"Garagenstrom" ohne zusätzliche Absicherung? Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
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"Garagenstrom" ohne zusätzliche Absicherung? |
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BID = 640719
Zeitzeuge Gerade angekommen
Beiträge: 4 Wohnort: Wedemark
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Hallo zusammen!
Ich hoffe ich darf hier auch eine "Laien-Frage" einstellen?
Es geht um nachträgliche Elektroinstallationen im Hause meiner Eltern, die seit Jahren von der gleichen Elektrofirma durchgeführt werden.
Vor einigen Jahren ist an einer Hausecke eine Aussensteckdose gesetzt worden, im Keller befindet sich eine extra Absicherung, soweit ich das richtig identifiziert habe ein FI "Merlin multi9 25A 3mA" und ein LS "Merlin multi9 C60N B10".
Soweit so gut – zumindest für mich als Laien.
Im vergangenen Jahr sollte hat die gleiche Firma an der gegenüberliegenden Hausecke einen Stromanschluss in die angrenzende, freistehende Garage legen. Dazu ist von einer Abzweigdose eines Kellerraumes ein Kabel unterirdisch in die Garage gezogen worden, mit dem dort eine Innenbeleuchtung, eine Aussenbeleuchtung und 2 Steckdosen gesetzt wurden. Teil des Auftrages war, optional von der Abzweigdose in der Garage eine Aussensteckdose setzen zu können.
Letzteres habe ich nun ins Auge gefasst - allerdings habe ich mich sehr darüber gewundert, dass der gesamte "Garagenstrom" nicht extra abgesichert wurde, sondern mitsamz den übrigen Kellerräumen an einer Sicherung hängt, die den Aufdruch "H16A 380V" trägt. Demnach ist wohl nichtmal die Waschküche mit einem FI abgesichert. (Baujahr des Hauses ist 1976).
Liege ich mit meiner Einschätzung richtig, dass eine nachträgliche Absicherung der "Garagen-Leitung" wie bei der ersten Aussensteckdose dringend angeraten ist und sich bis dahin das Anschliessen einer dortigen Aussensteckdose verbietet?
Mit besten Grüßen ins weite Rund',
Holger
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BID = 640746
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo Holger,
erstmal willkommen im Forum!
Da liegst Du richtig.
Im Gegenteil - es ist sogar so, daß schon die Steckdosen in der Garage SO (also OHNE 30mA-FI-Schutz) UNZULÄSSIG sind. Das war auch schon seit etlichen Jahren unverändert so.
Wenn Deine Angaben stimmen, hat der Betrieb also üblen Murks gebaut.
Außerdem könnte es sein, daß der zulässige Spannungsfall überschritten wird.
H-LS gehören im Übrigen generell ins Museum!
Ein H16 ist einerseits ein gefährlicher Brandsatz (weil er bei anhaltender Überlast viel zu spat abschaltet) - andererseits ist er für größere Motorgeräte (Rasenmäher, Flex, Industriestaubsauger, Kreissäge, Häcksler etc.) unbrauchbar, weil er bei deren Einschaltstromstößen oft schon auslöst, obwohl kein Fehler vorliegt. Also grundverkehrt für einen Stromkreis mit Garagen- oder gar Außensteckdosen.
Eine Abänderung auch dieses Kreises auf C13A und Nachrüstung eines FI ist dringend geboten (die FI-Nachrüstung ist auf alle Fälle verpflichtend!).
Mit dem damals ausführenden Betrieb sollte man mal ein ernstes Wort reden.
Gruß,
sam2
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???" |
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BID = 640799
Zeitzeuge Gerade angekommen
Beiträge: 4 Wohnort: Wedemark
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Hallo sam2!
Viel Dank für Deine schnelle und hilfreiche Antwort!
Das ernste Wort werde ich - zumindest aus Kundensicht - gleich morgen selbst in die Hand nehmen.
Selbiger Elektriker hat vor 3 Jahren im Rahmen einer Modernisierung die gesamte Elektrik im Dachgeschoss neu gemacht - kannst Du Dir vorstellen, dass mein Vertrauen in selbige gerade völlig im Eimer ist?
Ausserdem sind meine Eltern schon seit 10 jahren bei ihm Kunde - meinst Du er hätte uns mal darauf merksam gemacht, dass man die H16A besser austauschen sollte? Nix, nada, niente...
Ich werde die Reaktion vom "Meister" selbstverständlich hier einstellen, bin jetzt selbst gespannt, was er zu seiner Verteidigung vorzubringen hat.
Grüsse,
Holger
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BID = 640867
Bartholomew Inventar
     
Beiträge: 4676
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Naja, eine Austausch-Pflicht besteht für H16er ja nicht. Er hätte es nicht anmerken müssen.
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BID = 640870
Kleinspannung Urgestein
     
Beiträge: 13386 Wohnort: Tal der Ahnungslosen
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Zitat :
Bartholomew hat am 14 Okt 2009 00:10 geschrieben :
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Er hätte es nicht anmerken müssen.
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Nein.
Aber wenn er was "drauf" hätte,seinen Kunden als kompetenter Fachmann erscheinen und nebenbei noch was verdienen wollte,hätte er es anmerken sollen...
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Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.
(Albert Einstein)
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BID = 640910
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Richtig!
Denn das mit der fehlenden Umrüstpflicht stimmt nur im Prinzip, trifft aber die Situation nicht.
Denn:
Er hätte erstens den nicht FI-geschützen H16er-Stromkreis nicht nach draußen erweitern dürfen (fehlende Sicherheit).
Und zweitens ist der Stromkreis so für den vom Kunden verlangten Zweck (spätestens bei der Bedingung Erweiterbarkeit um Außensteckdose, aber eigentlich schon für die Garage) ungeeignet. Ohne besondere Vereinbarung (z.B. "nur für Beleuchtung und Radio") darf der Kunde nämlich Eignung für den üblichen bestimmungsgemäßen Verwendungszweck erwarten!
Deswegen hätte der Eli immerhin den EINEN H16er des betreffenden Stromkreises ersetzen müssen (und vermutlich auch den Bemessungsstrom an die neuen Leitungslängen anpassen). Für die darüberhinaus vorhandenen H-LS (zumindest solche mit Steckdosen im Stromkreis) wäre eine Auswechselungsempfehlung geboten gewesen.
Es wäre dabei zu höheren Kosten gekommen, welche der Kunde aber hätte tragen müssen (und auch jetzt, im Rahmen einer Nachbesserung, als sog. Sowiesokosten tragen muß).
Leider ist es oft so, daß derjenige AN den Auftrag bekommt, der im Angebot am meisten Positionen "vergißt". Dies war aber im vorliegenden Fall NICHT so. Umso unverständlicher ist das Verhalten des Betriebs (schlechter Fachmann UND gleichzeitig schlechter Geschäftsmann...).
[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 14 Okt 2009 9:36 ]
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BID = 640930
Zeitzeuge Gerade angekommen
Beiträge: 4 Wohnort: Wedemark
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Moin!
Als Austauschpflicht hatte ich das weder gemeint noch verstanden.
Aber wie schon richtig angemerkt wurde, hätte ich erwartet, dass er im Laufe von 10 Jahren irgendwann einmal das "Thema H16" hätte anschneiden sollen. Im Keller und in der Elternwohnung sind auch Küche, Bad, Wc und Waschküche nur mit einem "H16" abgesichert. Der einzige FI ist für die alte Aussensteckdose vorhanden.
Im umgebauten Obergeschoss sieht das natürlich anders aus.
Habe gerade mit ihm telefoniert und ich habe ihn gefragt ob ein Stromanschluss in einer Garage gesondert abgesichert werden sollte, oder ob ein alter "H16" reichen würde?
Antwort: Nein, das MÜSSE sogar zwingend gesondert abgesichert werden.
Naja, da musste ich natürlich nachfragen, warum er es dann nicht gemacht hat?!
Er war gerade auf einer Baustelle und will sich später mal die alte Rechnung ziehen und bei dem Gesellen nachfragen, der die Ausführung gemacht hat und dann heute oder morgen vorbeischauen...
Update erfolgt dann...
Grüsse,
Holger
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BID = 641192
Zeitzeuge Gerade angekommen
Beiträge: 4 Wohnort: Wedemark
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Sodele,
heute war der Meister da und hat in Augenschein genommen, was sein Geselle da verzapft hat. Er konnte sich auch nicht erklären, wie (O-Ton) "der so einen kapitalen Bock schiessen konnte".
Am Montag morgen kommt er vorbei um einen Automaten samt FI zu installieren; für's Material gibt's eine Rechnung, Arbeitszeit erfolgt o.B.
Und im Frühjahr fliegen die alten H16er alle raus, aus Platzgründen kommt dann ein kleiner Verteilerkasten neben den alten Zählerschrank.
Danke nochmal an die Runde für die kompetente Hilfestellung!
Holger
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BID = 641211
Murray Inventar
     
Beiträge: 5227
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Zitat :
Zeitzeuge hat am 15 Okt 2009 20:09 geschrieben :
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heute war der Meister da und hat in Augenschein genommen, was sein Geselle da verzapft hat. Er konnte sich auch nicht erklären, ..
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Muß bzw. hat der das nicht anno dazumal abgenommen?
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