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Ist diese Instalation möglich? |
Problem gelöst
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BID = 953671
leute Neu hier
Beiträge: 22
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Ja das es nichts besseres als nen FI gibt kst keine Frage
Danke für die Erklärung. Das ganze macht ja durchaus Sinn.
Würde gerne mal ein paar Teile hier im Forum posten welche ich in der Bucht gefunden habe um das ganze mit einem UV und den FI zu erstellen.
Weiss aber nicht ob ich das darf, und ob es Sinn macht, dass Ihr das gegenprüft, weil Ihr ja nicht vor Ort wart. |
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BID = 953672
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Was soll das bringen? Wir kennen zum größten Teil die schweizer Normen nicht. Aber eine Installation die die VDE-Normen erfüllt, muss noch lange nicht eure Normen erfüllen.
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen! |
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BID = 953674
leute Neu hier
Beiträge: 22
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Also, hab mich noch ein wenig umgesehen bei Google. Wenn ich alles richtig verstanden habe sind in der Schweiz erst seit 2010 bei Neuinstalationen FI pflicht. Alles was davor war, ausgenommen Baustellen etc, sind von dieser Pflicht ausgenommen.
Nach dem durchlesen einiger Infos im Netz sind die Deutschen den Schweizern bezgl. Sicherheit um längen vorraus.
Richtig, bezgl.der Norm kann man nicht viel Auskunft geben, was dann auch in die Schweiz passt.
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BID = 953677
Elektro Freak Inventar
Beiträge: 3434 Wohnort: Mainfranken
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Moin !
In der Schweiz gibt es die Pflicht für einen 30mA Fi für alle neuen Steckdosen seit 2010.
Siehe hier : http://de.wikipedia.org/wiki/Fehlerstromschutzschalter#Schweiz
Das Teil das du gepostet hast ist eine Feuchtraum UV, also genau Richtig.
Fi = 4 TE
3 Pol LS = 3 TE
2x 1 Pol LS = 1 TE
= Insgesamt min. 8TE muss die UV haben.
Zitat :
Surfer hat am 14 Feb 2015 19:37 geschrieben :
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Zitat :
Elektro Freak hat am 13 Feb 2015 21:30 geschrieben :
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....
Die Anlagen hab ich übrigens Privat in meiner Freizeit gebaut und wollte nichtmal Geld dafür. .....
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Elektro Freak am 13 Feb 2015 21:31 ]
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Für Dich nochmals zum mitlesen - SCHWARZARBEIT-> Ausübung eines Vollhandwerks ohne Konzession . Egal ob unentgeldlich .
Nebenher schonmal drüber nachgedacht , wenn der Fall der Fälle eintritt ?
Geleistete Arbeit verursacht Sachschaden - schlimmer noch Personenschaden . Was meinst du , wer da für dich in die Verantwortung geht ?
Wie oft muss man dir mitteilen , das du da auf ganz dünnem Eis unterwegs bist ?
Surf
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Surfer am 14 Feb 2015 19:41 ]
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Also das mit der Unentgeltlichen Arbeit halte ich für ein Gerücht ..
Sach- oder Personenschaden wird mit höchster Warscheinlichkeit nie eintreten, den die Anlagen sind von mir und Teils von einem Fachbetrieb geprüft und es existiert ein Prüfprotokoll.
Ich beachte immer die Warscheinlichkeit .. Und Arbeite gewissenhaft.
Nebenbei macht mir die Installationsarbeit Privat Spaß, da man auch Planen etc. kann.
Außerdem liegt das ganze doch in meiner Persönlichen Verantwortung ?!
Aber nett das ihr euch so sorgt um mich, erlebe ich nicht oft.
Kostenlose Arbeit ist keine Schwarzarbeit
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Elektro Freak am 14 Feb 2015 22:44 ]
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BID = 953685
andreas-86 Nimmt Sicherheit nicht so genau
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Zitat :
Rial hat am 13 Feb 2015 21:37 geschrieben :
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Dein Problem ist,daß du hier Tips und Lösungen
des öfteren an Laien gibst ! Sollte dabei etwas
passieren,hast du im schlimmsten Fall die Nase auf !!!
Aber das willst du irgendwie nicht begreifen
Du bist selber nicht vor Ort und kannst die Lage nicht
zu 100% bewerten !!!
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Ich kann mich doch nur immer wieder darüber wundern, wie sich juristische Laien hier irgendwelche Sachen zurechtlegen und dann daran glauben.
Es ist richtig, dass man für rechtswidrige Forenbeiträge (z.B. Beleidigungen) ggf. straf- und zivilrechtlich haftet.
Aus der unentgeltlichen Erteilung eines (mglw. falschen oder unvollständigen) Rats ergibt sich jedoch im Allgemeinen keine Haftung, solange kein rechtlich relevantes Vertragsverhältnis zu dem Beratenen besteht. Insbesondere dann nicht, wenn der fehlerhafte Rat nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gegeben wurde.
Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 13 Feb 2015 22:00 geschrieben :
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Nein wenn du eine Anlage freigibst bist du voll verantwortlich. Es gibt einen Rechtsgrundsatz
Der lautet Verantwortung ist nicht delegierbar. Mit Deiner Unterschrift unter dem Prüfprotokoll bescheinigst du das von der Anlage keine Gefährdungen ausgehen.
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Wie kommst du denn auf das dünne Brett? Wenn bei der Prüfung nicht fahrlässig ein Fehler übersehen worden ist, warum sollte der Prüfer dann für diesen Fehler haften? Und vor allem: auf welcher Rechtsgrundlage?
Nach einer TÜV-Prüfung haftet der TÜV-Prüfer auch nicht für jegliche Gefährdungen, die von einem Auto möglicherweise trotz bestandener Prüfung ausgehen könnten.
Zitat :
Rial hat am 13 Feb 2015 22:10 geschrieben :
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Und mit der Berufswahl zum Elt-Inst hast du dich
auch gleich dafür entschieden :
Ein Bein im Knast und das andere im Sarg !
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Auch dadurch, dass einige es anscheinend für nötig halten, dies hier gebetsmühlenartig zu wiederholen, wird es nicht richtiger.
"Elektroinstallateur" gehört nicht zu den "zehn gefährlichsten Berufen" in Deutschland ( http://www.focus.de/finanzen/karrie......html). Nicht einmal zu den 50 gefährlichsten Berufen ( http://www.welt.de/gesundheit/artic......html). "Elektroingenieur" ist sogar der dritt-ungefährlichste Beruf!
Ähnlich sieht es mit dem Knast aus. Bis jetzt konnte mir noch niemand ein Beispiel nennen, bei dem ein Elektriker wegen eines nicht wirklich ganz gravierenden Fehlers ins Gefängnis musste.
Zitat :
Surfer hat am 14 Feb 2015 19:37 geschrieben :
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Für Dich nochmals zum mitlesen - SCHWARZARBEIT-> Ausübung eines Vollhandwerks ohne Konzession . Egal ob unentgeldlich .
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Und schon wieder so ein unqualifizierter juristischer Beitrag. Bei den beschriebenen Arbeiten handelt es sich um "Nachbarschaftshilfe" und diese ist erlaubt!
Zitat :
Surfer hat am 14 Feb 2015 19:37 geschrieben :
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Nebenher schonmal drüber nachgedacht , wenn der Fall der Fälle eintritt ?
Geleistete Arbeit verursacht Sachschaden - schlimmer noch Personenschaden . Was meinst du , wer da für dich in die Verantwortung geht ?
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Die (hoffentlich vorhandene) Haftpflichtversicherung! (siehe auch http://www.mjv.rlp.de/icc/justiz/na.....00042)
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BID = 953725
leute Neu hier
Beiträge: 22
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Hab da grad noch eas entdeckt:
In der Beschreibung de Kompressor Herrstellers steht geschrieben, dass als Anschlussleitung an den Kompressor ein 5 Adriges Kabel mit 5x 4mm2 benutzt werden soll. Dies mit 16A. Die Zuleitung ab Schrank ist aber mit 2.5 mm2 ausgeführt.
Können da Probleme entstehen?
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BID = 953737
prinz. Moderator
Beiträge: 8933 Wohnort: Gifhorn und Wolfenbüttel
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Offtopic :
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Zitat :
| Die Anlagen hab ich übrigens Privat in meiner Freizeit gebaut und wollte nichtmal Geld dafür. |
Undank ist des Welten Lohn - immer schön dran halten |
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Nur für nicht Mutige
1.Freischalten
2.Gegen Wiedereinschalten sichern
3.Spannungsfreiheit allpolig feststellen
4.Erden und kurzschließen
5.Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken
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BID = 954269
leute Neu hier
Beiträge: 22
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servus zusammen,
hab hier nochmals eine Frage bezgl. des Anschlusses am Kompressor selber.
Ich weiss, aus der Ferne was zu beurteilen ist schwer, aber den Versuch wollt ich trotzdem mal wagen.
Der Kompressor hatte ja keine direkte Leitung, die muss durch den Käufer mittels 5x4 mm2 erstellt werden.
Habe jetzt schon mehrmals an den Verkäufer geschrieben, ob er mir mitteilen kann, wie das ganze genau angeschlossen werden muss, jedoch noch keine Antwort erhalten.
Da ich den Kompressor jedoch gerne Heute Abend ausprobieren möchte, Funktionscheck etc. habe ich mal ein Foto gemacht vom inneren des Kastens wo die verkabelung stattfinden sollte.
Ich gehe davon aus, das die 3 Phasen über L1-3 angeschlossen werden, jedoch ist mir nicht klar, wo der Nullleiter und die Erde hinkommen.
Die interne Erde des Kompressors ist am Schaltkasten selber angebracht, vielleicht muss ich da auch die der Zuleitung anhängen?
Wenn noch mehr Fotos / Infos benötigt werden kann ich das gerne machen.
Danke für die Hilfe.
Edit: Mittlerweile ist der Schaltplan eingetroffen, kann ich aber so nix anfangen mit. Kann den mir Jemand erklären?
[ Diese Nachricht wurde geändert von: leute am 20 Feb 2015 16:42 ]
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BID = 954292
leute Neu hier
Beiträge: 22
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Sooooo, UPDATE!!!!
Keine Ahnung warum keiner mehr geschrieben hat seiner neiner letzten Frage zur Verjüngung des Kabelquerschnittes, aber spielt auch keine Rolle mehr.
Die Instalation ist komplett abgeschlossen und alles läuft so wie es soll. An dieser Stelle, HERZLICHEN DANK AN ALLE WELCHE MICH BERATEN HABEN!!!!
Bis zur nächsten Frage
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