Hilfe / Zählerwechsel / jetzt Rechtsstreit mit Energieversorgungsunternehmen (leider länger)

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Autor
Hilfe / Zählerwechsel / jetzt Rechtsstreit mit Energieversorgungsunternehmen (leider länger)
Suche nach: zählerwechsel (35)

    







BID = 117413

röhre

Inventar



Beiträge: 3405
Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen
 

  


Hallo sam,
ist nur schwer zu glauben.
Das eine Absicherung besteht, das im Falle eines Stromausfall, das EVU nicht zu Schadenersatz herangezogen werden kann ist klar.
Aber wenn der Monteur Sch... baut, dann deckt das die Betriebshaftpflicht ab.
Ich selber montiere in einer Regelmäßigkeit Zähler.
Sei es nach einer Neuinstallation oder nach einer Umstellung.
Baue ich Mist, Haftpflichtversicherung.

gruß
röhre

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Es gibt keine dumme Fragen, nur dumme Antworten.
Immer schön die VDE-Vorschriften beachten.

BID = 117420

psiefke

Schreibmaschine

Beiträge: 2636
ICQ Status  

 

  

ich habe von dem fall der belieferung mit der "falschen Stromart/Spannung" auch schon gehört....

aber IMHO bezog es sich auf einen Fall, in dem in der Muffe entweder der PEN nihct angeschlossen oder mit einem außenleiter vertauscht wurde.... bin mir da nicht mehr so ganz sicher.....

_________________
phil

PS:

Ein Millimeter ist so klein, daß tausend übereinandergestapelt nur einen Meter hoch wären.

BID = 117424

röhre

Inventar



Beiträge: 3405
Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen

Das hatten wir auch einmal bei uns in der Ecke.
Außenleiter und N -Leiter in der Muffe vertauscht.
Großer Schaden.
EVU hat bezahlt.

röhre

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BID = 117434

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Ich konnte das Anfangs auch schwer glauben. Ich hab aber die Gesetze/Verordnungen nicht gemacht...

Es ist auch nicht gesagt, daß jedes deutsche Gericht gleichlautend entscheiden wird, aber die Rechtsgrundlage gibt dies auf jeden Fall her.

Und wenn in einem anderen Fall das EVU von sich aus gezahlt hat, ist es ja gut. Nur sagt das eben nix darüber aus, ob ein Rechtsanspruch darauf bestanden hat.

Versuchen würde ich es an Stelle der Geschädigten natürlich schon. Aber ohne eine Rechtsschutzversicherung, die Deckung erklärt, nur bis zur Einschaltung eines Anwalts. Wenn das nix bringt, stehen die anfallenden Verfahrenskosten und das Prozeßrisiko ME in keinem vernünftigen Verhältnis zur Schadenshöhe!


Und wenn Du das Selbe machst (Zählermontage mit evtl. Fehler), passiert das schließlich auf einer anderen Rechtsgrundlage. Du hast keinen Versorgungsvertrag mit dem Kunden, sondern vermutlich einen Werkvertrag und haftest im Zweifel sowieso aus unerlaubter Handlung.

Wieso bist Du auch kein Monopolist...?

BID = 117440

röhre

Inventar



Beiträge: 3405
Wohnort: Grenzgebiet NRW-Hessen

Gott sei Dank das ich keiner bin.
Unerlaubter Handlung?, sehe ich nicht so.
In unserem Bezirk bekommen wir die Zähler vom EVU und müssen sie montieren. In eigener Verantwortung, im Auftrag des EVU.
Dafür ist vor zig Jahrzehnten die Versicherungssumme bei unserer Haftpflicht um einiges angehoben worden.

gruß
röhre

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BID = 117451

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Die unerlaubte Handlung wäre ja hier nicht das Montieren des Zählers, sondern das Entfernen der vorhandenen PEN-N-Brücke aus der Anlage ohne dementsprechenden Auftrag.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 22 Okt 2004  0:08 ]

BID = 117511

grandola

Gelegenheitsposter



Beiträge: 74


Zitat :
wenn Du zwei Dinge hast (1. eine Rechtsschutzversicherung, 2. einen langen Atem), dann steht einer Klage nichts im Wege.

grandola





Zitat :
Ihr könnt dem EVU seinen Fehler gerne hieb- und stichfest belegen.
Dies begründet trotzdem keine Haftung, da es dafür eine Freistellungsklausel gibt!
sam




Zitat :
Versuchen würde ich es an Stelle der Geschädigten natürlich schon. Aber ohne eine Rechtsschutzversicherung, die Deckung erklärt, nur bis zur Einschaltung eines Anwalts. Wenn das nix bringt, stehen die anfallenden Verfahrenskosten und das Prozeßrisiko ME in keinem vernünftigen Verhältnis zur Schadenshöhe!
sam



Ist der letzte Ratschlag jetzt besser als meiner?

Grandola

BID = 117526

chris66

Schreibmaschine



Beiträge: 1039
Wohnort: Purkersdorf/Österreich

Ähem, Leute,

aber ist es nicht so, daß Annette dem Elektromeister den Auftrag gegeben hat, die Installationen und den Zähleranschluß beim EVU zu beantragen?

Da seh' ich überhaupt kein Problem, den Elektromeister für das Tun anderer ebenfalls haftbar zu machen. In der Vertragschronologie ist doch das EVU ein Subunternehmer des Elektromeisters, immerhin hat er für die "Abwicklung" mit dem EVU ja auch die übliche Pauschale kassiert. Er hätte ja bei der Montage des Zählers durch das EVU anwesend sein können, da er das aber nicht getan hat, hat er seine, als Fachkraft zwangsläufig gegenüber einem Laien rechtsverbindliche Aufsichtspflicht, verletzt.

Soll sich doch der Elektromeister mit einem EVU herumschlagen. Der tut sich doch in seinen Fachgremien und Innungsausschüssen sowieso leichter als Privatpersonen!

ciao
chris

BID = 117542

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

@grandola:

Nein, nicht besser, sondern anders!

Du sprachst davon, was ist, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht (woobei Du offengelassen hast, ob diese überhaupt ne Deckungszusage gibt...).
Ich sprach von dem Fall, was ist, wenn es keine gibt oder wenn eine vorhandene eben keine Deckungszusage abgibt.


@chris:

Diesen Weg hatte ich ja bereits in meiner ersten Stellungnahme angedeutet. Aber solange wir nicht wissen, ob diese Fachleute dort im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit oder der "erweiterten Nachbarschaftshilfe" tätig waren und was vertraglich überhaupt vereinbart wurde, ist alles weitere Spekulation.


@Annette
Vor tiefergehenden Gedankenspielen wäre es gut, erst einmal zu erfahren, wie hoch der Schaden eigentlich ist!
Und wie ist die Lage jetzt? Wer hat die Brücke wieder eingesetzt?
Hast Du schon geprüft, ob Deine Hausratversicherung Überspannungsschäden mit abdeckt? Das wäre nämlich der mit Abstand leichteste und sicherste Weg.


BID = 117609

Annette

Gerade angekommen


Beiträge: 10

Hi Leute,

erstmal finde ich es wirklich klasse von euch, dass ihr auch so einem "Amateur" wie mir so viel Zeit und Zeilen schenkt, danke!

Mir ist schon klar, dass es kaum möglich sein wird, dem EVU-Monteur eindeutig seinen Fehler zu beweisen. Klar ist mir aber auch, die Brücke war vorher drin und nach dem Monteur draussen, lag einfach daneben, neben einem Klemmstein, den er ebenfalls entfernt hat.

Unser Schaden beläuft sich etwa auf 5.000 bis 6.000 Euro (für einen "Häusle-Bauer" ganz schön viel Knete, eigentlich hätten wir dafür lieber das Bad renoviert...).

Aber so schnell geben wir nicht auf! Es muss noch irgendetwas geben, womit man das EVU festnageln kann. Gestern abend war ich nochmal im Keller und habe mir die Sache angeschaut.

Da ist also der Zählerschrank. Im Zählerschrank befindet sich der Zähler, unter dem Zähler befindet sich ein weiteres Kästchen, dies geöffnet befindet sich rechts eine Art Schiene mit m. E. fünf Kabeln (dort befindet sich auch eine blaue Brücke, die jetzt wieder eingebaut ist - die Brücke, die vorher eben fehlte). Stückchen weiter unten, links, nochmal ein kleiner Kasten mit drei Sicherungen. An der anderen Wand nochmals ein verplombter Kasten vom EVU.

Die Frage, die uns immernoch umtreibt, hätten wir ohne diese Brücke eigentlich Hausstrom gehabt??? Hätte der Strom ohne diese Brücke zurückfliessen können? Wäre es so, dass wir keinen Strom hätten beziehen können, würde uns das vielleicht weiterhelfen (den dann hätte der Monteur im Dunklen gearbeitet und das hat er definitiv nicht).

Hätte der EVU-Monteur messen müssen, bevor er die Anlage für betriebsbereit erklärt hat. Hätte er (ohne die Brücke) eine Fehlermeldung erhalten?

Bis bald

Eure
Annette


BID = 117613

chris66

Schreibmaschine



Beiträge: 1039
Wohnort: Purkersdorf/Österreich

Hallo Annette,

wenn Du uns jetzt einmal mitteilen würdest, wie die Beauftragung des Elektromeisters erfolgt ist, wäre die Sache eventuell recht einfach.

Also: "Erweiterte Nachbarschaftshilfe" oder echter Auftrag an Elektromeisterbetrieb?

ciao
chris

BID = 117620

Annette

Gerade angekommen


Beiträge: 10

Hi,

die Hausinstallation hat ein langjähriger Elektrotechniker, der zur Verwandtschaft gehört, vorgenommen mit Hilfe des Elektrotechnik-Meisters, der auch den Antrag unterschrieben hat. Sie haben gemeinsam gearbeitet und daran ist ja wirklich nichts auszusetzen.

Bis dann

Annette

BID = 117621

chris66

Schreibmaschine



Beiträge: 1039
Wohnort: Purkersdorf/Österreich

Ah so,

na dann dürft's mit Regreßforderungen eher happig werden.

Und beim EVU kannst Dich, wie einige schon geschrieben haben, vermutlich auch brausen!

Aber kontaktier' vielleicht einmal den Konsumentenschutz (oder wie der bei Euch auch immer heißen mag). Die sind da meist auch auf Zack!

ciao
chris

BID = 117625

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Hallo Annette,

wenn Du von dem Meisterbetrieb eine korrekte Rechnung und ein korrektes Prüfprotokoll hast/bekommst, dann ist gegen die Mithilfe eines fachlich qualifizierten Verwandten nichts einzuwenden.


Aber ich habe noch ein paar andere Fragen:
-kannst Du mal Fotos von der schon beschriebenen Stelle (Zählerklemmstein) machen!
-der kommerzielle Notdienst war dann nochmal ein anderes Unternehmen?
-es kann eigentlich nicht sein, daß der Monteur beim Zählerwechsel durchgehend Strom hatte! Oder gibt es noch einen zweiten Zähler in der Anlage?
-war jemand von Euch beim Zählerwechsel die ganze Zeit anwesend?
-5.000 bis 6.000 Euro sind ein recht hoher Schaden, gemessen an dem, was Du uns bisher geschildert hast. Was ist denn in dieser Summe enthalten und wer hat sie ermittelt?
-es fehlt immer noch die Antwort, wer die Brücke wieder eingebaut hat


Und nochmals mein Hinweis:
Es kann gut, sein, daß das EVU nicht zahlen muß, auch wenn Ihr ihm ein schuldhaftes Handeln nachweisen könnt!

Deswegen ist die Überlegung, daß "noch irgendetwas geben muß, womit man das EVU festnageln kann", leider trügerisch.

Habt Ihr denn inzwischen schon eine schriftliche Schadenmeldung beim EVU gemacht, verbunden mit der entsprechenden Schadenersatzforderung? Reaktion?

Ebenso bei dem betreffenden Installationsbetrieb?


Die Euch "umtreibende" Frage habe ich aber doch schon beantwortet!
Auch ohne diese Brücke hattet Ihr Strom im Haus. Details siehe meine vorige Antwort. Wenn Du dazu Nachfragen hast, bitte konkret.


Ja, eigentlich hätte der Zählermonteur messen müssen. Das hat er vermutlich auch getan. Die Frage ist nur, was, wo und womit! Normalerweise wird er die Spannungen der drei Außenleiter am Abgang des Zählerklemmbretts mit dem DUSPOL messen und gut is.
Mit der Betriebsfähigkeit der Anlage hat das erstmal aber nicht direkt etwas zu tun. Dafür ist der Installateur zuständig. Er hat diese ja vorher bereits gemeldet (in Form des Zählerauftrags). Das EVU darf das zwar nachprüfen, muß aber nicht.

Ob er eine "Fehlermeldung" hätte bekommen müssen, ist nicht sicher. Das hängt von der Verdrahtung und den Umständen (war z.B. mindestens ein Gerät eingeschaltet?) ab. Da der N normalerweise nicht über den Zähler geschleift wird, sondern vorher abgezweigt, kommt es auch darauf an, wo dies passiert (vor der Stelle mit der Brücke oder erst dort). Daher -> Foto!


BID = 117642

grandola

Gelegenheitsposter



Beiträge: 74

@Annette,

was sagen denn der Installateur und der anmeldende Meister zu der Diskussion im Forum?

Warum überlasst ihr nicht, wie weiter oben in einem Beitrag angedeutet, der anmeldenden Firma die Auseinandersetzung mit dem Stromversorger?


grandola


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