Kabelverschraubungen Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
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BID = 755039
geef07 Neu hier
Beiträge: 49
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Hallo Leute,
wie fest müssen Kabelverschraubungen angezogen werden, um die vorgesehene Schutzart zu gewährleisten?
Wo steht das in der Norm?
Gibt es eine Drehmomentangabe?
Ich nehme doch stark an, dass die Verschraubungen so fest gedreht seien müssen, dass man Sie mit einem Werkzeug und nicht mit der Hand ausdrehen (öffnen) kann.
Im obigen Fall geht es um eine Baustellenverlängerung. Die Schukostecker und-kupplungen sind mit Kabelverschraubungen vom Hersteller versehen.
Allesamt sind mühelos mit der Hand aufzudrehen und haben vom Hersteller eine Erstprüfung nach BGV-A3 bestanden.
In wieweit ist das Bestandteil der BGV-A3? Fällt dies auch unter Sichtprüfung ....?
Herzlichen Dank im Voraus.
MFG
geef07 |
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BID = 755043
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Geht es bei den angesprochenen Verschraubungen nur um den Wasser-/ Fremdkörperschutz, oder dienen diese Verschraubungen auch der Zugentlastung?
Der Hersteller der Verschraubung gibt das Drehmoment vor, mit dem die Verschraubung angezogen werden muss, um die vorgesehene Schutzart zu erreichen. Ich meine, dass es da auch verschiedene Werte für verschiedene Leitungstypen geben müsste...
Viel interessanter dürfte es allerdings sein, dieses Drehmoment auch reproduzierbar in die Verschraubung einzuleiten...
In der Praxis ziehe ich derartige Verschraubungen, je nach Anwendung, zumeist "gut handfest" an. Verschraubungen, welche "unter Wasser" eingesetzt werden zumeist etwa fester, als andere Verschraubungen.
Eine derartige Zange ist oft hilfreich.
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden! |
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BID = 755068
geef07 Neu hier
Beiträge: 49
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Hallo Lightyear,
die Zugentlastung wird nicht über die Verschraubung gewährleistet sondern mit einem im Kabel eingearbeitetem Tragorgan, dass beidseitig zum Einsatz kommt.
Zitat :
Lightyear hat am 17 Mär 2011 16:26 geschrieben :
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Geht es bei den angesprochenen Verschraubungen nur um den Wasser-/ Fremdkörperschutz, oder dienen diese Verschraubungen auch der Zugentlastung? |
Zitat :
Lightyear hat am 17 Mär 2011 16:26 geschrieben :
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Der Hersteller der Verschraubung gibt das Drehmoment vor, mit dem die Verschraubung angezogen werden muss, um die vorgesehene Schutzart zu erreichen. Ich meine, dass es da auch verschiedene Werte für verschiedene Leitungstypen geben müsste... |
Das Problem besteht darin, dass die Verlängerungsleitung vom hersteller fertig montiert bei uns angekommen ist. Der Hersteller hat ebenfalls eine BGV-A3 Prüfung vorgenommen.
Bei uns waren jedoch alle Verschraubungen (Schutzart vom Hersteller IP 54 deklariert) locker angekommen.
Meine Frage:
Hätte der Hersteller nicht dies bei der BGV-A3 Prüfung merken müssen und dementsprechend Beseitigen?
Zeigt dies nicht ein Fehlerhaftes Qualitätsmanagement bzw. ein Fehler der BGV-A3 Prüfung dahingehend?
Oder sehe ich das zu eng?
Zitat :
Lightyear hat am 17 Mär 2011 16:26 geschrieben :
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In der Praxis ziehe ich derartige Verschraubungen, je nach Anwendung, zumeist "gut handfest" an. Verschraubungen, welche "unter Wasser" eingesetzt werden zumeist etwa fester, als andere Verschraubungen. |
Das mache ich auch. Deshalb wundere ich mich, dass die Verschraubungen vom Hersteller, der IP54 und sogar noch mit BGV-A3 Erstprüfung verspricht, locker sind.
MFG
geef07
[ Diese Nachricht wurde geändert von: geef07 am 17 Mär 2011 19:00 ]
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BID = 755077
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Hmmm, wenn ich an einem zu prüfenden ortsveränderlichen Elektrogerät eine Verschraubung habe, dann prüfe ich selbstmurmelnd im Zuge der Sichtkontrolle auch deren Sitz und ziehe ggf. nach.
Srengenommen könnte / müsste man so ein Gerät durch die Erst- oder Wiederholungsprüfung rasseln lassen, weil Wasserschutz augenscheinlich nicht gegeben.
"Kasus Knaxus" daran ist eben nur, wie fest muss eine solche Verschraubung sein, um den, ihr angedachten, Wasserschutz zu erfüllen.
Diese Antwort bekommst Du nur vom Hersteller der Verschraubung.
Wie man den korrekten Sitz, d.h. das richtige Anzugsmment einer solchen Verschraubung dann prüfen kann, ist das ganz große Fragezeichen an der Geschichte.
Augenscheinlich würde ich einer lockeren, d.h. z.B. mit einem Finger, ohne jegliche Kraftanstrengung, drehbaren Verschraubung die Funktion "Wasserschutz" absprechen -> Mangel -> keine bestandene Prüfung nach BGV A3 / VDE701-702.
Andererseits ist IPX4 nicht wirklich viel, das erreicht z.B. ein stinknormaler Würgenippel auch - vielleicht auch der, in der Verschraubung befindliche, Gummiring, sofern Selbiger eng an der Leitung anliegt..?
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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