Hausneuinstallation (in AT)

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Autor
Hausneuinstallation (in AT)

    







BID = 680129

thomas_at

Gelegenheitsposter



Beiträge: 80
Wohnort: Mattighofen Oberösterreich
 

  


Hallo!

In meinem Elternhaus (Baujahr 1972) möchten wir eine Aussenlampe sowie einen Schalter + Steckdose in der Garage nachrüsten.

Ich konnte meinen Vater überzeugen, dass es sich um eine Neuinstallation handelt und diese somit den aktuellen Vorschriften entsprechen muss (der Bestandsschutz greift hier nicht).

Bei dieser Gelegenheit möchte ich die ganze Installation überarbeiten.

Das Haus hat 2 Etagen zu je 130m², einen Keller mit 100m² sowie eine Garage.

Im Sicherungskasten befinden sich derzeit folgende Stromkreise (alle über 16A DIAZED abgesichert):

5x Zimmer 1.Etage
2x Zimmer 2.Etage
2x E-Herd (1./2. Etage)
1x Waschmaschine (2.Etage)
2x Keller
2x Drehstrom (eine davon Bauerndrehstromdose, seit Jahr(zehnt)en ohne Sicherung).


Meine Eltern und ich bewohnen die 2.Etage, in der 1.Etage wohnt mein Onkel (ist nicht jeden Tag im Haus).


Bei einer Aussensteckdose ist bereits ein FI (40A/0,03A) vorhanden.

Für die Absicherung einer Etage bzw. des ganzen Hauses reicht dieser wahrscheinlich nicht (darf ja nur mit 25A vorgesichert werden, Komplettabschaltung im Fehlerfall).

Folgende Grossverbraucher haben wir (Eltern und ich):

Haushalt:
E-Herd 10kW
Waschmaschine 2kW
Geschirrspüler 2kW
Boiler für Spüle 2kW
Staubsauger 1,3kW
Heizstrahler 2kW
Dampfbügelstation 2,2kW

Gartengeräte:
Kreissäge 3kW
Rasenmäher 1,6kW
Häcksler 2,5kW
Motorsäge 2kW (wird teilweise auch im Keller eingesetzt)


Darf ich solche Grossumbauten an der E-Installation durchführen?
Ich habe die HTL Elektrotechnik absolviert, Messgeräte kann ich mir von einem Elektriker ausleihen.


mfG Thomas

BID = 680134

kaidegen

Gesprächig



Beiträge: 170

 

  


Zitat :
thomas_at hat am 28 Mär 2010 13:47 geschrieben :



Bei einer Aussensteckdose ist bereits ein FI (40A/0,03A) vorhanden.

Für die Absicherung einer Etage bzw. des ganzen Hauses reicht dieser wahrscheinlich nicht (darf ja nur mit 25A vorgesichert werden, Komplettabschaltung im Fehlerfall).




Wieso ? Ist das speziell in AT so ?

Gruß Kai

[ Diese Nachricht wurde geändert von: kaidegen am 28 Mär 2010 14:10 ]

BID = 680137

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Ja. Ist ne etwas eigenartige ostmärkische Sonderregelung. Wurde hier im Forum schon oft thematisiert. Siehe Schaltstromregel.

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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 680144

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH


Zitat :
Darf ich solche Grossumbauten an der E-Installation durchführen?
Ich habe die HTL Elektrotechnik absolviert, Messgeräte kann ich mir von einem Elektriker ausleihen.


Dürfen tust du das nur wenn die auch beim VNB eingetragen bist. Dies ist aber bei einer Installation im eigenen Haus nicht aber nicht unbedingt der ausschlaggebende Punkt, hier ist viel mehr das Können und Wissen entscheidend.
Hast du außer der HTL-Ausbindung noch praktische Erfahrung?

Was willst du jetzt eigentlich genau machen?
Alter Verteiler auf den Schrott und neuer Rein?

Ein wichtiger Punkt vorab:
In Österreich sind noch wechselstromsensitive FI zulässig und als Standard-Typen auf dem Markt, bestelle deswegen unbdingt pulsivstromsensitive FIs in DE. Diese sind auch preislich um einiges günstiger.

BID = 680162

thomas_at

Gelegenheitsposter



Beiträge: 80
Wohnort: Mattighofen Oberösterreich

Hallo!

Meine Erfahrung beschränkt sich auf das Anschliessen von Umrichtern und Motoren im Bereich 0,5 -100kW.


Ich möchte die E-Installation mit FIs versehen und die Schmelzsicherungen durch LSS ersetzen.

Ob es möglich ist, weitere Leitungen einzuziehen, muss ich mir noch anschauen.

Z.B hängen auf einer Sicherung nahezu alle Zimmer der 2.Etage (inkl. Küche mit Geschirrspüler und Boiler).

Ein Foto vom aktuellen Stand schick ich mit.


mfG Thomas

BID = 680263

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7557
Wohnort: Wien


Zitat :

Dürfen tust du das nur wenn die auch beim VNB eingetragen bist.

Hm, wir haben damals (2005) gelernt,daß wir als Htl-Absolventen an Anlagen bis 1000V arbeiten dürften, allerdings nicht erwerbsmäßig, sprich nur im eigenen Haushalt o.ä. ohne dafür Geld zu verlangen. Hat man uns da Unfug erzählt?

Kleiner Hinweis am Rande... das ist eine Eternittafel, da gelten die Sicherheits- und Entsorgungsrichtlinien für mineralisch gebundene Asbestmaterialien...

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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 680273

thomas_at

Gelegenheitsposter



Beiträge: 80
Wohnort: Mattighofen Oberösterreich

Hallo!


Zitat :

Kleiner Hinweis am Rande... das ist eine Eternittafel, da gelten die Sicherheits- und Entsorgungsrichtlinien für mineralisch gebundene Asbestmaterialien


Das heißt, zwei Löcher bohren und eine Hutschiene anschrauben ist nicht ratsam?


mfG Thomas

BID = 680309

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

In D wäre es klar verboten.

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BID = 680316

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7557
Wohnort: Wien


Zitat :
sam2 hat am 28 Mär 2010 23:17 geschrieben :

In D wäre es klar verboten.


In Österreich auch. Jede Bearbeitung asbesthaltiger Materialien (ausgenommen fachgerechte Demontage) ist verboten, Entsorgung als Sondermüll.

Eventuell kann man ja vorhandene Löcher weiternutzen um einen Standard-AP-Verteiler zu montieren

Sinnvoller wäre es aber wahrscheinlich, die Eternittafel zu entfernen. Ich habe leider mit OÖ-Installationen keine praktischen Erfahrungen, frag doch ein paar Elektriker bei euch in der Gegend, wie die üblicherweise mit solchen Aufbauten verfahren - die Trümmer gibts in OÖ ÜBERALL, die müssen da Übung haben.

Frage am Rande... kannst du den ganzen Spaß irgendwo freischalten?

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BID = 680335

fuchsi

Schreibmaschine



Beiträge: 1704


Offtopic :

Zitat :
Hm, wir haben damals (2005) gelernt,daß wir als Htl-Absolventen an Anlagen bis 1000V arbeiten dürften, allerdings nicht erwerbsmäßig, sprich nur im eigenen Haushalt o.ä. ohne dafür Geld zu verlangen. Hat man uns da Unfug erzählt?


Nein ist auch mein Wissensstand. Allerdings noch von 1989, als ich HTL Elektrotechnik matueriert hatte.


BID = 680336

fuchsi

Schreibmaschine



Beiträge: 1704

In Oberösterreich ist soweit ich weiss, bei neuen Zählerkästen Überpsannungschutz Pflicht.

Am einfachten einen vokonfektionierten Verteilerkasten (z.B.: Moeller Modell Aist oder Traun) bestellen und nach eigenen Bedürfnissen nachbestücken.


BID = 680350

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH

Da ich auch HTL-Absolvent bin, wie ja anscheinend alle anderen Österreicher hier auch, habe ich mir die Frage auch schon gestellt. Bei sich zuhause kann man sicher an der Elektroanlage arbeiten, wie jeder Laie auch. Wenn was passiert ist man halt der Dumme, da man ja Elektrofachkraft ist.
Ich dachte aber, dass auch in AT rein formal nur konzessionierte Elektrobetriebe elektrische Anlage mit dem VNB Netz verbinden dürfen. Wenn dem nicht so seinen sollte habe ich mich getäuscht.
Ich darf privat einmal sicher keinen Zählerantrag für mein Haus stellen.

Achtung: Eternit mit Asbest musst du zwingend in PE-Folie (eigentlich in einen BigBa) verpacken und dann zu einem zugelassen Entsorgungsunternehmen bringen, die meisten Bau-/Wertstoffhöfe nehmen es nicht an.

BID = 680355

fuchsi

Schreibmaschine



Beiträge: 1704


Offtopic :

Zitat :

Ich dachte aber, dass auch in AT rein formal nur konzessionierte Elektrobetriebe elektrische Anlage mit dem VNB Netz verbinden dürfen.


Das schon. Aber ab Zählernachsicherung interessierts keinen VNB mehr. Und das sind die Anschlussbedingungen des Stronlieferanten und keine ÖVE oder was auch immer. Wenn der Energielieferant beim Anschliessen eine blaue Unterhose vorschreiben würde, wärs halt auch so.

Zählerantrag bedarf eines konz. Elektrikerbetrieb (zumind. EVN). Da man meist für diverse Förderansuchen sowieso ein E-Attest braucht, hat sich das mit dem Selbermachen ohne einen Elektrikerbetrieb (dem man z.B.: das Material abkauft, und der dafür das Attest anschliissend macht) eh meist für hinfällig erklärt.




BID = 680362

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH


Offtopic :
Das ist doch genau das was ich sage. Formal muss man ein eingetragenes Unternehmen sein oder im Auftrag dessen handeln.
Ob und Wer eine Elektroanlage hinter dem Zähler verändert, ist aber doch allen egal solange nichts passiert. Ob mit oder ohne HTL-Abschluss, Meisterprüfung, Gesellenprüfung, E-Technikstudium, FH-Abschluss, Fachschule, Technikum....

Im Schadensfall bei nicht korrekter Installation ist es halt probelmatischer, als wenn man nur "Laie" ist, da man ja wissen hätte müssen.


[ Diese Nachricht wurde geändert von: shark1 am 29 Mär 2010 10:31 ]

BID = 680473

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7557
Wohnort: Wien


Zitat :
Ich darf privat einmal sicher keinen Zählerantrag für mein Haus stellen.

Wienstrom erlaubt angeblich seit ca. 5 Jahren auch Zähleranträge durch Privatpersonen. Hat mir damals ein Elektriker aus der Firma wo ich Praktikum gemacht habe erzählt.

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