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Keine Möglichkeit die UV freizuschalten |
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BID = 1010244
:andi: Inventar
Beiträge: 3205 Wohnort: Bayern
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Hallo,
Es geht um ein kleines Haus aus den 60ern mit alter Zählertafel incl LSS oberhalb. Die LSS kamen wohl in den 90ern mal neu. Es gibt keine Möglichkeit die UV freizuschalten außer den verplombten HAK im Dach (Doppelhaus, und ich glaube nur ein Dachständer)
War das mal zulässig? Ist es noch zulässig? Wenn nun ein Fi nachgerüstet wird, muss auch eine Freischaltmöglichkeit vor Zähler nachgerüstet werden?
Danke
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"Gestern gings noch, da kann net viel sein" |
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BID = 1010251
djtongi Stammposter
Beiträge: 258 Wohnort: Aalen-BW
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die nachrüstung eines FI ist streng genommen kein Austausch sondern eine Änderung der Anlage...
aber eine Freischaltemöglichkeit muss eigentlich vor jedem Zähler vorhanden sein. Kann mich nicht erinnern je bei einem Kunden sowas gesehen zu haben (in Süddeutschland)
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Elektroniker - Energie- & Gebäudetechnik
Elektrotechniker-Meister (fr. Informationstechnik)
Rechtschreibfehler & Sarkasmus sind kreatives/geistiges Eigentum des Verfassers und dürfen ohne Genehmigung nicht kopiert oder vervielfältigt werden |
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BID = 1010255
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Zähler-vor oder -nachsicherungen sind schon länger erforderlich! Die Sicherung im Hak schützt nicht die Kundenanlage, sondern das EVU -Netz! Beide ermöglichen dagegen die Freischaltung der HV. Nur bei Uraltanlagen kann es sein, das auf diese Freischaltmöglichkeit verzichtet wurde.
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
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BID = 1010257
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Im Kölner Raum sind Zählervorsicherungen bzw. Hauptschalter nach dem Zähler erst anfang der 80er eingeführt worden, Zählervorsicherungen in Einkundeanlagen erst mit der TAB2000.
In Mehrkundenanlagen bleibt dann als freischaltmöglichkeit in der regel nur das Ablegen des Zählerabgangs.
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BID = 1010258
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Zitat :
| Die Sicherung im Hak schützt nicht die Kundenanlage, sondern das EVU -Netz! |
Was ist das denn für ein gequirlter Blödsinn?
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BID = 1010260
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Lese mal die TAB richtig !
Edit: speziell den Punkt 6.2 und folgende!
Edit2 : Die Zählervorsicherung muss selektiv zur Sicherung im Hak sein , damit bei einem Fehler in der Kundenanlage eben nicht die Sicherung im Hak auslöst. Diese Sicherung im HAK soll verhindern das bei einem Fehler in der Kundenanlage , der nicht abgeschaltet wurde) nicht das Netz der EVU unzulässig abgeschaltet wird. (Sicherung im Traforaum löst aus) Damit dient diese Sicherung im HAK dem Schutz des Versorgungsnetzes! Auch bei einer längeren Überlastung schaltet diese Sicherung ab und schützt damit das Netz des EVU!
Ego also erst mal Nachdenken, dann posten!
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am 8 Jan 2017 22:34 ]
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BID = 1010262
Elektro Freak Inventar
Beiträge: 3434 Wohnort: Mainfranken
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Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 8 Jan 2017 22:21 geschrieben :
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Lese mal die TAB richtig !
Edit: speziell den Punkt 6.2 und folgende!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am 8 Jan 2017 22:28 ]
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Das ist heute so. Früher war es anders. Hier gibt es auch jede Menge Einkundenanlagen, ohne Zählervor- oder Nachsicherung.
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BID = 1010263
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Freak eine Anlage die 40 Jahre auf den Buckel hat ist eine Altanlage! Und hier zeigt sich wieder mal, das eben die VDE keine Nachrüstforderungen dafür vorsieht!
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BID = 1010275
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Die Sicherung im HAK schützt die Leitung zur Zähleranlage(Kundenanlage!) im Überlast- und Kurzschlußfall. Außerdem regelmäßig das Hausanschlußkabel vor Überlastung. Punkt um.
Da kannst du fabulieren wie du möchtest.
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BID = 1010276
Elektro Freak Inventar
Beiträge: 3434 Wohnort: Mainfranken
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Zitat :
ego hat am 8 Jan 2017 22:19 geschrieben :
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Zitat : Die Sicherung im Hak schützt nicht die Kundenanlage, sondern das EVU -Netz! |
Was ist das denn für ein gequirlter Blödsinn?
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der mit den kurzen Armen hat am 8 Jan 2017 22:39 geschrieben :
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Freak eine Anlage die 40 Jahre auf den Buckel hat ist eine Altanlage! Und hier zeigt sich wieder mal, das eben die VDE keine Nachrüstforderungen dafür vorsieht!
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Und genauso sieht es bei dieser Aussage auch aus! Heute gilt die HA-Sicherung als Schutz für das EVU-Netz, früher wurde Sie auch als Schutz für die Elektroanlage im Haus genutzt. Und selbstverständlich schützt die HA-Sicherung auch heute noch die Leitung zwischen HAK und SLS-Schalter.
Aber sei es wie es sei! Sofern die Anlage sowieso abgeschaltet werden muss, da ein FI-Schutzschalter nachgerüstet werden soll, würde ich auf jeden Fall eine Nachzählersicherung in Form eines Neozedelementes, besser Linocour-Lasttrennschalters, vorsehen.
Das spart später jede Menge Ärger, wenn mal wieder was gemacht werden muss!
In Absprache des VNB kann man manchmal, allerdings mit viel Glück, eine Zählervorsicherung nachrüsten, ohne gleich die ganze Anlage auf den neuesten Stand bringen zu müssen.
Ein FI-Schalter gilt offiziell als "Änderung" der Anlage. Ab einer Veränderung von etwa 1/3 der Anlage muss man, laut Aussage eines ehemaligen Berufsschullehrers meinerseits, die Anlage komplett den heutigen Normen angepasst werden.
Da der Verteilerumbau weniger als 1/3 darstellt, würde ich mir deswegen weniger Gedanken machen. Immerhin wird durch eine Zählernachsicherung und durch FI-Schalter die Sicherheit der Anlage wesentlich erhöht.
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BID = 1010279
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7389
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...hier haben wir Hauptschalter im oberen Zähleranschlussraum, ja ganz normale 3 polige 63A Hauptschalter so was gibts
...und selektiv sind die auch noch
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
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BID = 1010280
djtongi Stammposter
Beiträge: 258 Wohnort: Aalen-BW
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Es geht ja nicht nur um die Sicherung... Eine VOR-Zähler sicherung existiert im grunde erst mit SLS Großflächig... sie ersetzen den Hauptschalter und das Neozed-element nach dem Zähler.
DENNOCH: wenn mal ein Zähler seitens des EVU getauscht werden muss, muss dieser Freischalten können! In einem EFH kann ich mir das ja noch vorstellen, dass man drauf verzichtet... aber bei einem Gebäude mit mehreren Zählern ist das eigentlich unfug, wenn der deshalb das ganze Haus stilllegen muss...
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Elektroniker - Energie- & Gebäudetechnik
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BID = 1010322
:andi: Inventar
Beiträge: 3205 Wohnort: Bayern
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Danke für die vielen Antworten. Eine NachrüstPFLICHT gibt es aber so nicht, oder? Regeln das die lokalen TAB?
Dass es Sinn macht ist klar, aber der Eigentümer muss es auch zahlen und es ist kein Platz da, eigentlich müsste dann der Kasten neu... Ist übrigens ein FPE (federal pacific) Kasten! (@ trumbaschl)
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"Gestern gings noch, da kann net viel sein"
[ Diese Nachricht wurde geändert von: :andi: am 9 Jan 2017 18:10 ]
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BID = 1010323
Surfer Inventar
Beiträge: 3094
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Es KOmmt auch auf den Eingriff in die Kundenanlage an . Je nach Aufwand entscheide Ich on neu oder kann bleiben . Dies ist aber eine subjektive NUmmer , je nach Kundenanlage .
Gruß Surf
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BID = 1010342
123abc Schreibmaschine
Beiträge: 2195 Wohnort: Hamburg
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Zählervorsicherung, was ist das .
Vor meinem Zähler sitzt nur der HAK.
Wenn der Netzversorger den Zähler tauschen will bleibt nur die Trennklemme vor dem Zähler.
Für mich bleibt nur die Zählernachsicherung.
Bei den anderen Häusern hier liegen teilweise 8 Häuser auf einem HAK und der davon abgehenden Leitung. Nix mit Vorsicherung.
Typischer 60er Jahre Bau
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