Installation => Wer darf und wer darf nicht

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Autor
Installation => Wer darf und wer darf nicht

    







BID = 8931

sensor

Neu hier



Beiträge: 24
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Hi,

ich hab da mal ne Frage die mir bis jetzt keiner so richtig beantworten konnte:

Darf ich als Techniker Fachbereich Elektrotechnik
und dem Schwerpunkt Informations.- und Kommunikationstechnik
Elektroinstallationen durchführen?

Forbildung:
Fachhochschulreife
1 Jahr allgemeine Elektrotechnik (war auch Installationstechnik mit dabei)
Gesellenbrief: Kfz-Elektriker

Habe zwar einige Erfahrung, weis aber nicht ob ich Rechtlich abgesichert bin.

Wäre toll, wenn das einer weis.



_________________
Gruss sensor

BID = 9008

joe

Schreibmaschine



Beiträge: 1745
Wohnort: Ba-Wü

 

  

Hallo Sensor,

also wenn du wirklich "Rechtssicherheit" willst, lass es bleiben!

Die Antwort auf deine Frage findet sich in der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden" (AVBEltV)

Diese Verordnung wurde auf Grund des Energiewirtschaftsgesetzes erlassen. Ist also bindend.

In §12 Abs.2 steht:
"Die Anlage darf außer durch das Elektrizitätsversorgungsunternehmen nur durch einen in ein Installateurverzeichnis eines Elektrizitätsversorgungsunternehmens eingetragenen Insallateur nach den Vorschriften dieser Verordnung und nach anderen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik erweitert, geändert und unterhalten werden. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen"

Damit dürfte deine Frage beantworten sein.

Bei weiteren Fragen, einfach posten.

mfg Joe

_________________

BID = 9210

krockie

Stammposter

Beiträge: 414
Wohnort: OWL

soweit ich informiert bin, darf jeder an einer Anlage alles (ausser Arbeiten bei denen die Plombe entfernt wird, dieses muss ein Meisterbetrieb der von dem EVU anerkannt ist erledigen) unter beachtung geltender Vorschriften ändern, wenn er/sie nach dem UVV als Elektrofachkraft bezeichnet wird.
krockie

BID = 9214

sensor

Neu hier



Beiträge: 24
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@joe

Im prinzip ist mir schon klar das im Normalfalle nur ein Installateur gewisse sachen machen darf. Die Frage ist nur wie weit darf es ein anderer. Zumal man ja nicht ganz Fachfremd ist.

@krockie
So wie du dachte ich es auch - und ich werde mich hüten irgendwelche Plomben zu entfernen. Weil in der Regel ist es bei mir die buckelige Verwandschaft denen man hilft.

Was ich halt gemacht habe ist z.B: In einem altbau alle Leitungen entfernt bis zum Sicherungskasten, dann eine Firma beauftragt die den alten Sicherungskasten entfernt und einen Neuen Kasten setzt, inkl. Zähler. Die haben auch den PEN aufgeteilt und die 3 Phasen rausgeführt.
Ab da habe dann ich die Leitungen im Haus verlegt, natürlich unter beachtung der UVV und geltenden Normen.
Das müßte doch OK sein, oder?

_________________
Gruss sensor

BID = 9264

joe

Schreibmaschine



Beiträge: 1745
Wohnort: Ba-Wü

Hallo,

es geht hier nicht um Plomben und Zähler! Der §12 handelt nur von der Kundenanlage! Und als kundenanlage gilt alles nach dem HAK!

Ob die Leitungen die du verlegt hast usw. ok sind kann ich nicht beurteilen, das bleibt ganz allein an Dir hängen.

Und Anderungen usw.... durfen laut diesem § anscheinend nur eingetragene Installateure. So habe ich diesen § verstanden.


@krockie:
Ich habe nur den 2.Absch. aus §12 zitiert, fordere doch mal bei deinem EVU/VNB die AVBEltV an und schau Dir die 16 seiten an, dann kannst du Dir dein eigenes Bild daraus machen.

Ich will hier niemanden verdammen oder jemanden fachlich angreifen, es wurde nach der Rechtslage gefragt, ich hab sie herausgesucht.

mfg Joe

_________________
Das hier ist meine Meinung/Tipp um das Problem zu lösen, bezogen auf Normen in Deutschland, der Benutzer/Errichter ist für die Sicherheit verantwortlich. Es handelt sich nicht um eine Rechtsverbindliche Auskunft! Beachten Sie die DIN/VDE/TAB/UVV/AVBEltV!

[ Diese Nachricht wurde geändert von: joe am 16 Dec 2002 22:22 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: joe am 16 Dec 2002 22:24 ]

BID = 9291

sensor

Neu hier



Beiträge: 24
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@joe

>Ich will hier niemanden verdammen oder jemanden fachlich angreifen<

eh, klar. Daran denkt ja auch keiner. Ich danke dir auf jedenfall das du dir die Mühe gemacht hast und die § rausgesucht hast. Ist mal ganz gut zu wissen, das man sich auf dünnem Eis bewegt.

Auf jedenfall wünsche ich Euch allen schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr


_________________
Gruss sensor

BID = 9310

djtechno

Inventar



Beiträge: 4955
Wohnort: beutelsbach
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ist halt wie mit vielen sachen, gemäß dem paragraf duerfte man noch net mal 'ne deckenlöampe selber ansxchließen,aber in der regel macht jeder wohnungs/hauseigentuemer die lampeninstakllation zumindest teilweise selber (in bad und toilette und kueche ist in der eregel schon eien vorhanden)

Im endeffekt heisst das halt,wenn was futsch gehrt,oder jemand feststellt du hast einen fehler gem8,und meldet das,dann biste halt blöd dran.

nicht nur an verplombte sachen darf man nicht ran,soweit ich weiss darf man auch nicht an

-starkstromanschluesse,bei denen das kabel des gerätes direkt mit dem aus der wand verbuinden und durch so eien abdeckung geschützt ist

- an alte telefondosen,wo noch so eine abdeckung druebergeschraubt ist,da muss man dann die telekom anweisen,, eine NFN oder FNF-tae dose zuz installieren,da darf man dann selber telefone und modems ein-und ausstecken

problem ist auch,wenn so eine plombe mal versehentlich geschrottet wurde, z.b. wenn du aufm dachboden möbel rueckst,und ein möbel bleibt am hauptsicherungskasten (STARKSTROM !) hängem,dann muss man das gleich melden und neu verplomben lassen,bloss was ist wenn der techniker der meinung ist,du hättest da illegal was manipuliert,oder versucht,auch wenns net so war?

dann biste dumm dran

Marcus

BID = 9380

krockie

Stammposter

Beiträge: 414
Wohnort: OWL

ZITAT:
problem ist auch,wenn so eine plombe mal versehentlich geschrottet wurde, z.b. wenn du aufm dachboden möbel rueckst,und ein möbel bleibt am hauptsicherungskasten (STARKSTROM !) hängem,dann muss man das gleich melden und neu verplomben lassen,bloss was ist wenn der techniker der meinung ist,du hättest da illegal was manipuliert,oder versucht,auch wenns net so war?

dann biste dumm dran

Jedenfalls als Die Elektriker vom anerkannten Fachbetrieb hie vor ca. 6 Jahren mal am HAk was gemacht haben, haben diese die Plombe entfernt und nicht wieder einsetzten lassen.
Habe dieses vor ein Paar Wochen bemerkt und dem Meister des betriebes gefragt warum die Plombe nicht wieder angebracht worden ist.
Er meinte wieso wir die Vom EVU die machen das automatisch wenn wir dabei waren.
Beim EVU angerufen gefragt warum diese die Plomeb nicht wieder angebracht haben.
Die Antwort:
Der fachbetrieb muss uns erst Bescheid geben das Sie mit dern Arbeiten fertig sind und die Plombe wieder dran kann.

Jeder schiebt es auf den anderen.

Im übrigen der gleiche Fachbetrieb hatte mal Nachtspeicherofen hier eingebaut (1996 Sommer)
1. Störung November 1996 Heizung war schon fast am glühen vor wärme.
Die haben es sich dann angeschaut (gegen Gebühr) läuft einwandfrei, alles ok, nur der Tag/Nachtschalter hatte geklemmt, somit wurde die Heizung auch tagsüber mit Strom versorgt, es erhizte sich warscheinlich weil der Thermofühler an der Heizung nicht die Stromzufuhr unterbrach.
eines haben die Experten aber nicht bedacht, das die Zuleitung (hinter der Heizung) von der Klemmdose zur Heizung infolge der Wärmeentwicklung geschmort sein könnte, weil dieser ja komischerweise nur bis 70° C zulässig sind.

Als ich mal die Heizung beim Renovieren ausgebaut habe , was sehe ich da Autsch

Die Mantelung ist verkohlt die isolation bei allen leitungen sind ca. 5-10 cm länge verkohlt, zum Teil schauten schon die blanken kupferlitzen durch.
enmal bewegt schon waren sie alle Blank.

Tolle Fachwerkstatt !!!
sowas ist natürlich von dem EVU anerkannt.
das was die machen kann ich doch viel Ordentlicher, jedenfalls habe diese Zulaeitungen durch Silikonleitungen ersetezt ( sicher ist sicher) schliesslich räumt man den Nachtspeicherofen nicht jeden Monat mal aus um dahinterzuschauen.

zu den § weis ich nichts zu sagen .
Jedenfalls kenne ich aus meiner Ausbildung( Umschulung) zum IT System Eelktroniker.
Vieles über die Elektroinstallation, da wir dieses Thema Therotisch und Praktisch durchgenommen haben, uns wurde immer wieder gesagt das wir Elektrofachkräfte im sinne der UVV sind.
Es würde auch schon mal vorkommen das wir in Büroräumen ausser der neuen PC´s auch zusätzlich einige Steckdoesen und Zuleitungen inclusive LS-Schalter installieren müssen/sollen/können.
Unser Dozent hat uns noch gesagt das was wir in ca. 80 Stunden durchgenommen haben (nur die Theorie) macht ein Elektroinstallatuer Azubi in fast 3 Jahren.
Wenn ich also in gewerblichen Büroräumen an el Anlagen Installationen vornehmen darf/mus.
dann mache ich das in einem Privaten Haushalt erst recht, es ist mir auch egal ob das EVU mich anerkennt oder nicht.
Natürlich die Plomben sind eine Ausnahme.
Ganz abgesehen davon viele Elektriker die ja nach Lohn arbeiten geben sich nie die richtige Mühe und sorgfalt bei der Installation, es sei denn man schaut ihnen immer auf die Finger.
Wenn man es selber macht , macht man es immer sorgfältiger und ordentlicher, weil man es nicht für geld sonder für sich selbst tut, oder.
Ciao
krockie


BID = 9394

sensor

Neu hier



Beiträge: 24
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@krockie

>Ganz abgesehen davon viele Elektriker die ja nach Lohn arbeiten geben sich nie die richtige Mühe und sorgfalt bei der Installation, es sei denn man schaut ihnen immer auf die Finger.<
Da kann ich nur sagen - STIMMT!! Eine bekannte hat sich das Haus von einem Fachbetrieb verkabeln lassen. Es war zwar einigermasen sauber gearbeitet worden, aber die Kommunikation die eigentlich stattfinden sollte fand nicht statt. So wurden Steckdosen im Bad Montiert re. und li. vom Waschbecken wo keine hinsollten.
Was ich noch der Hammer fand war: Als sie einen Türstopper hinter der Türe an der Wand anbrachte war eine Leitung ca. 80 cm von der Ecke Vertikal nach oben gezogen worden - folge => die Leitung wurde angebohrt und musste geflickt werden.
Das andere war: Im Computerzeitalter sollte man doch zumindest nachfragen ob die Zimmer vernetzt werden sollen oder nicht!! Folge: Alles war fertig, die Bekannte fragte mich dann ob dies möglich sei die Zimmer zu vernetzen. Bei meiner frage ob der Elektriker nicht danach gefragt hat, kam nur: Er hat fast gar nichts gefragt sondern gewerkelt wie er das dachte!
Da lief bei mir das anders, ich hab zwar den Schwager generft aber es wurden vorschläge und Ideen verarbeitet und nach möglichkeit umgesetzt und auch für die Zukunft gesorgt. Das vermisse ich nun mal bei Bezahlten Elektrikern (auser ich hab bissher nur die falschen erwischt)


_________________
Gruss sensor

BID = 10666

röhre

Inventar



Beiträge: 3405
Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen

Ihr habt die Sache toll erkannt, vor allem der Markus!

Wofür Fachkräfte 3 1/2 Jahre brauchen, kann man unmöglich
in 80 Stunden beigebracht bekommen.

Das geht schon los über die Installations-Zohnen in denen
Leitungen verlegt werden dürfen.
Dürfen Leitungen durch Badezimmer verlegt werden, wenn sie nicht zu dessen Versorgung dienen? Dieses und eine Unmenge
mehr an fachlichem Wissen kann man unmöglich in 80 Stunden
eigebläut kriegen. Dann kommt das Praktische noch hinzu.
Es ist zwar so, das man nach vebüssen seiner Lehrzeit noch immer lernt, aber ein fundiertes Fachwissen ist dann vorhanden.
Und was das Öffnen von Plomben angeht,wird heute keiner Strafrechtlich verfolgt, z.B. wegen Sachbeschädigung.
Und eine Betrügerei muß man dir nachweisen nicht umgedreht.

Alles ohne Gewähr, aber mal zum nachdenken.

gruß röhre

BID = 10682

Gast

Nichtregistrierter Benutzer

Ihr wollt doch nicht etwa sagen , daß das Verlegen von el. Leitungen nur mit Facharbeiterbrief erlaubt ist ?
Es ist in unserem Betrieb so geregelt , daß solche Arbeiten
auch von "elektrotechnisch unterwiesenen Personen" durchgeführt werden können ; Schaltarbeiten und Arbeiten an
unter Spannung stehenden Anlagen/-teilen nur durch die "Elektrofachkraft" mit einschlägigen Kenntnissen durchgeführt werden können (Grenze <1000V) ; darüberhinaus ist eine Schaltberechtigung erforderlich .
Der Meister hat dann die Aufgabe , reparierte oder geänderte Anlagen/-teile zu prüfen und freizugeben . Im Handwerk / nach EV-Richtlinien muß die Abnahme nach einer Anlagenänderung - vor Anschluß - durch eine entsprechend bevollmächtigte Person erfolgen .
Seht Ihr das irgendwie anders ?

BID = 10689

Gast

Nichtregistrierter Benutzer

Hallo!

"Was ich noch der Hammer fand war: Als sie einen Türstopper hinter der Türe an der Wand anbrachte war eine Leitung ca. 80 cm von der Ecke Vertikal nach oben gezogen worden - folge => die Leitung wurde angebohrt und musste geflickt werden!"
Ich möchte mal wissen wo in der VDE steht, dass man keine Leitung 80cm von der Ecke einer Wand verlegen darf???

Dann möchte ich noch wissen, ob sich die "Herren" hier nur über solche Fachkräfte auslassen oder ob sie den Weg der Beschwerde beschritten haben. Um die jeweiligen Firmen auf ihr Fehlverhalten hinzuweisen.

Mir passt es überhaupt nicht wie hier alle über eine Kamm geschert werden.

Sonst wird man auch genung Pfusch von diesen "Herren" in diesem Forum schriftlich niederlegen können.

BID = 10706

röhre

Inventar



Beiträge: 3405
Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen

Die Installationszone ist in den VDE 0100 festgelegt,
DIN 18015-3;1982-o6.Nachzulesen in der VDE-Schriftenreihe 45
Leitungsführung und Anordnung elektrischer Betriebsmittel.
Was die 80 cm betrifft,muß man wissen, hängt in diese vertikalen Installation eine Steckdose oder ein Schalter?
Dann ist es zulässig.Was die unterwiesene Person betrifft,
so ist diese sicher von einer Fachkraft unterwiesen worden.
Jeder kann soviele Leitungen in seinem Haus verlegen wie er will. Nur sollte er sich vorher den fachlichen Rat einholen,
bezüglich Verlegungsart, welche Leitungsart,welcher Querschnitt,
usw. Im übrigen ist jeder Privatmann für seine Anlage eigen-
verantwortlich.


Ausage wie immer ohne Gewähr, aber nachzulesen.


Gruß an alle
röhre


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