Küchenumbau: klassische Nullung/Herdzuleitung

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Autor
Küchenumbau: klassische Nullung/Herdzuleitung

    







BID = 406560

Harti 77

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Beiträge: 351
 

  


Guten Abend Forum.

Folgender Sachverhalt:

Küchenumbau in einem Wohnhaus (vermietet), Baujahr circa um 1960 oder 1970. Der Vermieter stimmte einem Küchenumbau zu. Aber leider nicht mehr. Das heisst die vorhandenen Zuleitungen müssen genügen. Das wäre einmal für die Steckdosen ein 2x1,5². Von dieser Dose sind wir mit neuer Leitung zu den Steckdosen. Jetzt meine Frage: Wie löst Ihr die korrekte Anbindung der neuen Steckdosenleitungen an die vorhandene 2 adrige Zuleitung? Wie handhabt ihr sowas in der alltäglichen Praxis? Einfach den neuen PE und N der Steckdosen auf eine Wago mitsamt dem alten PEN?

Zweites Problem, das dem ersten ähnlich ist:

Die bestehende Herdzuleitung besteht aus einem 4x1,5², momentan sind 2 Drähte einmal zu einem Aussenleiter zusammengefasst, und die anderen beiden Drähte zu einem PEN. Was schlagt Ihr vor? Einfach so lassen, und im Herd klassisch nullen? Ist mit 20 Ampere abgesichert. Selbes Problem wie oben eigentlich.

Wie gesagt: es darf nur in der Küche umgebaut werden, und nicht im restlichen Haus, das heisst wir müssen mit diesen Leitungen zurecht kommen, in der Form wie sie hier beschrieben sind. Es kann auch kein Draht zusätzlich eingezogen werden, da es sich bei der Steckdosenzuleitung um ein NYIF handelt, und bei der Herdzuleitung um ein NYM.

Vielen Dank für Euren fachlichen Rat.

BID = 406563

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln

 

  

Zur Steckdosen zuleitung:
Ja, genau so muß es gemacht werden: Ab dem Punkt ab dem neu installiert wird, muß N und PE separat verlegt werden!
Eine Wagoklemme eignet sich als auftrennstelle bestens!

Zum Herd:
Wenn, wie ich vermute, nur ein Wechselstromzähler existiert gibt es mehrere möglichkeiten:
Die erste ist sicherlich die beste: Im verteiler auf 16A runtersichern, und die Leitung als L/N/PE betreiben!

Die parallel Schaltung der Adern ist sicherlich möglich, aber ich persönlich denke das bei so geringen Querschnitten mit dem Ausfall einzelner Adern gerechnet werden muß, und dann kein Überlastschutz für die verbleibende mehr besteht.
Im prinzip das selbe Problem wie bei der klassischen Nullung, nur durch das bewußte betreiben der Leitung an der Belastungsgrenze noch verschärft!

BID = 406570

Harti 77

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Beiträge: 351

Danke schonmal an dieser Stelle.

Gibt es eine offizielle Regelung wie mit so einer Auftrennung von PEN auf PE und N zu verfahren ist? Konnte nichts darüber finden.

Das Problem beim Herd wird wohl sein, das mit nur 16A die Einsatzmöglichkleiten stark eingschränkt sind, was bei einer 5-köpfigen Familie wohl schnell der Fall ist.

BID = 406617

Oertgen

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Wenn Drehstrom in der Unterverteilung ankommt: am besten eine Ader als PE (gelb-grün oder rot), ein N und 2 Phasen a 16 A abgesichert. DEn PE vom Herdanschluss verbindest Du am besten auch zu den Küchensteckdosen weiter und verbindest Du dann mit den Erdungsanschlüssen der Steckdosen. Damit ist die klassische Nullung dann überflüssig. Gerade in der Küche ist klass. Nullung sehr heikel.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Oertgen am 14 Feb 2007  1:46 ]

BID = 406642

sam2

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Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Genau. Wenn Drehstrom verfügbar ist, wäre das ein recht brauchbarer und sicherer Kompromiß.

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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 406711

Heimwerker.

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Beiträge: 268

Moin!

Zitat :
sam2 hat am 14 Feb 2007 08:54 geschrieben :

Wenn Drehstrom verfügbar ist[...]


Aber eben nur wenn:

Zitat OP:
"Die bestehende Herdzuleitung besteht aus einem 4x1,5², momentan sind 2 Drähte einmal zu einem Aussenleiter zusammengefasst, und die anderen beiden Drähte zu einem PEN."

Ich glaube kaum, dass das jemand bei Drehstrom gemacht hätte.

Bei nicht phasenverschiedenen Aussenleitern droht Neutralleiterüberlastung.



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Viele Grüße,
Heimwerker

Alle Angaben sind ohne Gewähr und unverbindlich zu verstehen, ich übernehme auch keine Haftung für entstehende Schäden.
Ich bin kein Fachmann und meine Meinung muss nicht den Normen entsprechen.

BID = 406729

un23

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Beiträge: 399
Wohnort: Neckartenzlingen


Zitat :

Zitat OP:
"Die bestehende Herdzuleitung besteht aus einem 4x1,5², momentan sind 2 Drähte einmal zu einem Aussenleiter zusammengefasst, und die anderen beiden Drähte zu einem PEN."


Ist das überhaupt zulässig? Ich dachte immer das dürfe man nicht

Gruss
un23

BID = 406835

sam2

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Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

@ Heimwerker
"Glauben" heißt, nicht zu wissen!

Und Dein "Nicht-Glauben-können" ist diesbezüglich ohne Belang.
Wenn man in dieser Beziehung schon soviel gesehen hat wie ich, schließt man keine Konstellation mehr aus.

Und eine "wenn-dann"-Antwort ist doch eindeutig, oder?

BID = 406854

Harti 77

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Beiträge: 351

Es hat leider keinen Drehstrom nach dem Zähler. Also das mit den Steckdosen mache ich dann so wie oben schon beschrieben mittels einer Wagoklemme. Hat da noch Jemand Einwände?

Mit dem Herd bin ich aber so richtig noch nicht weiter, ich werde es dann ja leider so beibehalten müssen wie es bereits gemacht wurde. Eventuell könnte ich die Herdanschlussdose schon vorberieten, indem ich die 5 Klemmen am Klemmstein richtig belege, und in der Dose ebenfalls Wagoklemmen setzte, so das sich der "Herdanschliessende" Monteur nicht um die klassische Nullung kümmern muss. Das würde heissen, ich fasse die beiden Drähte wie gehabt zu einem Aussenleiter zusammen, und brücke von dieser Wagoklemme mit 2,5² auf die 3 Aussenleiteranschlüsse am Klemmstein. Das gleiche mache ich mit dem N bzw. PE. Beide Drähte in der Dose in eine Wago, jeweils mit 2,5 auf den N und PE Anschluss am Klemmstein. Spricht etwas gegen diese Version?

Danke für Eure Hilfe, es ist mir wichtig zu wissen, wie andere solche nicht alltäglich Probleme behandeln.


BID = 406870

Jerry

Schriftsteller

Beiträge: 828
Wohnort: Gera

Hallo,

mich wundert, dass "ego" in diesem Fall so bereitwillig mit Ratschlägen bei der Erweiterung einer Anlage hilft, die in dieser Ausführung seit 1974 verboten ist und seither nur noch im Bestand geduldet wird.
Hier wird aber nichts repariert/ausgetauscht, sondern erweitert/geändert - damit dürfte sich doch dieses Thema erledigt haben - die Durchführung ist verboten und falls es "Harti77" doch ausführt, haftet er für alle daraus entstehenden Folgen - ein Staatsanwalt wird im Falle eines Unfalls mit Personenschaden straff in Richtung Vorsatz argumentieren.

BID = 406885

Heimwerker.

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Beiträge: 268


Zitat :
sam2 hat am 14 Feb 2007 20:43 geschrieben :

@ Heimwerker
Und Dein "Nicht-Glauben-können" ist diesbezüglich ohne Belang.

Was ein Satz


Zitat :
Wenn man in dieser Beziehung schon soviel gesehen hat wie ich, schließt man keine Konstellation mehr aus.

Glaub' ich dir gerne...


Zitat :
Und eine "wenn-dann"-Antwort ist doch eindeutig, oder?

Sicher, aber bevor der OP, dessen Wissen ich nicht einschätzen kann einen Fehler macht, weise ich nochmal drauf hin
(Außerdem war mir grad langweilig )

Aber was schreibe ich hier, es hat ja eh schon gesagt, dass es nur Wechselstrom gibt....

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Viele Grüße,
Heimwerker

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BID = 406892

Harti 77

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Beiträge: 351


Zitat :
Hier wird aber nichts repariert/ausgetauscht, sondern erweitert/geändert - damit dürfte sich doch dieses Thema erledigt haben - die Durchführung ist verboten und falls es "Harti77" doch ausführt, haftet er für alle daraus entstehenden Folgen - ein Staatsanwalt wird im Falle eines Unfalls mit Personenschaden straff in Richtung Vorsatz argumentieren.


Das heisst jeder eingetragene Elektrobetrieb lehnt solche Arbeiten ab, wegen "nicht Durchführbarkeit auf legalem Wege". Damit würden ja gerade die Leute, die einen Fachmann beauftragen (der aber ablehnen muss, da illegal) zum selbstmachen animiert. Da man aber eben auch solchen Leuten gerne helfen möchte, bewegt man sich dadurch im strafbaren Bereich. Das kann und will ich so nicht glauben. Die Menschen werden indirekt dazu gezwungen entweder:

1 Eine nicht unerhebliche (vom Vermieter nicht genehmigte) Umbauaktion vorzunehmen, um mit neuen Leitungen zum UV zu kommen.

2 Nie weider elektrische Veränderungen in der Küche vorzunehmen, bis ein Zuleitungstausch möglich wird.

3 Alles selbst machen zu wollen, und noch illegaler zu handeln, unfachmännisch und lebensgefährend für sich und andere noch dazu.

So kann das doch nicht wahr sein, damit wäre ein sehr grosser Teil aller durchgeführten Arbeiten von zig Firmen im Elektrobereich nicht legal. Es darf also laut Gesetz nicht wenigstens ein Teil der Anlage verbessert werden, entweder ganz oder gar nicht lautet dann die Devise. Wie bringst Du sowas Deinen Kunden bei? Zumal diese Arbeiten immer gemacht werden, gerade bei solchen Umbauten.

BID = 406893

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien

Was den Herdanschluß angeht bin ich mit dem OP auch nicht ganz einer Meinung: die Herdanschlußdose für Drehstrom zu verschalten aber nur einphasig zu speisen würde den N der flexiblen Herdzuleitung an die Grenze seiner Belastbarkeit bringen, außerdem muß der Herdmontuer sowieso im Herd die Brücken für Wechselstrom setzen. Ich würde daher vorschlagen, die Herdanschlußdose mit L, N und PE anzuschließen, der Herd wird dann mit 3x4mm2 flexibel angeschlossen.

_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 406923

Oertgen

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Wie stark wird der Herd denn genutzt? Wenn die Leitung auf ihrer ganzen Länge in Verlegeart C (Unterputz bzw. Aufputz ohne Rohr oder Kanal) ist, dann wäre eine Absicherung mit 20 A zulässig. Das langt für den Durchschnittsnutzer aus.
Dann können immerhin 2 Platten mit voller Leistung betrieben werden, oder der Backofen und eine kleine Herdplatte. Du hättest dann einen richtigen Schutzleiter, den Du auch für die anderen Steckdosen mitbenutzen kannst. Eine Ader bliebe halt unbenutzt. Oder Du kaufst Dir einen sog. 16A-Herd mit eingebauter Verriegelung.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Oertgen am 15 Feb 2007  1:16 ]

BID = 406969

ego

Inventar



Beiträge: 3093
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@Jerry

Gegen eine erweiterung einer klassisch genullten Anlage spricht überhaupt nichts! Vorausgesetzt sie wurde vor 1974 (alte Bundesl.) installiert und entsprach den damaligen vorschriften!

Anmerkung: Der erweiterte Teil muß natürlich mit getrenntem N + PE erfolgen!


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