Hallo Hans,
erstmal Willkommen im Forum!
Also, das ist mal ne sehr fundierte Anfrage. Und dann noch die schönen Bilderchen. Klasse!
Daran sollten sich andere gerne ein Beispiel nehmen.
Also, sagen wir so: Es ist durchwachsen.
Eigentlich sieht alles klasse aus (so ordentlich verdrahtete Verteiler mit reichlioch Platz sieht man gerne - Ausnahme: die fehlenden Endkappen an der Schiene), aber man würde es sich trotzdem etwas anders wünschen.
Das macht ganz den Eindruck einer abschnittweisen Sanierung. Fertig bis zur UV, die Wohnung selbst dann später. Fragt sich eben nur, warum nicht beim jetzigen Mieterwechsel???
Der FI ist rein zur Dekoration eingebaut, das hast Du schon richtig vermutet!
Alle 5 abgehenden Kreise sind als TN-C ausgeführt ("klassisch genullt").
Die Zuleitung ist zwar erneuert, aber leider nur in 4adrig. Das ist zwar zulässig, aber es wäre sinnvoll gewesen, gleich ne 5adrige zu verlegen.
Offenbar besitzt die Wohnung einen 2-Tarif-Zähler. Der NT-Kreis des WW-Speichers (nicht: "Boilers", der hätte keine Wärmeisolation!) ist über das Anschaltrelais geführt.
Der Herd ist (trotz etwas größeren Querschnitts) nur mit 1x16A abgesichert. Daher darf nur ein auf 3,5kW verriegelter Herd angeschlossen werden. Eventuell könnte man nach Prüfung der Leitung die Absicherung auf B20A hochsetzen, um etwas mehr Leistung zu bekommen.
Einen förmlichen "Bestandsschutz" gibt es nach VDE nicht. Nur gegebene oder nicht gegebene Nachrüstverpflichtungen. Und das ist eben mehr oder weniger Auslegungssache.
Der Ausführende Installateur hat offenkundig eine Nachrüstverpflichtung verneint. Ich persönlich würde sie bejahen, aber das ist eben nicht ausschlaggebend. Vielleicht hat er ja eine bessere Betriebshaftpflicht...?
Nicht die Sicherungen sind unterdimensioniert, sondern es sind (für eine 4-Zimmer-Wohnung) viel zu wenig Stromkreise vorhanden. Gerade Küche und Bad mit insgesamt nur 1xB16 ist absolut unzureichend. WaMa und MW z.B. gehen schon nicht zusammen. Von einem GSP oder gar WäTro wollen wir erst gar nicht reden. Wasserkocher ist auch Tabu. Toaster nur in Absprach mit dem Bügeleisen etc...
Frage:
Wird die Wohnung als renoviert bzw. saniert angeboten?
Ist das ein gewerblicher oder privater Vermieter?
Und die klassische Nullung ist natürlich unschön. Man kan zwar FI-Steckdosen nachrüsten (z.B. im Bad), aber das ist recht teuer und hilft gegen PEN-Leiter-Bruch auch nicht.
Zu den Gefahren der klassischen Nullung bitte die Suchfunktion hier im Forum benutzen.
Nur kurz:
Wenn alles in Ordnung ist, gibt es in der Regel für den Nutzer keine Probleme (wenn man von PC-Netzwerken oder so absieht). Es können aber Beeinträchtigungen z.B. der Lebensdauer von Rohrleitungen auftreten.
Kritisch wird es im Fehlerfalle. Denn die klassische Nullung hat als einzige Schutzmaßnahme gegen das Bestehenbleiben zu hoher Berührungsspannung die tückische Eigenschaft, zum "Tod
wegen der Schutzmaßnahme" führen zu können. Bei den anderen kann immer nur der "trotz" passieren. Es braucht also gar kein Gerät defekt zu sein. Wenn eine Unterbrechung des PEN-Leiters auftritt (z.B. durch Aderbruch oder eine lose Klemme), dann führen die Gehäuse aller nach der Fehlerstelle liegenden Geräte volle Spannung gegen Erde...
Und sie bietet (wie die "moderne Nullung", welche aber im Gegensatz dazu nachgerüstet werden kann) keinen erhöhten Schutz durch empfindliche Fehlerstromschutzschalter.
Das Haus muß zwar schon etwas älter sein als 30 Jahre, aber wenn die Wohnung sonst schön ist, sollte man über Abhilfe nachdenken. Mal mit dem Vermieter reden.
Entweder alle Leitungen erneuern (UP) und dabei die Zahl der Stromkreise deutlich erhöhen. Oder (AP, z.B. im Kanal) ein paar wenige zusätzliche Leitungen nachziehen. WaMa, und Steckdose Bad wäre ein Anfang, besser noch MW und ggf. SpüMa. Natürlch diese alle über den vorhandenen FI.
Kannst Du mal einen groben Grundriß der Wohnung posten?
Gibt es (ggf. demnächst) Kinder im Haushalt?
Gruß,
sam2
Zur Antenne:
Wenn diese tatsächlich
in der Wohnung installiert werden soll, ist keine Erdung nötig. Gleiches gilt für Anbringung an der Fassade, wenn die vorgegebenen Mindestabstände zur Traufkante und zur Fassade nicht unter-bzw. überschritten werden. Wo genau soll das Teil hin?
Würdest Du denn überhaupt die ggf. erforderliche Einwilligung des Vermieters erhalten? In der Wohnung ist eine Erdung wohl kaum möglich.
Kannst Du uns ein paar nähere Angaben zum Haus geben? Größe, Geschoßzahl, Lage dieser Wohnung etc.
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"