Tja, ich weiß im Moment auch nicht, was es da nicht zu verstehen gibt.
Denn ich habe es (im Gegensatz zu Dir) doch eigentlich klar formuliert!
Also:
Ob abgeschaltet wird oder nicht, ist unbestimmt!
Kann sein oder eben auch nicht.
Weiß ja keiner, ob die Abschaltbedingungen erfüllt sind.
Oder vielleicht ne andere Schutzmaßnahme als Schutz durch Abschaltung greift.
Entscheidend ist aber, daß innerhalb der höchstzulässigen Abschaltzeit die Berührungsspannung bis zur Nennspannung des Systems gegen Erde betragen darf.
Danach eben nicht mehr als die höchstzulässige verbleibende Berührungsspannung.
Wenn abgeschaltet wurde, ist die Berührungsspannung natürlich im Normalfall praktisch komplett weg.
Aber wer sagt Dir, daß z.B. rechtzeitig abgeschaltet wird???
Könnte ja z.B. TN-System mit Schutz nur durch Überstromschutzorgane sein und durch eine zu lange Verlängerungsleitung steigt die Auslösezeit des Überstromschutzorgans. Im Gegenzug fällt aber die Berührungsspannung auf etwa die Hälfte der Nennspannung gegen Erde.
So - und nu, schöne bunte Kuh...?
Unabhängig davon:
Wenn Deine Aussage
Zitat :
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Das die Berührungsspannung kurzzeitig größer sein kann (vor der Auslösung) - darüber gibt es wohl keinen Zweifel |
gilt,
(wobei es wieder "daß" oder "dass" heißen müßte...)
ist Dein ursprünglicher Hauptsatz
Zitat :
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Also ist das die max. Spannung die im ungünstigsten Falle der Mensch beaufschlagt bekäme wenn er das Metallgehäuse (etc.)eines defekten Gerätes berühren würde bevor die Schutzeinrichtung die Spannung abschaltet |
nicht haltbar.
Oder umgekehrt. Denn das steht zueinander im Widerspruch!
Entweder ist die Spannung in diesem Zeitraum zulässigerweise begrenzt oder eben nicht.