BID = 962364
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Zitat :
golffahrer78 hat am 31 Mai 2015 16:12 geschrieben :
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Hallo zusammen.
Ein Bekannter von mir hat ein Haus von 1970 gekauft. Hier muss nun sämtliche Elektroinstalltion erneuert werden.
Natürlich bleibt das an mir hängen...
Ich bin gelernter Elektroinstallateur, Prüfung in 1999.
Deshalb ergeben sich nun einige Fragen.
Ist das Trennen von Licht- und Steckdosenstromkreisen gefordert?
Verlegen von Telefon- und Antennenkabel habe ich mal gelernt in Rohr zu verlegen. Ist das heute noch Vorschrift?
Ab wann muss ein zweiter FI Schalter eingebaut werden?
Vielen Dank für Eure zahlreichen Beiträge.
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Lichtstromkreise werden wegen Betriebsmittel Schalter und Leuchten mit 10 A abgesichert. Eine Trennung ist und war nie gefordert!
Eine Verlegung der Kommunikationsleitungen war nie im Rohr gefordert! Einziger Grund dafür war die Möglichkeit Leitungen austauschbar zu machen.
TAB lesen! Verfügbarkeit der Anlage darf nicht eingeschränkt werden und genau das passiert bei nur einem FI!
Beachte Erneuerung der Elektroanlage ist eine neue Anlage, deshalb greift da die VDE voll!
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
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BID = 962372
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Sorry kurzarmiger, das ist in seiner pauschalen Oberflächlichkeit nicht umfassend richtig...
Reine Lichtstromkreise (sofern man sich das wirklich antuen will), können natürlich auch anders, als mit 10A abgesichert werden.
Nur wenn mit einem Lichtschalter (10A Schaltvermögen) Steckdosen geschaltet werden sollen, ist hier eine maximale Absicherung von 10A für den Stromkreis vorzusehen.
Kommunikationsleitungen austauschbar zu verlegen ist sehr wohl gefordert und zwar in der DIN 18015.
Klar, man kann sich auch über die DIN hinwegsetzen, ob's in diesem FAll aber sinnvoll ist?!?
In selbiger DIN ist z.B. auch gefordert, dass das Auslösen einer RCD nicht die gesamte Anlage abschalten darf. Daher sollte man immer wenigstens zwei RCD einbauen, oder aber FI/LS verwenden (mein persönlicher Favorit), oder aber einzelne Anlagenteile ohne RCD ausführen (nur zulässig bei reinen Beleuchtungsstromkreisen ußerhalb des TT-Netzes, diese Art der Ausführung würde ich sowieso NICHT empfehlen!)
Hast Du ein Schutzmaßnahemnprüfgerät? Wie sieht's mit dem Anlagenerder aus? Hast du wen für den Zählerantrag bzw. jemanden mit "Plombenberechtigung" für die Fertigmeldung?
Wie Kurzarm schon richtig schrieb, ist im Fall der Komplettsanierung natürlich komplett nach allen aktuell gültigen Normen und Vorschriften zu installieren...
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
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