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kein Schutzleiter in Mietwohnung Suche nach: schutzleiter (4359) |
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BID = 834363
SPS Schreibmaschine
    
Beiträge: 2848
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Hallo,
Elektropraktiker
Zitat :
| | Ihnen obliegt es, die nichtfachkundigen Anlagenbetreiber offiziell aufzufordern, dieses Sicherheitsrisiko zu beseitigen, z. B. durch Anpassung an die aktuellen Normen. Die folgenden Ausführungen sollen dem vor Ort tätigen Praktiker eine gewisse Hilfestellung bei seinen nicht immer einfachen Entscheidungen geben. |
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Mit freundlichem Gruß sps |
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BID = 834364
HHE3eich Gesprächig
  
Beiträge: 123
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also kann ich jetzt davon ausgehen, daß unsere Anlage die gängigen Anforderungen erfüllt, richtig.
Hätte die Sachlage (z.B. fehlender Blitzableiter) eine Relevanz bei einer Brandschutz- oder Hausratversicherung im Schadensfall?
Danke nochmals.
Hardy
[ Diese Nachricht wurde geändert von: HHE3eich am 16 Jun 2012 19:51 ] |
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BID = 834366
der mit den kurzen Armen Urgestein
     
Beiträge: 17437
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nein lediglich für die Gebäudeversicherung kann es relevant werden die trägt aber dein Vermieter bzw legt die Kosten dafür um.
Edit sinnvoll ist es aber auf jedem Fall eine Überspannungsversicherung zur Hausratversicherung aufzunehmen.
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am 16 Jun 2012 19:56 ]
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BID = 834368
SPS Schreibmaschine
    
Beiträge: 2848
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Zitat :
HHE3eich hat am 16 Jun 2012 19:51 geschrieben :
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also kann ich jetzt davon ausgehen, daß unsere Anlage die gängigen Anforderungen erfüllt, richtig.
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Nein, das kann nur eine Prüfung ergeben.
Hier sind Messwerte besonders wichtig.
Entscheiden tut dann die Fachkraft vor Ort.
Zitat :
| | Anscheinend gab es zeitgleich mit dem Blitz eine Art Lichtbogen oder Stromschlag |
Damit ist für Mich der Vermieter in der Pflicht die Prüfung durchzuführen.
Da gab es ein Urteil zu
Bundesgerichtshof Urteil vom 15. Oktober 2008 – VIII ZR 321/07
Zitat :
| | Ihm bekannt gewordene Mängel, von denen eine Gefahr für die Mietwohnungen ausgehen kann, muss der Vermieter deshalb unverzüglich beheben. |
http://juris.bundesgerichtshof.de/c.....ank=1
Zitat :
| | ungewöhnliche oder wiederholte Störungen, Anlass bieten, nicht nur einen unmittelbar zu Tage getretenen Defekt zu beheben, sondern eine umfassende Inspektion der gesamten Elektroinstallation durchzuführen |
Also Schriftlich über den ungewöhnlichen Vorfall Informieren und um Prüfung bitten.
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Mit freundlichem Gruß sps
[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 16 Jun 2012 20:12 ]
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BID = 834369
HHE3eich Gesprächig
  
Beiträge: 123
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OK, besten Dank für die vielen Antworten, ich werde meine Hausratversicherung daraufhin überprüfen und den Vermieter um Überprüfung der Anlage bitten.
Nochmals kurz zurück zu den im Keller neu installierten Steckdosen: Es handelt sich um eine Feuchtraum-Installation mit 3-adrigem Kabel. Die Installation wurde erst im letzten Jahr vom Hauseigentümer selbst vorgenommen. Wo er das 3. Kabel angeschlossen hat, weiß ich natürlich nicht. Müssen die jetzt einen eigenen FI-Schutzschalter haben?
Gruß
Hardy
[ Diese Nachricht wurde geändert von: HHE3eich am 16 Jun 2012 20:11 ]
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BID = 834371
der mit den kurzen Armen Urgestein
     
Beiträge: 17437
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Hier ist die VDE mal ausdrücklich alle neuen Laien bedienbaren Steckdosen bis 20A nach 2/ 2009 sind mit Fehlerstromschutzschalter kleiner 30mA auszurüsten. Ob dein Vermieter in der Lage ist die Anlage fachgerecht zu Errichten bezweifle ich mal sehr stark! Abner auch hier greift wie gesagt der Ruf nach dem Elektriker der die Sicherheit der Anlage messtechnisch nachweisen kann.
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BID = 834372
SPS Schreibmaschine
    
Beiträge: 2848
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Hallo,
noch mal der Hinweis
Zitat :
| Für die 0100-410:2007-06 gilt Übergangsfrist bis zum 1.2.2009
Erst ab dann wird der FI für fast alle Steckdosen gefordert.
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Es kommt also auf das Errichtungsdatum an.
Wenn die Steckdosen im Keller für Geräte im Freien verwendet wird, ist der FI auch so wieder Pflicht.
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Mit freundlichem Gruß sps
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BID = 834373
der mit den kurzen Armen Urgestein
     
Beiträge: 17437
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Aber nicht auf den E-Check hereinfallen , das ist nur eine Lizenz zum Gelddrucken. Bei der Bestellung des Elektrikers auf messtechnische Überprüfung mit Erstellung eines Prüfprotokolls bestehen.
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