Kamstrup-Zählerschema für BHKW+PV-Betrieb in MFH

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Autor
Kamstrup-Zählerschema für BHKW+PV-Betrieb in MFH

    







BID = 886656

pamiru48

Gerade angekommen


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Hallo erst mal...
bin neu hier und habe ein paar Bemerkungen zu meiner Person/Anliegen in mein Profil geschrieben.
Mich treibt aktuell folgendes Problem um:


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Im Anlagenschema habe ich leider wegen Problemen mit der Zeichnungs-Software die EE-Anlagen BHKW und PV vertauscht, so das die Darstellung stromtechnisch unkorrekt ist. Der Zählerplan von der Elt-Firma ist der Richtige. Nun folgende Fragebeschreibung :
Der Haussteigestrang ist zwischen PV-Erzeugungs- und Einspeisezähler verdrahtet - also näher zum Verbraucher als das BHKW. Die Folge ist, das die (2010 !) bedeutend höhere PV-Vergütung im Objekt "verschwindet" und die BHKW-Erzeugung bei Überschuß in's Netz "verschenkt" wird...
Als Eckzahlen :
Gebäudebedarf rd. 23.000 kWh p.a.; BHKW-Erzeugung (wärmegeführt) rd. 22.000 kWh bei durchschnittlich nahe 6.000 Betr.-Stunden (Vollast- und Modulationsbetrieb ca. 60/40%); PV-Erzeugung ca. 8.000 kWh p.a. Trotz der eigentlich ausreichenden Produktion benötige ich (lastgangbegründet) immer noch ca. 4.500 kWh Fremdstrombezug, welchen ich beim Mieterverkauf (Abrechnung über 13 Unterzähler) ja Brutto "aus meiner Tasche" bezahlen muß. Im Durchschnitt spart jeder Nutzer z.Zt. ca. 100 € p.a. an Stromkosten durch den Wechsel der Stromanbieter 2010 zu meiner Versorgung. Ich kann den Strompreis frei aushandeln, z.Zt. liegen wir bei 0,18 Cent/kWh + 1,20 € mtl. GG Netto. Fiskalisch habe ich auf die Kleinunternehmerregel verzichtet.
Wie wäre die schaltungstechnisch richtige Verdrahtung zu finden, damit in der Nichtheizperiode (ca. 7 Monate) vordergründig das Objekt vom BHKW versorgt wird (wenn es denn trotz fehlender Wärmeanforderung auf den 2.000 Lit. Pufferspeicher + 500 Lit. WW-Speicher läuft), bei fehlender Bedarfsdeckung von der PV-Anlage ergänzt und erst zuletzt vom Netz bezogen wird - was ebend möglichst vermieden werden solle ? (Aber nie gänzlich auszuschließen sein wird, das ist mir klar !)
In der Heizperiode ist dies unproblematisch, da das BHKW da i.d.R. 24 Std. durchläuft und die PV ohnehin kaum Ertrag bringt. Batteriespeichersysteme einzusetzen ist bei den noch hohen Kosten unwirtschaftlich und verlängert die Amortisation der 100%-fremdfinanzierten Anlagen zumindest beträchtlich über die lt. Hersteller angegebene Lebensdauer des Erdgasmotor's von 40.000 Std. hinaus. Z.Zt. habe ich rd. 20.000 Bh "absolviert" - also ca. 50%, hoffe ich zumindest. Die Motor-GÜ ist mit ca. 3.000 € veranschlagt, dann solle es weitere 40.000 Std. laufen - "so Gott will erlebe ich es noch..." Damit wird die technische Seite zu einem Rechenexempel... Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken um ggfls. Hilfe erhalten zu können. Bei der Elt-Fa., dem MSB und auch in den einschlägigen Foren (BHKW/PV) herrscht da z.Zt. Ratlosigkeit...
Wer Detail's braucht, kann mich auch per PN unter meiner E-Mail-Adresse befragen.
Besten Dank im Voraus !
Gruß, pamiru48


BID = 886671

der mit den kurzen Armen

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Beiträge: 17430

 

  

Also mal zum Verständnis: Sowohl die Photovoltaikanlage als auch dein BHKW werden Netzgeführt! Die erzeugte Leistung aus der Photovoltaikanlage und auch die aus dem BHKW werden getrennt gezählt. Du hast also eine Summe X Photostrom und eine Summe BHKW, dazu kommt der Eigenverbrauch der Mieterzähler,die der Hauptzähler bei Netzbezug mit zählt (je Zähler rund 4 W ergibt 13*4W*24h*365=455,5kWh im Jahr) die du selbst trägst, beim EVU sind die im Strompreis eingerechnet).
Nur was nicht selber verbraucht wird unabhängig vom Herkunftsort wird ins Netz gespeist.
Der Hauptzähler ist der Netzzähler, dieser zählt ob Leistung aus dem Netz bezogen oder ins Netz eingespeist wird. So wie deine Anlagen aufgebaut sind wird zuerst aus deiner Anlage versorgt und der Überschuss ins Netz geliefert. Dabei ist es für das EVU unerheblich ob der Strom aus dem BHKW oder der Photovoltaik kommt.
Der Zähler Netzeinspeisung zählt sowohl den Strom aus dem Versorgungsnetz als auch den Strom aus dem BHKW! Und ist vom Prinzip her da völlig überflüssig. Den die Leistung vom BHKW wird gezählt , die Leistung der Photovoltaikanlage auch und der Hauptzähler zählt den netzbezogenen Strom zusätzlich zählt der den rückgespeisten Strom unabhängig ob der aus dem BHKW oder vom Dach kommt.

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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

BID = 886696

Murray

Inventar



Beiträge: 4689

@pamiru48 du denkst doch nicht wirklich das dir hier jemand so ein umfangreiches komlexen Projekt ausrechnet?
Du willst damit Geld verdienen also solltest eine Firma mit sowas beauftragen die sich mit sowas auskennt.

BID = 886700

pamiru48

Gerade angekommen


Beiträge: 4
Wohnort: Görlitz

Murray - ich hatte nicht die Frage gestellt, ob mir jemand eine Wirtschaftlichkeit ausrechnet.
Meine Frage wiederholend: Wie kann/muß die Verdrahtung geändert werden, damit die Stromflüsse optimaler registrierbar werden ?
In der Hydraulik fließt alles immer den Weg des geringsten Widerstandes - das jedoch ist offensichtlich beim Strom nicht 1:1 vergleichbar...
der mit den kurzen Armen - ich beziehe mich auf den Verdrahtungsplan:
PV-Erzeugung = Zähler P4
PV-Eigenverbrauch in Objekt = P4 - P3
PV-Einspeisung in Netz = P 3
BHKW-Erzeugung = P 2
BHKW - Eigenverbrauch in Objekt = P 2 - (P 1 Einspeisung gesamt - P 3)
BHKW - Einspeisung in Netz = P 1 Einspeisung gesamt - P 3
Netzbezug in Objekt = P 1 Bezugsrichtung des 2-Wegezählers
Ich hatte deshalb Kamstrup-Zähler betont, da mir der NB vorher ITRON-Zähler summensaldierend installiert hatte. Auf meine Nachfrage beim Hersteller waren diese für meinen Einsatzfall nicht geeignet, der NB weigerte sich jedoch diese gegen welche mit dem Aufdruck "registriert nach Mod. 2" zu tauschen (Ferarrisprinzip phasensaldierend). Daher war ich zum MSD-Wechsel gezwungen, das war nur der erste Schritt, bevor ich auf die jetzt anstehende Problematik stieß. Es wurde am 24.04.13 durch die Elt-Fa. versuchsweise der Haus-Steigestrang zwischen P 3 und P 4 herausgetrennt und zwischen P 3 und P 1 verlegt - illusorische Ergebnisse mit bis hin zu negativen Werten... Bleibt vorerst kommende Woche erst mal der Rückbau dessen, ohne eine neue Lösung zu haben.
Für den NB/EVU ist es - wie für mich auch - ebend nicht unerheblich, ob der in das Netz überschüssig ge-lieferte Strom aus BHKW (KWKG-Zuschlag 5,11 Cent/kWh + EEX-Preis ca. 4,4 Cent/kWh + vNNE ca. 1,74 Cent/kWh - Summe rd. 11,25 Cent/kWh) oder aus PV (Anlage 1 = 34,05 Cent/kWh, Anlagen 2+3 = 24,43 Cent/kWh) vergütet an mich werden muß. Der im Objekt verbrauchte Strom wird nach Erlaß des BMF aus 2011 als Rücklieferung an mich berechnet (umsatzsteuerliche Gründe beim EVU). Da ich ja noch mit BHKW und PV-Anlage 1 unter die Eigenverbrauchsvergütung (bis 12/2011, Anlageninstallationen bis dahin unter Bestandsschutz für die volle gesetzliche Frist 10 bzw. 20 Jahre) falle, ergibt das in Summe erhebliche Aus-wirkungen ! Die Neuberechnung der Rücklieferungsberechnung bescherte mir z.B. für 2012 knapp 1 T€ für den PV-Eigenverbrauch in Rechnung gestellt zu bekommen ! Mit dem im 1. Beitrag erwähntem Fremdbezug kommen da Kosten von rd. 2.200 € gesamt zusammen -auf o.g. Jahre bezogen geht es dann fünfstellig ab !
Um das zu verringern zu können, wird nun die technische Lösung gesucht - deren Realisierung "jeder Elek-triker mit entsprechender Ausbildung/Berechtigung" bewerkstelligen kann. Nur das wie - das ist die Frage !
Konnte ich nun meine Problematik verständlicher machen ?
PS: Warum sind meine Dateien "nicht öffentlich sichtbar", Ist das ein Geheimnis ? Das Zählerschema kann jeder in den Empfehlungen der Clearingstelle nachsehen - und mein Schema ist ohnehin unkorrekt...

[ Diese Nachricht wurde geändert von: pamiru48 am 10 Mai 2013 23:01 ]

BID = 886754

der mit den kurzen Armen

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Beiträge: 17430


Zitat :
PV-Einspeisung in Netz = P 3


Nein dein P3 zählt den Strom der aus dem Netz oder dem BHKW kommt, aber er zählt nicht den Strom der in Richtung Netz fliest!

Grundsätzlich fliest der Strom genau wie in einem Hydraulischem System zum tieftsten Punkt, in deinem Fall zu den Verbrauchern.
Der P4 sagt dir nur welche Leistung die Photovoltaikanlage liefert, aber nicht wie die Leistung verbraucht wird.
P1 zählt die Summe der rückgespeisten Leistung vom BHKW und vom Dach.
Grob gesagt Dach + BHKW - Eigenverbrauch = rückgespeiste Leistung.
So gehen wir die Sache mal von Seiten der Erzeugung aus.
P1 (Netz)+P2(Dach)+ P4 (BHKW) = Eigenverbrauch >>>> keine Rückspeisung ins Netz. Wird die Summe von Dach + BHKW größer als der Eigenverbrauch wird ins Netz gespeist.
Nochmal zum Verständnis der P3 zählt nur den Strom der aus dem BHKW und dem Netz kommt, aber eben nicht den Strom vom Dach zum Netz des EVU. Beispiel dein Dach liefert 5 kWh dein BHKW liefert 0kWh und du hast einen Eigenverbrauch von 10 kWh dann beziehst du aus dem Netz 5kWh! Die Summe aller Leistungen muss Null ergeben!
Würde jetzt dein BHKW zb 10 kWh abgeben dann speist du die 5 kWh des Daches ins Netz zurück, da ja das BHKW den Eigenbedarf deckt!
Übertreiben wir mal dein BHKW liefert 20 kWh das Dach 5 kWh ergibt 25 kWh -10kWh = 15 kWh die ins Netz gespeist werden, du bekommst aber nur die Leistung des Daches vom EVU vergütet dann verschenkst du 10 kWh! Diese 10 kWh zählt aber der Hauptzähler auch als rückgespeiste Leistung, den durch ihn fliesen 15 kWh zurück zum Netz!

Eigenverbrauch - (Netz+ Dach+ Bhkw)= 0
Oder anders gesagt (BHKW + Dach) -Eigenverbrauch = Netz Wobei Netz dann Null oder >1 oder <1 wird!
Dein Ziel sollte es sein Den Dachstrom grundsätzlich als Eigenverbrauch zu verbrauchen und Die Überschüssige Leistung des BHKW in Spitzenzeiten an das EVU zu verkaufen!

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BID = 886767

Topf_Gun

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http://www.clearingstelle-eeg.de/fi.....m.pdf

da wird Deine Schaltung erklärt.

Allerdings sollte die PV nahe am Netz sein und das BHKW nahe am Verbraucher.
Damit wird der BHKW-strom bevorzugt eigenverbraucht und bei Überschuss erst der besser Vergütete PV Strom eingespeist.

Topf_Gun

Edit: Wie soll sich denn nach deiner Auskunft die Zähler Verhalten, dass sie ungeeignet sind?

IMHO summiert JEDER Zähler die Leistungen der 3 Phasen und erst danach erfolgt die integrale Aufsumierung zur Arbeit (und eine eventuelle Rücklaufsperre greift)


[ Diese Nachricht wurde geändert von: Topf_Gun am 11 Mai 2013 16:48 ]

BID = 886775

der mit den kurzen Armen

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Nach dem Zählerschema ist der P3 in Stromflussrichtung falsch rum eingezeichnet. Denn wenn er den Strom der vom Dach ins Netz fliest zählen soll muss der Zähler laufen können. In die andere Richtung greift die Rücklaufsperre für das Zählwerk! Evl ist in dem Zählerplan auch nur der Pfeil falsch eingezeichnet! Bei richtiger Verschaltung gilt dann P4-P3 = ins Netz eingespeister Strom von der Photovoltaikanlage. Da P1 den gesamten rückgespeisten Strom zählt ergibt sich der Anteil des vom BHKW rückgespeisten Stromes aus P1-P3!

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BID = 886792

pamiru48

Gerade angekommen


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Danke erst mal für eure Antworten !
Nach der Unklarheit zum P 3 sah ich nochmals drauf und stellte fest, das dort der Stromflußpfeil aus mir nicht nachvollziehbarem Grund falsch herum eingebracht wurde - damit sollte einiges klarer sein.
Nach s.Zt. Vorgabe des NB wurden für P 4 und P 2 Rücklaufsperren vorgegeben. Jedoch hatten bereits die ITRON-Zähler - wie die 06/2012 durch den neuen MSB dafür eingesetzt echt phasensaldierenden Kamstrup-Zähler - alle 3 (also auch der P 3) die gleiche Typenbezeichnung und RlSp-Symbol drauf...
Das Schema der Clearingstelle ist mir wohlweislich bekannt und die Elt.-Fa. EBS s.Zt. habe ich auch darauf hingewiesen, das BHKW und PV verbrauchernäher getauscht werden müßten - was aber übereinstimmend mit dem abnehmenden NB abgelehnt wurde. Mit dem Zustand bin ich bis Ende 2011 eigentlich gut gefahren - bis ich 03/2012 die beiden kleineren PV-Anlagen nachrüstete. Damit kam ein weit höherer PV-Eigenverbrauch im Objekt - wie ebend nicht gewollt ! - in 2012 zu Stande, was bei der PV-Vergütung dann die Auswirkung von rd. 1.000 € Abzug für diesen ergab.
Ich bin daher der Meinung, das an Stelle der PV das BHKW - analog umgekehrt - im Zählerschema stehen sollte - was nach der jetzigen Elt-Fa. jedoch einen erheblichen Aufwand der Umverdrahtung erfordern würde. Deshalb will ich vorher sicher gehen, das das auch den gewünschten Erfolg wirklich bringt... Ich will ja dann endlich einmal mit der Lösung bis zum "Verschleiß" der Anlagen leben können

BID = 886804

der mit den kurzen Armen

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erheblicher Aufwand bei der Umverdrahtung das ich nicht lache dafür müssen nur die Abgänge von F8 und F6 getauscht werden. Das ändert aber nichts da dran, das zuerst der Eigenverbrauch sichergestellt wird und dann erst ins Netz gespeist wird egal aus welcher Quelle der Strom kommt. Wie schon gesagt zählt P1 die Leistung vom und zum Netz, denn interessiert es herzlich wenig ob der Strom vom Dach oder aus dem BHKW kommt. Der Strom fließt nun mal immer zum Tiefpunkt und der Liegt nun mal entweder an den Verbrauchern oder im Netz!
Bei erneuerbaren Energien soll zuerst der Eigenverbrauch und erst dann die Einspeisung ins Netz gefördert werden.
So wie die Anlage zur Zeit verdrahtet ist stammt der überflüssige Strom aus dem BHKW, denn der Strom vom Dach wird ja Eigen verbraucht. Würden die Abgänge der Quellen getauscht Dann zählt der P3 den Strom vom BHKW zum Netz und P4 zeigt dir die Leistung vom Dach an. Trotzdem zählt der P1 die zurück gespeiste Leistung.
Nur wenn der Eigenverbrauch vom BHKW gedeckt wird ist die zurück gespeiste Leistung = der Leistung vom Dach! Das ist aber so wie die Anlage aufgebaut ist auch jetzt schon der Fall.
Du kannst das Ding drehen wie du willst an der Abrechnung ändert sich nichts solange du nicht jede kWh vergütet bekommst die du einspeist!
Zum Verständnis der Zähler lässt den Strom in beide Richtungen fließen, zählt aber nur den Strom der in normale Flussrichtung fließt. Die Rücklaufsperre verhindert aber das sich der Zähler rückwärts drehen kann. Aus diesem Grund ist Die Leistung von P4-P3= der Leistung die ins Netz zurück fließt. Da aber dein BHKW auch Strom liefert wird der Rückstrom durch P3 geringer. Mit der Folge das du eben weniger Leistung vom Dach ins Netz speist. Gleichzeitig kommt dazu das BHKW liefert mehr als du selber verbrauchst und speist dann das Netz was P1 zählt!

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Zitat :
Topf_Gun hat am 11 Mai 2013 16:44 geschrieben :


IMHO summiert JEDER Zähler die Leistungen der 3 Phasen und erst danach erfolgt die integrale Aufsumierung zur Arbeit (und eine eventuelle Rücklaufsperre greift)

Nein!
Das stimmt zwar bei Ferrariszählern, aber nicht generell bei elektronischen Zweirichtungszählern.
Nur die ausdrücklich saldierende Variante macht es so. Die übrigen erfassen dann Bezug und Einspeisung gleichzeitig, wenn dies auf verschiedenen Außenleitern passiert!!!

Derartig (falsch bestellte bzw. falsch programmierte) Zähler haben schon vielfach zu großem Ärger geführt.

Wer ist denn der Meßstellenbetreiber für den Hauptzähler?

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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 886836

pamiru48

Gerade angekommen


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Wohnort: Görlitz


Zitat :
sam2 hat am 11 Mai 2013 23:04 geschrieben :


Zitat :
Topf_Gun hat am 11 Mai 2013 16:44 geschrieben :


IMHO summiert JEDER Zähler die Leistungen der 3 Phasen und erst danach erfolgt die integrale Aufsumierung zur Arbeit (und eine eventuelle Rücklaufsperre greift)

Nein!
Das stimmt zwar bei Ferrariszählern, aber nicht generell bei elektronischen Zweirichtungszählern.
Nur die ausdrücklich saldierende Variante macht es so. Die übrigen erfassen dann Bezug und Einspeisung gleichzeitig, wenn dies auf verschiedenen Außenleitern passiert!!!

Derartig (falsch bestellte bzw. falsch programmierte) Zähler haben schon vielfach zu großem Ärger geführt.

Wer ist denn der Meßstellenbetreiber für den Hauptzähler?



Hallo sam2,

solltest du vorherige Beiträge nicht gelesen haben:
Ich habe den MSB (vorher EVU oder NB genannt) gewechselt. Dieser hat Kamstrup-Zähler gegen vorher vom EVU falsch eingesetzte ITRON-Zähler (ebend summensaldierend) getauscht. Der NB hatte sich gegen meine Forderung des Tausches geweigert, so daß ich am 12.06.2012 durch den Wechsel dann diesen Tausch vornehmen ließ. Darauf hin ergab sich u.a. auch eine andere Registrierung, woraufhin ich die bis dato zu meinem Ungunsten vorgenommen Abrechnungen des EVU reklamierte bis rückwirkend IB des BHKW am 29.01.2010. Diese wurde vorerst formal anerkannt, jetzt geht es um die Quantifizierung. Diese liegt in der Größenordnung von ca. 2.000 kWh und ist schwierig nachzuweisen...
Der neue MSB ist eine bundesweit agierend zertifizierte Elt.-Fa. aus der Nähe von Meißen (s. Anhang).

Gruß, pamiru48


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