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klassische Nullung bei Leuchte |
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BID = 300982
Neo2005 Der Neo halt
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Hi!
Folgendes Problem:
An einer Decke gucken 2 adern raus N und L1. Da kein PE vorhanden ist dürfen doch keine Lampen der SK1 angeschlossen werden. Sondern nur Lampen der SK2 dürfen angeschlossen werden? Oder darf man eine Lampe der SK1 anschliesen und eine Brücke machen?
Es geht hier um eine Wette und keinem wirklichen Fall. Mein Preis könnte ein Kastenbier sein. Aber nur wenn folgendes Stimmt:
Neo`s aussage
Es dürfen nur Lampen der SK2 angeklemmt werden. Lampen der SK1 mit der Brücke drin dürfen nicht angeschlossen werden.
Neo
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Für Rechtsschreib- und Grammatikfehler wird keine Haftung übernommen. Zu risiken und Nebenwirkungen verklagt euren oder eure Deutschlehrer/in |
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BID = 301129
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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@ Neo
Du hast gewonnen!
Ganz klar:
Wenn es wirklich nur ein N ist, dann geht da nix mit Brücke oder so. Weder rechtlich (weil z.b. blaue Ader) noch technisch (z.b. TT-System). Ein N kann NIEMALS aufgeteilt werden (in was denn auch? Vielleicht in I und V...???)!
Es gibt natürlich Fälle, wo erstmal gar nicht klar ist, ob es sich um einen N oder doch um einen PEN handelt (z.B. altdeutsche grauer Ader). Dann muß man eben anderweitig feststellen (z.B. durch Besichtigen und Messen), was Sache ist.
@ didy
Bevor hier Unklarheiten aufkommen:
Man muß zwei Dinge klar unterscheiden!
a) der Anschluß eines Betriebsmittels (z.B. neue Leuchte) an eine vorhandene zweiadrige Zuleitung mit PEN unter 10mm²
-ist klar zulässig, sofern keine Nutzungsänderung des Raums vorliegt, die Anlage in Ordnung ist und die vorhandene technische Ausführung zum Zeitpunkt der ursprünglichen Errichtung dort zulässig war
b) die Erweiterung/wesentliche Änderung einer bestehenden Anlage (z.B. zusätzliche Steckdosen, zusätzliche Leuchtenanschlüsse) mit PEN unter 10mm²
-ist ME generell unzulässig
Bei b) kann man über Feinheiten streiten:
-Wie beurteilt man beispielsweise den Ersatz einer einfachen Steckdose durch eine mehrfache?
-Was ist mit einer bloßen Verlegung eines Leuchtenanschlusses an eine andere Stelle im selben Raum?
Das kann durchaus im Rahmen des Vertretbaren sein. Hängt auch vom Zustand der Anlage ab. Die Haftung bleibt dem Ausführenden sowieso...
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???" |
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BID = 301149
Peda Schriftsteller
    
Beiträge: 891
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Würde ich nie so machen, denn was passiert z.B. wenn irgendwer an der Installation herumgepfuscht hat und es nun einen schaltbaren N gibt ?? (siehe Trumbaschls Treppenhaus-Problem). Beim Messen im eingeschalteten Zustand sieht alles noch gut aus. Dann wird die Sicherung herausgedreht, der N gebrückt, die Sicherung wieder eingeschaltet => die Lampe brennt ... es scheint alles OK, bis irgendwer ausschaltet und hinlangt.
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Do you have Math Problems ?? Then call 0049-0800 sin(lg((10^45*tan(56))/(f(0)'->(45x^3/3x^2*3x^7)))
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BID = 301158
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Wenn es einen schaltbaren N gibt, ist es gar kein Problem, da dieser ja (wie oben erläutert) nicht aufgeteilt oder "gebrückt" werden darf. Damit scheidet bei nur zweiadriger Zuleitung ein Verbraucher der SK I aus.
Einen schaltbaren PEN dagegen dürfte es nicht geben.
Trotzdem sollte man auch dies unbedingt überprüfen!
Deine Überlegung zeigt immerhin deutlich, wie wichtig es ist, sich nicht auf die Aderfarben oder auch eine kurze Messung zu verlassen!
Zumindest sollte man stets auch noch im ausgeschalteten Zustand messen (es könnte ja z.B. ne verborgene Hamburger Spar-Wechselschaltung sein oder eben der "gängige" geschaltete N). Und dann ne Besichtigung der nächstliegenden 1 oder 2 Abzweigdosen.
Trotzdem bleibt in TN-C-Anlagen immer ein höheres Restrisiko. Aber das ist dann Sache des Nutzers/Eigentümers! Entweder läßt der die Anlage auf modernen Sicherheitsstandard umbauen (dann muß er zahlen). Oder eben nicht (dann muß er damit leben).
Wenn nicht, kann man ihm natürlich zu Leuchten der SK II raten.
Aber was machst Du nun konkret, wenn er ne Leuchte der SK I dort angeschlossen haben möchte???
Auftrag ablehnen (Dein gutes Recht, aber bist Du auf Folgeaufträge nicht angewiesen...?)?
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BID = 301222
Neo2005 Der Neo halt
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Hi!
Danke für die Beiträge!
Aber was ist wenn der N kein N ist sondern ein PEN?...stimmt dann meine aussage noch?
Gruß
Neo
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BID = 301223
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Warum bedankst Du Dich für die Beiträge, obwohl Du sie offenbar nicht (bis zu Ende) gelesen hast???
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BID = 301225
darkstar Schriftsteller
    
Beiträge: 700 Wohnort: Kirrlach
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ein N ist ein N und kein PEN. Du kannst also niemandem ein N für ein PEN vormachen.
Oder anderst... ein N ist ein N ist ein Neutralleiter
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BID = 301229
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Genau!
Es kommt also drauf an, wer jeweils gesagt hat, daß der N ein PEN sei.
Hattest Du es gesagt, ist Deine Aussage falsch.
Hatte es ein anderer gesagt, ist dessen Aussage falsch.
Man kann also zusammenfassend feststellen:
Solltest Du jedoch stattdessen gemeint haben:
"Was ist, wenn die zweiadrige Leitung aus L und PEN besteht", dann gilt das, was ich in meinen sämtlichen anderen Mails in diesem Thread bereits auszuführen versucht habe.
Tipp hierzu:
Du darfst auch jene Passagen lesen, über denen steht "@ didy"...
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BID = 301231
Neo2005 Der Neo halt
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@sam
Ich bleibe eben immer nett und im übrigen habe mit dem Neutralleiter gewettet. Denn so wie ich das gelesen habe hätte ich u. U. verloren wenn es der PEN gewesen wäre.
Wo wir gerade beim PEN sind stimmt es das nach DIN VDE das
der leiter der am RCD wieder an der Neutralleiter klemme raus kommt als Neutralleiter gilt?...auch wenn ein PEN in den Eingang geht?
Neo
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BID = 301234
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Ja, das stimmt nicht nur nach IEC CEE EN DIN VDE (da ein PEN nicht schaltbar sein darf), sondern auch schon nach der zwingenden Logik der angewandten Technik (weil ein FI ansonsten nicht mehr richtig funktionieren könnte!
Frage:
Wie kommt man überhaupt auf sowas? Hab Ihr Langeweile???
Aber an sich finde ich es sogar gut, solche Sachen mal theoretisch durchzuspielen.
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BID = 301236
Neo2005 Der Neo halt
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Zitat : sam2 hat am 15 Feb 2006 18:50 geschrieben :
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Frage:
Wie kommt man überhaupt auf sowas? Hab Ihr Langeweile???
Aber an sich finde ich es sogar gut, solche Sachen mal theoretisch durchzuspielen.
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So schlage ich die Zeit tod
Nein, im Ernst!
Ein Geselle bei uns macht gerade die Meisterschule. Und der erzählt im mom viel. Er ist es auch der den kasten bier verloren hat
Das sieht dann so aus das ich arbeite und er zu guckt und erzählt.
Neo
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BID = 301238
clembra Inventar
     
Beiträge: 5402 Wohnort: Weeze / Niederrhein
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Zitat : sam2 hat am 15 Feb 2006 14:32 geschrieben :
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Oder eben nicht (dann muß er damit leben).
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Sofern das noch lange möglich ist
@Neo
Der Geselle hat nicht zufällig auch den Brigitte-Artikel geschrieben, oder
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Reboot oder be root, das ist hier die Frage.
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BID = 301289
Neo2005 Der Neo halt
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Zitat : sam2 hat am 15 Feb 2006 18:50 geschrieben :
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Ja, das stimmt nicht nur nach IEC CEE EN DIN VDE (da ein PEN nicht schaltbar sein darf), sondern auch schon nach der zwingenden Logik der angewandten Technik (weil ein FI ansonsten nicht mehr richtig funktionieren könnte!
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Hi!
Der RCD würde bei einem Körperschluss des Betriebsmittels nicht auslösen wenn in jeder Steckdose die Brücke zw. N Und PE drin ist. Aber er würde auslösen wenn ich eine stromschlag bekomme!....bzw. bei 10mA würde er so schnell reagieren das ich nur ein kurzes kribbeln merken. Aber das gilt nur bei berühren
Neo
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BID = 301362
didy Schreibmaschine
     Beiträge: 1775
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@Sam2
Da muß ich mich doch glatt bei dir entschuldigen.
Mir ist inzwischen eingefallen, das war jemand anders (der sich auch ab und an hier tummelt, den ich aber schon aus anderen Foren kenne), der partou keine SK-I-Leuchten mehr an eine TN-C-Leitung anschließen wollte....
Wenn man rein von dem "Ersatz durch gleichwertiges" her argumentiert, kriegt man nämlich schon Begründungsprobleme bei einem Mieterwechsel, wenn der Vormieter eben nur zwei Drähte mit ner Klemme zurückgelassen hat....
Aber ich seh das auch so, daß man bei einem völlig normalen Mieter- und somit Lampenwechsel noch niemand dazu zwingen kann, die komplette Elektrik zu sanieren oder wahlweise ohne Deckenlampe zu leben.
Gruß
Didi
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