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Genaue Interpretation 63A-Forderung in TAB 2007 |
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BID = 588377
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7557 Wohnort: Wien
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In der Newsgroup de.sci.ing.elektrotechnik gibt es gerade einen massiven Streit darüber, wie der Passus 6.3(3) in den TAB 2007 (in Wohngebäuden werden gemäß DIN 18015-1 die Hauptleitungsabzweige bis zu den Meßeinrichtungen und die Leitungen bis zu den Stromkreisverteilern als Drehstromleitungen ausgeführt und so bemessen, daß ihnen zum Schutz bei Überlast Überstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Bemessungsstrom von mindestens 63A zugeordnet werden können.) genau auszulegen ist. Konkret geht es darum, ob ein Unterverteiler der im DG 2 einzelne Zimmer im EFH versorgt auf 63A ausgelegt werden muß oder ob ein einreihiger Kleinverteiler an einer bestehenden 5x6mm2 mit 35A ausreichend ist.
In Wien ist die Sache eindeutig - da beziehen sich jegliche EVU-Forderungen nur auf die Zählerschleife, ab dann geht es bedarfsgemäß weiter. Theoretisch könnte man sogar im Zählerkasten kundeneigene Nachzählersicherungen mit z.B. 20A setzen und dann mit 2,5mm2 weitergehen... die Debatte hatten wir mal wie man mit einem bestehenden Erdkabel 4x4mm2 legalerweise einen Drehstromzähler kriegen könnte (Zähler an der Grundgrenze und zum Haus liegt 4x4mm2).
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!" |
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BID = 588389
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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So wie ich das Thema interpretiere, müssen Zuleitungen zu theoretisch abtrennbaren Wonheinheiten mit bis zu 63A vorgesichert werden können.
Im genannten Fall wäre also zu klären, ob diese beiden Zimmer potentiell als eigentständige Wohneinheit betrachtet werden können/müssen (ggf. Einliegerwohnung), oder ob es sich schlicht um zwei Zimmer handelt, die halt eine eigene UV haben (aus welchen Gründen auch immer)...
Eine eigenständige Wohneinheit definiere ich z.B. dadurch, dass eine Waschgelegenheit / Toilette vorgesehen ist, sowie auf irgendeine Weise ein abgeschlossener Bereich herstellbar ist (z.B. eine Türe zum Treppenhaus oder dgl.)
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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BID = 588390
wome Schreibmaschine
Beiträge: 1252
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Ich lege nur die Leitung bis zum ersten Verteiler auf 63 A aus, sichere sie jedoch meist nur mit 40A ab.
Im konkreten Fall besteht nach meinem Verständnis nur dann die formale Notwendigkeit, wenn das DG als eigenständige Wohnung vermarktet werden soll und dafür auch ein eigener Zählerplatz realisiert werden kann.
Im EFH ist die erste Verteilung in der Regel in den Zählerschrank integriert.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: wome am 15 Feb 2009 13:34 ]
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BID = 588393
SPS Schreibmaschine
Beiträge: 2848
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BID = 588549
wome Schreibmaschine
Beiträge: 1252
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Wobei eine Belastbarkeit von 3 x 63 A heute meist 16mm² verlangt oder evtl. sogar 25mm² bedeuten kann.
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BID = 588556
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7557 Wohnort: Wien
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Zitat :
| So wie ich das Thema interpretiere, müssen Zuleitungen zu theoretisch abtrennbaren Wonheinheiten mit bis zu 63A vorgesichert werden können. |
Genau das wird dort von mehreren Schreibern vehement bestritten und behauptet die Passage der TAB beziehe sich auf sämtliche Verteiler in einem WOhngebäude.
Meiner meinung nach ist der springende Punkt die Formulierung "zum Stromkreisverteiler", die Verwendung des Singulars deutet darauf hin, daß hier nur der HV der jeweiligen Wohneinheit gemeint ist. Nur... das steht nirgends explizit. Der DE-Artikel ist hier deutlich klarer, geht aber auf eine Schule ein und erwähnt Wohngebäude nur am Rande -> wieder keine verbindliche Aussage bezüglich zusätzlicher Verteiler in Wohngebäuden. Ich meine zwar, daß der Artikel den hier vertretenen Standpunkt belegt, aber es steht nicht in klaren Worten dort... elende Juristerei!
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