Klassische Nullung mit Blau und Schwarz Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
Autor |
Klassische Nullung mit Blau und Schwarz |
Problem gelöst
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BID = 475727
wome Schreibmaschine
    
Beiträge: 1252
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Im Zug einer Altbausanierung muss ich mich mit einem Wirrwarr an Installationen aus unterschiedlichen Phasen unseres Handwerks auseinandersetzen.
Das übelste ist dabei nicht der älteste Teil der Anlage vom Vorkrieg (?), auch nicht die noch technisch einwandfreien, sauber dreiadrigen Stromkreise in Schwarz/Grau/Rot, (evtl. früher vor 1961 3 x 230V-Gebiet), sondern der Teil in Stegleitung und NYM, der bereits in Schwarz/Blau/GG ausgeführt wurde:
Hier wurde plötzlich konsequent überall und in jeder Steckdose genullt, indem die blaue Ader als PEN genutzt wurde, die grün-gelbe ist entweder ungenutzt oder als Schaltdraht, Lampendraht etc. eingesetzt.
Der Übergang findet nicht nur in der Unterverteilung statt, sondern auch irgendwo unterwegs, wobei dann der Nullleiter an den älteren separaten N angeklemmt wurde. Immerhin winkt an diesen Stellen regelmäßig ein verblasster Rest grün-gelben Isolierbandes und ruft laut: Achtung PEN!
Aus heutiger Sicht ist es eine unkalkulierbare Arbeit, die Hütte ist dabei durchgehend bewohnt, aktuell habe ich nur den Zählerplatz auf den neuesten Stand gebracht sowie einige Stromkreise hinzugefügt. Die Wohneinheiten können erst folgen, wenn sie durch Mieterwechsel/Renovierung leer stehen.
Als Profi ist man von Profis ja viel gewöhnt, aber was war, sagen wir mal (im Sinne des Kunden) zwischen etwa 1968 und 1972, als der Wechsel der Farben erfolgte, die klassische Nullung aber noch nicht verboten war, zulässig? Erinnert sich noch jemand?
Entspricht diese Installation den zum vermuteten Zeitpunkt der Errichtung geltenden Vorschriften, so sie messtechnisch in Ordnung ist?
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BID = 475799
Trumbaschl Inventar
     
Beiträge: 7627 Wohnort: Wien
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Soweit ich weiß hatte der Nulleiter sofort mit Einführung der neuen Farben gelbgrün zu sein, das war allerdings fast 2 Jahrzehnte vor meiner Geburt
Mit Stegleitung hat man es oft nicht so genau genommen habe ich den Eindruck... zumindest in A wurde die in der Dose gar nicht erst abgemantelt sondern man sieht nur x weiße oder graue Adern (auch schon einmal schwarze Stegleitung gesehen). In unserer Wohnung hat irgendein Meister der Zunft Wandleuchten an vorhandene Steckdosen angeschlossen und mangels zweiadriger Stegleitung 3-adrige aufgetrennt, ohne auf die Farben zu achten. Resultat: brauner N, gelbgrüner L... und Nägel schön mitten in den L gerammt. Zum Glück war die Wand trocken...
In der Küche war es allerdings noch besser (die Story habe ich glaube ich schon erzählt): L ge/gn, N sw, PE bl. Falscher geht es nicht.
Bei der Stiegenhausbeleuchtung wechselt die Bedeutung von schwarz, grau und rot auch stockwerksweise...
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!" |
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BID = 475814
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Klarer Fall:
Das was so NIE zulässig und muß daher umgehend auf HEUTIGEN Stand gebracht werden!!!
Wer da nur ne UV erneuert, bringt sich in Teufels Küche!
Ich kann nur dringend empfehlen, solche Arbeiten abzulehnen.
Allerdings sollte es mit überschaubarem Aufwand möglich sein, umzurüsten. Nur die Strecken mit Mißbrauch der gn/ge Ader müssen aufgerissen werden, dem Rest müßter mit Umklemmen und messen beizukommen sein...
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 475834
wome Schreibmaschine
    
Beiträge: 1252
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Es geht mir im Augenblick um meine rechtliche Position. Ich habe den Zählerplatz umgebaut und unterschreibe damit für die Sicherheit der dahinter liegenden Anlagen. Der (aus heutiger Sicht) "Pfusch" fiel erst im Rahmen meiner Wiederinbetriebnahmemessungen so richtig auf.
Im Grunde muss ich mich jetzt zuerst gegenüber dem Kunden rechtlich absichern, da ich die noch erforderlichen Arbeiten in bewohnten Räumen bei genervten Mietern (einen Haufen Dosen öffnen, Schränke weg, 3 Schichten Tapeten aufschneiden, etc. ) schließlich auch nicht unbeauftragt und damit unbezahlt ausführen möchte.
Dazu ist es entscheidend, ob diese Vorgehensweise zu einem bestimmten Zeitpunkt konform war, so dass ein Bestandsschutz bis zur nächsten Renovierung formuliert werden könnte, oder niemals zulässig war, was bedeutet, dass ich den Vermieter vor die Wahl "Zusatzauftrag" oder "Ablehnen jeglicher Haftung bis zur Meldung beim VNB" stellen muss.
Sam ist sicher der letzteren Variante offenbar sicher.
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BID = 475836
ego Inventar
     
Beiträge: 3091 Wohnort: Köln
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Zitat :
| Wer da nur ne UV erneuert, bringt sich in Teufels Küche!
Ich kann nur dringend empfehlen, solche Arbeiten abzulehnen.
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Dumm nur wenn man erst im Zuge der erneuerungsarbeiten das Caos bemerkt.
Dann bleibt nichts anderes als das beste aus der Situation zu machen.
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BID = 475838
wome Schreibmaschine
    
Beiträge: 1252
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Als Nachtrag der Kommentar eines Kollegen:
"Den blauen als PEN, das hamse hier in der Gegend früher viel gemacht."
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BID = 475852
Kabelkasper Stammposter
   
Beiträge: 497 Wohnort: Niedersachsen
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Wenn ich eins mit Sicherheit weiß, dann, dass der Nulleiter in Deutschland niemals blau war!!
Wenn ich eins nicht weiß, dann, weshalb der blaue Nulleiter immer wieder neu erfunden wird und immer wieder in drittklassigen Heimwerkerbüchern und selbst in den Erinnerungen von "sogenannten" Fachleuten auftaucht.
Ich spreche in dem Zusammenhang auch gerne vom "Mythos blauer Nulleiter"
KK
PS: Also es ist klar, dass die vorgefundene Installation so nicht zulässig ist. Wenn denn nun hier nur unbedingt "gespart" oder kein Dreck gemacht werden soll, dann kann man doch den grüngelben der NYM-Leitungen "aktivieren". Ob das Preis-/Leitungsverhältnis für Dich/Deine Firma/Deinen Kunden dann noch stimmt, entzieht sich meiner Kenntnis. In meinem eigenen Haus würde ich u.a. "Lösungen" in Erwähnung ziehen, die ich mein Kunden nicht in Betracht ziehen würde.
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BID = 475886
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Also die Hoffnung auf "Bestandsschutz" geht hier fehl!
Denn die Anlage hätte eben so zu keinem Zeitpunkt errichtet werden dürfen. Und da geht es nichtmal so sehr um die falschen Aderfarben, sondern den Umstand, daß NACH einer weit vorher erfolgten PEN-Aufteilung der N nachträglich für Schutzzwecke mißbraucht wird.
Da gibt es nix schönzureden, bei aller Rücksicht auf den gramgebeugten Kunden und seine genervten Mieter...
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BID = 475920
wome Schreibmaschine
    
Beiträge: 1252
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Ich danke Euch für die Bestätigung meiner Position. Ich werde diese dem Kunden nun erst einmal schriftlich darlegen, dann sehen wir weiter.
Wome
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Das Thema ist erledigt und geschlossen. Es kann nicht mehr geantwortet werden !
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