Zitat :
Formator hat am 28 Feb 2017 16:12 geschrieben :
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Von dem geht eine dicke Leitung an eine Schelle der Wasserleitung. So hat man das offensichtlich vor 35 Jahren gehandhabt. |
Nach DIN VDE 0190 ist die Übergangsfrist für die Nutzung der Hauswasserleitung als Erder (bei Altbauten)am 01.10.1990, also seit mehr als 26 Jahren abgelaufen. Darauf haben alle Wasserwerke rechtzeitig hingewiesen, siehe Beispiel TWS im Anhang.
Zitat :
Formator hat am 28 Feb 2017 16:12 geschrieben :
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Eine Potenialausgleichsschiene gibt es nicht. |
BEGRIFFE: Die zentrale PAS wurde schon lange in HES umbenannt, das was früher Hauptpotenzialausgleich hieß, heißt heute Schutzpotenzialausgleich.
Egal ob man sich an überholten oder aktuellen Begriffen orientiert, ein vollständiger Schutzpotenzialausgleich mit Haupterdungsschiene ist für jedes Gebäude längst überfällig und nach meiner Normauslegung der IEC 60728-11 muss die HES bei einem BK-Anschluss auch geerdet sein, wobei dier Erderpflicht letzte Woche selbst im AK 1 Antennensicherheit des zuständigen Normengremiums DKE/K 735 kontrovers diskutiert wurde.
Zitat :
Formator hat am 28 Feb 2017 16:12 geschrieben :
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Wenn wenigstens der Post-
Übergabepunkt geerdet worden wäre hätte ich mich doch sicher mit der
Verstärker daran klemmen können. |
Laienhaftes Wunschdenken ist selten sicher und bei dem Fragenbedarf ist davon auszugehen, dass selbst Basics zu Normpegeln und wie ein Verstärker eingepegelt und in den PA einbezogen werden muss, nicht vorhanden sind.
Dass die Post schon längst kein BK-Netzbetreiber mehr ist, wurde bereits von @Mr.Ed erwähnt. Ob dieser Uralt-HÜP der DBP für 862 MHz bzw. die neue 1.006 MHz Vollbandbreite taugt, kann nur ein Profi mit Antennenmessgerät vor Ort ermitteln.
Zitat :
Formator hat am 28 Feb 2017 16:12 geschrieben :
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Der Händler des Hausanschlußverstärkers (Kabelanschluss) hat angegeben
es würde ein 2,5qmm für die Erdung ausreichen. Sind wir damit nicht wieder bei der Möglichkeit über den Schutzleiter die Erdung herzustellen?
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In der aktuellen Norm für Antennensicherheit DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 wurden die Querschnitte nach nach Normenreihe DIN VDE 0100 für zusätzlichen Schutzpotenzialausgleich eingeführt. Seitdem ist formal außer min. 4 mm² Cu bei ungeschützter Verlegung auch min. 2,5 mm² Cu bei geschützter Verlegung zulässig.
Erdung und PA sind integraler Bestandteil der Elektroanlage und für Installationen gilt
NAV § 13. Die Grenze noch verantwortbarer Beratung zu nicht mehr verantwortbarer Do-it-yourself-Anleitung ist auch überschritten, wenn nicht auzuschließen ist, dass Beihilfe zu einem Schwarzanschluss geleistet wird.
Fragen dieser Art sind am unverdächtigsten mit einem Installationspartner des KNB abzuklären.