Insoweit Entwarnung:
Es kann nur der FI des jeweiligen Anlagenteils ausgelöst werden.
Wenn Du nen separaten Garten-FI hast, also nur der (und solche, die VOR ihm im Leitungzug liegen - solche Kaskadierung von FI ist in D jedoch nicht üblich), aber keine, die NEBEN ihm in anderen Leitungszügen liegen und mit denen er nur die Einspeisung teilt.
Deswegen genügt es, wenn Du die Außensteckdosen einpolig abschaltest UND sie auf separatem FI hängen.
Kritisch bleibt aber ggf. ein anderer Punkt.
Die Abschaltung der Außensteckdosen ist auch noch aus einem anderen Gesichtspunkt heraus gefordert. Nämlich, um zu verhindern, daß Einbrecher auf diese Weise einfach Elektrowerkzeuge benutzen können.
Zwar stammt die Regelung aus der Zeit vor Einführung leistungsstarker Akkuwerkzeuge, ist aber immer noch in Kraft.
Du solltest also zumindest die Steckdosen für solche Dinge wie Pumpen, welche in Abwesenheit in Betrieb bleiben sollen, hinter verschlossenen Abdeckungen anordnen. Damit ist dann auch formal der Bestimmung genüge getan.
Frei zugängliche Steckdosen hingegen sind abzuschalten.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 6 Jan 2009 22:04 ]