Kabelabzweig im Kabelkanal

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Autor
Kabelabzweig im Kabelkanal

    







BID = 516502

harry_1

Gerade angekommen


Beiträge: 5
Wohnort: karlsruhe
 

  


Hallo Forumsgemeinde
Ist es erlaubt, eine Abzweigung innerhalb eines Kabelkanales mit Wago Klemmen oder Lüsterklemmen durchzuführen?
Ich verstehe den Kanal als isolierendes Gehäuse, das eine gewisse Ähnlichkeit zu einer Abzweigdose aufweist, Berührungsschutz wäre gewährleistet, es spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, ausser meinem Schwager. Nett wäre eine Antwort, die neben einem Verweis auf eine Vorschrift (falls es eine solche gibt) auch eine nachvollziehbare Begründung beinhaltet.
Vielen Dank, Harry

BID = 516503

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

 

  

Hallo Harry und erstmal herzlich willkommen im Forum

Sagen wir mal so: Wie gewährleistest Du, dass der verwendete Kabelkanal alle Funktionen einer "normalen" Abzweigose erfüllt (z.B.:nicht werkzeuglos zu öffnen, Schutzisoliert, Zugentlastung)..?


_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

BID = 516507

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Bitte!
"umfaßt" (statt der unsäglichen gehaltenen Beine)

BID = 516508

harry_1

Gerade angekommen


Beiträge: 5
Wohnort: karlsruhe

Hallo und vielen Dank für die nette Begrüssung.
Naja, werkzeuglos zu öffnen sind einige Verteilerdosen ja auch und eine Zugentlastung habe ich an denen auch noch nicht gesehen. Ich denke, die einfachen Dosen sind auch nicht für den Einsatz mit PG-Verschraubung vorgesehen, das hätte man sicherlich mechanisch besser lösen können, aber gut, das Loch, was in die vorgesehenen Stellen gepiekst wird, bildet schon eine Art Zugentlastung. Ich vertrete jedoch die Meineung, dass innerhalb des Kanals eine Zugentlastung nicht erforderlich ist, weil ich ja nicht davon ausgehen muss, dass hier jeder hirn- und gnadenlos an den Kabeln herumreisst.
Es handelt sich um eine Kabelverlegung im Keller, der Kanal wird allenfalls zu Reparatur- oder Erweiterungszwecken geöffnet, es befindet sich eine Verlängerungsstelle mit Lüsterklemmen sowie ein Abzweig zu einem Lichtschalter darin. Eine mechanische Beschädigungsgefahr ist für mich nicht ersichtlich, versehentliches Öffnen gilt nun auch nicht wirklich als Argument, wenn jemand sich umbringen möchte, tut er das viel leichter mit einem Nagel in eine der Steckdosen gesteckt, an denen muss nur der Deckel nach oben geklappt werden. Und der Berührschutz, also die Isolierung, die ist doch wohl durch den Aufbau gegeben, einmal mit der Wago Klemme und zum weiteren mit dem Kanaldeckel.
Gruss, Harry

BID = 516510

pwk20

Stammposter

Beiträge: 203

Die Sache ist zumindest aus einem Grund verboten:

Lüsterklemmen haben in einer Kabel- bzw. Leitungsverbindung nichts verloren. Sie sind hierfür nicht zugelassen.

BTW: Was spricht dagegen, die (zulässig, z.B. mit Wagos) hergestellte Verbindung z.B. mit einem Schrumpfschlauch mechanisch zu schützen?

mfg

P.W.K

BID = 516512

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Ein "normaler Kunststoff-Kabelkanal" ist jedoch leider niemals als schutzisoliert zu betrachten. Andernfalls wäre es ja u.A. gestattet, basisisolierte Aderleitungen lose im Kanal zu verlegen. Dem ist jedoch nicht so.
Alleine schon die Schraubenköpfe der Befestigungsschrauben sind in der Lage, ein fremdes Potential zu führen bzw. in den Kanal hinein oder aus dem Kanal hinaus zu leiten.

Somit brauchen die Stellen der elektrischen Anlage, welche über keine doppelte Isolierung (mehr) verfügen (abgesetzte Adern einer Leitung, z.B. NYM) eben im Kanal eine isolierende Umhüllung, welche die Schutzklasse II wieder herstellt.

Zum Thema Zugentlastung im Kanal: Selbige ist natürlich sehr wohl notwendig. Daher werden die Gerätedosen ja entweder werksmässig mit entsprechenden zugentlastenden Einführungen ausgeliefert, oder es gibt passende Zugentlastungsschellen zum Nachrüsten.



_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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BID = 516513

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

1) Lüsterklemmen sind im Zuge festverlegter Leitungen generell verboten

2) lose Klemmen im Kanal sind unzulässig - und das ist auch technisch begründet und für Fachleute nachvollziehbar
(da können wir zwar lange philosophisch diskutieren, aber das ändert nix an der Regel)

3) falls es kein ständig beheizter Keller ist, gilt er (wegen der Betauungsgefahr) sopwieso als Feuchtraum, daher müßte die Dose mindestens in Schutzart IP 21 (besser: ab IP 23) ausgeführt sein
Da dies Deine Anordnung im Kanal nicht erfüllt, ist das Spiel hier schon endgültig aus...

Daher
4) bitte verwende einfach eine schmale Kanaldose (z.B. von TEHALIT) und zulässige Klemmen (z.B. WAGO-Steckklemmen)

5) schönen Gruß an Deinen offenbar fachkundigen oder zumindest umsichtigen Schwager!

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 516544

elo22

Schreibmaschine

Beiträge: 1403
Wohnort: Euskirchen
Zur Homepage von elo22


Zitat :
Lightyear hat am 18 Apr 2008 12:56 geschrieben :

Ein "normaler Kunststoff-Kabelkanal" ist jedoch leider niemals als schutzisoliert zu betrachten. Andernfalls wäre es ja u.A. gestattet, basisisolierte Aderleitungen lose im Kanal zu verlegen. Dem ist jedoch nicht so.


Wie verstehst Du dann z.B. http://www.www-kabel.de/producten/D.....rman?

Lutz



BID = 516546

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Gar nicht. Denn der Link ist defekt oder tot...

BID = 516558

harry_1

Gerade angekommen


Beiträge: 5
Wohnort: karlsruhe

Vielen Dank erstmal an alle.
Habe jetzt innerhalb eines Meters Kanal 4 Dosen gesetzt wegen Verlängerung und Verteilung und verschiedene Stromkreise in unterschiedlichen Dosen. Sieht völlig beknackt aus, funktioniert genau wie zuvor auch (elektrisch gesehen hat sich ja nichts geändert, nur rein mechanisch, abgesehen von ein paar Gigaohm mehr Isolationswiederstand zwischen den Verteilungen) aber ich hoffe, nun kann ich wieder in Würden vor die Augen des Gottes VDE und seiner übereifrigen Vertreter treten.
Ich frage mich nur, wie kann ein Land wie Brasilien überhaupt mit Strom leben.
Ganz nebenbei mal: abgesehen von Erklärungen, daß das Vorschrift (welche?) sei und damit unabdingbare Gültigkeit für die BRD habe, ich habe noch keinen vernünftigen und nachvollziehbaren Grund vernommen, weshalb das so sein soll.
Schade, daß der Link nicht geht, es hätte mich schon interessiert, falls es unterschiedliche Auffassungen diesbezüglich gibt, was ja in einem Land voller Widersprüche auch nicht verwunderlich wäre.
Grüsse und ein schönes Wochenende, Harry

BID = 516566

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Hmm, warum fragst Du denn überhaupt, wenn Du sicher bist, dass die Antworten nur von "übereifrigen Vertretern" des VDE kommen und demnach Schwachfug sind..?

Ist der Kellerraum denn nun beheizt / belüftet oder nicht..?
Ich kann gerne die entsprechende Richtlinie des VDE heruassuchen, nur was ändert das an Deiner Einstellung..?



_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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BID = 516571

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Bemühe Dich nicht.

Allein schon die Bemerkung

Zitat :
funktioniert genau wie zuvor auch (elektrisch gesehen hat sich ja nichts geändert, nur rein mechanisch, abgesehen von ein paar Gigaohm mehr Isolationswiederstand zwischen den Verteilungen)
disqualifiziert den Fragesteller eindeutig.

Und wenn er nur in der Lage ist, Kanaldosen so dilettantisch einzubauen, daß sie "völlig beknackt aussehen", so soll er entweder den Deckel wieder draufmachen. Oder besser ganz die Finger lassen von Sachen, die er offenbar nichtmal verstehen will...

BID = 516648

harry_1

Gerade angekommen


Beiträge: 5
Wohnort: karlsruhe

das ist doch das Problem, ich tät manche Vorschrift gerne verstehen, also den angedachten Sinn nachvollziehgen können. Die sinnhaltige Erklärung dafür habe ich mir hier erhofft. "Das ist Vorschrift und damit richtig und basta", das kenne ich doch zur Genüge. Das gilt doch für alle Lebensbereiche, da werden Vorschriften ja auch nicht so straff eingahalten, obwohl es stellenweise doch Sinn macht. Desweiteren sind die Dosen nicht dilettantisch verbaut, oh Gott, das kriege ich schon noch hin, eine Dose so an die Wand zu schrauben, dass sie nicht schief hängt oder asymmetrisch angeordnet ist. Am Erscheinungsbild stört mich eher das Vorhandensein, 10 Meter Kanal am Stück und plötzlich solche "Geschwüre", ich finde es eben nicht ästhetisch. Gut, muss es auch nicht, dennoch, der Keller ist eher Werkstatt, ständig beheizt, es trieft nicht rum.
Na denn, seid nicht verärgert, wenn ich eine Frage stelle und auf eine Antwort hoffe, die mich den Sachverhalt verstehen lässt.
Grüsse, Harry

BID = 516653

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Ich war davon ausgegangen, daß Du die Dosen IM Kanal anordnest.


Und man hat Dir doch den Sinngehalt erklärt (Einhaltung der Schutzklasse, Unzugänglichkeit ohne Werkzeug sicherstellen).

Du hast darauf aber nur mit platten Ausflüchten geantwortet, wie:
"es gibt auch Dosen, die sich ohne Werkzeug öffnen lassen" (stimmt, aber solche dürfen für diesen Zweck eben auch nicht verwendet werden)
oder
"den Deckel macht außer mir keiner auf" (was ist nach Deinem möglichen unvorhergesehen frühen Tod?)


Befasse Dich mal etwas mit dem Grundprinzip der Elektroinstallation:

Zitat :

Denn es kommt hauptsächlich nicht darauf an, daß die Anlage funktioniert!

Mit einem einfachen "Anklemmen, so daß es geht", ist es bei Weitem nicht getan. Daß ein angeschlossenes Betriebsmittel funktioniert, ist fast nebensächlich. Entscheidend ist, daß die Anlage auch dann noch sicher ist, falls an dem Teil mal ein Fehler auftritt. Dies muß man sicherstellen und nachweisen!!!

Dazu bedarf es nicht nur profunder Fachkenntnisse (die Du eindeutig nicht hast), sondern auch spezieller Meß- und Prüfgeräte (mit denen Du vermutlich nicht umgehen könntest, selbst wenn Du sie hättest...).

Offenkundig unterschätzt Du die Gefahren solcher Installationsarbeiten gewaltig. Derartige Arbeiten sind alles andere als trivial und können erhebliche Gefahren nicht nur für den Ausführenden, sondern für alle anderen Personen (Stromschlag), welche die Anlage benutzen, bergen - sowie auch für nicht unerhebliche Sachwerte (Brand).

Der Ausführende ist für alle Folgen zivil- und auch strafrechtlich haftbar!!!
Zum Strafrahmen für fahrlässige Brandstiftung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung siehe StGB...



[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 18 Apr 2008 20:56 ]

BID = 516664

harry_1

Gerade angekommen


Beiträge: 5
Wohnort: karlsruhe

war auch meine Absicht, die Dosen im Kanal anzuordnen. Aber gut, nochmal verändere ich das jetzt nicht. Mit den Schutzklassen habe ich mich nicht beschäftigt, ok. Als alter "Analoger" kenne ich schon die Auswirkungen der Elektrizität, ich habe kein Isolationsprüfgerät oder wie auch immer diese Teile heute heissen mögen, ich habe ein Multimeter, Ossi, Logikanalyzer etc., damit kann ich auch seit fast 30 Jahren umgehen. Ich lasse mich aber gerne von der Jugend belehren, aber warum artet das denn immer gleich derart aggressiv aus "(die Du eindeutig nicht hast)" / "(mit denen Du vermutlich nicht umgehen könntest, selbst wenn Du sie hättest...)"?
Die strafrechtlichen Folgen sind mir schon bewusst, meine Frau ist Rechtsanwältin, ich bin bestens beraten, denke ich. Dennoch, ich hätte gerne verstanden, WARUM das ausserhalb des Kanals installiert werden muss. Nichts für ungut, Harry


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