Vielen Dank, Deneriel, für diese sehr interessante Information!
Für diejenigen, welche sich nicht durch das (ME aber recht allgemeinverständliche) Urteil arbeiten möchten oder als Appetithappen, erlaube ich mir eine kurze kommentierte Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts (nur "elektrischer" Teil, es ging ja auch noch um den Parkettboden):
Wird eine Altbauwohnung nicht ausdrücklich als saniert oder renoviert vermietet, so muß der Mieter sich mit einer Elektroanlage abfinden, die an Art, Umfang und Ausstattung nicht den Stand bei Abschluß des Mietvertrages (oder gar später) erreicht. Ein Nachrüstanspruch besteht insofern nicht! Offenbar auch nicht im Hinblick auf inzwischen gestiegene Sicherheitsanforderungen.
Aber:
Es muß trotz allem ein gewisser Mindeststandard entsprechend der inzwischen allgemein üblichen Lebensführung gegeben sein. Hierbei hat das Gericht (immerhin der BGH!!) in meinen Augen realistische und sehr moderate Maßstäbe angesetzt. Nämlich (in einer immerhin über 109m² großen Wohnung) muß es
einen separaten Stromkreis geben zum Anschluß eines Großgerätes. Also z.B. nur entweder Wasch-
oder Spülmaschine, aber nicht beides (zumindest nicht gleichzeitig). Von zusätzlichem Trockner erst gar keine Rede. Für den Rest der Wohnung (Licht und sonstige Steckdosen) würde also u.U. sogar ein einziger Stromkreis genügen.
Im vorliegenden Fall war es vorher nicht einmal möglich gewesen, z.B. Waschmaschine und Staubsauger gleichzeitig zu betreiben...
Und im Badezimmer muß es zumindest
eine Steckdose geben.
In der streitgegenständlichen Wohnung gab es im Badezimmer zwar elektrisches Licht, aber gar keine Steckdose...
Da die Bad-Steckdose nachzurüsten ist, muß diese nun selbstverständlich gemäß der aktuellen Vorschriften mit 30mA-FI-Schutz ausgerüstet werden. Für den Maschinenkreis kann (je nach Netzform und EVU-Vorgaben) ein FI entbehrlich sein.
Alle übrigen Ansprücke der Klägers wurden in dieser Instanz abgewiesen. Bliebe also nur noch das Bundesverfassungsgericht oder der EuGH für den Wunsch des Mieters nach einem kostenlosen neuen Parkett und der Luxus-Elektrik ohne Aufpreis...
Das hebt mein im Laufe der Jahre arg gebeuteltes Vertrauen in Deutsche Gerichte nun doch wieder etwas!
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"