikel suggeriert wird - eine erheblichen Anteil der Wohngebäude in Deutschland. Schätzungsweise ein Drittel aller Wohnungen dürfte noch so (als TN-C-System )ausgeführt sein!
Die "sehr deutliche Sprache" welche der Artikel spricht, zeigt leider, wie wenig Ahnung die Autoren besitzen.
Ihre Ausführungen zu den Bemessungsfehlerströmen von FI-Schutzschaltern sind z.B. schlicht unzutreffend!
Sie sollen sich wieder melden, wenn sie es geschafft haben, den scheinheiligen VDE zu einer verpflichtenden Forderung vonm 30mA-FI wenigstens für alle Neuanlagen zu bewegen...
"Mitglied im VDE" kann übrigens schon jeder beliebige Student einer passenden Fachrichtung werden.
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BID = 407158
Surfer Inventar
Beiträge: 3094
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SO-und wo liegt das Problem?
...
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Du suchst einen fachlichen Rat?
/Sarkasmus on/
Ruf nen Fachbetrieb deiner Wahl an,der entscheidet vor Ort nach den Gegebenheiten. (komma-strich-aus)
/Sarkasmus off/
sorry , aber ich zitiere dich mal > "Bevor Jemand anders einfach irgendwas macht, schalte ich mich lieber ein, um eben dieses Risiko zu minimieren."
Du bist also in der Lage die Risiken abzuwägen und zu verantworten?
Dementsprechend folgere ich,das du die nötigen Fachkenntnisse dein Eigen nennst.Wenn dies nicht der Fall sein sollte,so bitte > FINGER WEG
Denn du stehst damit dann in der Verantwortung,denn im Schadensfall interessiert es keinen, ob du die Weisheit gefressen oder im I-Net gelesen hast. DU hast ausgeführt.
Gruß Surf
p.S. wenns ne Mietwohnung ist,setzte den Vermieter unter Zwang und fertig ist die Laube-klar,ist ziemlich merkwürdiges Gefühl , Forderungen zu stellen.Aber Jerry's Zusammenfassung kann schon mal beflügeln.
P.P.S.: Klar wäre es schön , wenn jeder eingetragende Installateur diese Aussage nutzen könnte,nur leider fehlt die "Rückendeckung".Manchmal muss man halt Kompromisse machen,insofern man diese Verantworten kann.So wie damals beim Bund ..( Wohnung ordnungsgemäß übergeben )
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BID = 407164
Harti 77 Stammposter
Beiträge: 351
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Wäre diese Angelegenheit ein klarer Fall, hätte ich nicht nachgefragt. Und einfach zu sagen "Das mach ich nicht" ist mir zu einfach aus der Affäre gezogen. Es geht hier um ein fachliches Problem, zu dessen Lösung ich gerne einige Vorschläge gehört hätte. Ich bin durchaus mit der gängigen Praxis diverser Fachbetriebe vertraut. Und was nützt mir ein Fachbetrieb, wenn dieser das Problem einfach mal so löst, wie er es für richtig hält, und dann passiert was. Schön, das dann Jemand den Kopf hinhalten muss. Bringt aber nichts, ich möchte eben das ja verhindern.
Kann ich jetzt hier mit weiteren Ratschlägen rechnen, oder wird das hier eine schriftliche Zurechtweisung?
Surf: Was wäre denn Dein Kompromissvorschlag?
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BID = 407168
Strömling Schreibmaschine
Beiträge: 1377 Wohnort: Berlin
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Zitat :
Jerry hat am 15 Feb 2007 17:41 geschrieben :
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@ego
Längerer Text...
[i]
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Haftung des Vermieters bei alter Elektrik
Immer wieder ergeben sich Fragen im Bereich der Haftung bei Mietwohnungen mit alter Elektrik. Für die technischen Anforderungen ist der VDE (Verein Deutscher Elektriker) verantwortlich, der die technischen Normen und Anforderungen festlegt.
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VDE ist was anderes
http://www.vde.com/VDE/Der+VDE/
ist wohl eher die überall übliche panikmache+abzocke
mfG
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BID = 407169
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Was ist denn nun mit den schon gemachten Lösungsvorschlägen???
Da kein Drehstrom vorhanden (und für solch einme Anlage vermutlich auch nicht ohne Erneuerung zu bekommen), greift die 2-Phasen-Lösung leider nicht.
Wie wäre es mit der Errichtung eines lokalen TT?
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BID = 407182
Harti 77 Stammposter
Beiträge: 351
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Dachte ich auch schon drüber nach. Jedoch schwigt mir da immer ein bischen Unbehagen mit, wenn ich zum Beispiel sie Wasserleitung als Erdpunkt wähle. Andere Erdmöglichkeiten habe ich da ja nicht. Wer weiss, was da mit der Zeit passiert. Ich werde mir das ganze wohl noch einmal anschauen, und dann entscheiden. Mir wäre es am liebsten, wenn ich irgendwo noch einen PE herbekommen könnte, zum Beispiel über eine stillgelegte Leitung. Aber das muss ich mir erst nochmal anschauen. Im Idealfall wäre das dann eine Leitung, die ich zum PE umfunktionieren könnte. Die anderen 4 Drähte der bestehenden Herdleitung würde ich dann wie beschrieben in L und N aufteilen.
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