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Geräteprüfung und die Folgen |
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BID = 565933
Uiffi Gelegenheitsposter
Beiträge: 66
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Hallo,
wir haben in eiem Betrieb die Geräteprüfung durchgeführt.
An einem Drucker ("etwas" größeres Modell) wurde festgestellt, dass der Mantel der Zuleitung aus dem vergossenen Stecker rausgezogen war. Heute zufällig den Servicemonteur der Herstellerfirma getroffen und bemängelt.
Ergebnis:
Die Maschine geht euch gar nix an. Was habt ihr da überhaupt gemessen? Ich bin Elektromeister... blablabla ... Wir machen alle halbe Jahr die Geräteprüfung.
Messprotokoll gibts - wer hätts gedacht - keines.
Was sollte bei solchen eigentlich in dem Fall unbedenklichen Mangel verfahren? Frist setzen und dann stecker ab? Schriftlich drauf hinweisen und quittieren lassen?
Gruss aus Uiffingen
Martin
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BID = 565980
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Bei uns bekommt der Kunde das Messprotokoll mit der Begründung warum das Gerät durchgefallen ist mit dem Hinweis es instandsetzen zu lassen. Was er daraus macht interressiert mich weniger. Bei gefahr im Verzug markiere ich den Stecker mit Beschriftungsband, wer das entfernt und das Gerät wieder in Betrieb nimmt ist selber schuld.
Stecker abschneiden ist Sachbeschädigung!
Zum Kundendiesnstmonteur: _, aber gerade unter Betriebselektrikern etc. leider nicht seltene Denkweise! |
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BID = 565982
Ltof Inventar
Beiträge: 9324 Wohnort: Hommingberg
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Zitat :
Uiffi hat am 20 Nov 2008 20:54 geschrieben :
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Messprotokoll gibts - wer hätts gedacht - keines.
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Dann mach doch eins!
Erster Punkt:
Sichtprüfung - durchgefallen.
Lass Dir die Existenz dieses Protokolles bestätigen und gut ist es...
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„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)
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BID = 566028
DMfaF Inventar
Beiträge: 6670 Wohnort: 26817 Rhauderfehn
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Ich würde es so machen:
Diesen KD-Monteur spätestens beim nächsten Besuch packen, drauf hinweisen und um Beseitigung des Mängels bestehen. Falls keine Reaktion ihn darauf hinweisen, daß Meldung an seine Firma geht.
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BID = 566049
psiefke Schreibmaschine
Beiträge: 2636
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BID = 566846
Uiffi Gelegenheitsposter
Beiträge: 66
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Hallo,
erstmal Danke!
Heisst also mehr wie babbeln und Kunde drauf hinweisen (schriftlich) hab ich kein Möglichkeit was sinnvolles gegen zu tun?!
Da brauchst au ned messe und mache.... Wenns eh nix bringt solange der Kunde des ned wirklich will....
Grüsse aus uiffi
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BID = 566857
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Naja, man könnte den Betrieb bei der Berufsgenossenschaft oder der Gewerbeaufsicht anschwärzen...
Aber das wäre in solchen Fällen wohl unangemessen.
Was man aber tun sollte, ist, sich abzusichern!
Also Mängelmeldung machen und dies in nachgewiesener Form.
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