Da nun mehfach erwähnt wurde, dass sich in dem HAK NH-Sicherungen befinden, ist die weitere Diskussion hier entbehrlich.
Otiffany schrieb, dass er weder über einen geeigneten NH-Griff, noch über die erforderliche PSA verfügt. Somit sollte das Thema erledigt sein, wie ich finde.
Zitat :
Otiffany hat am 30 Jan 2015 22:28 geschrieben :
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Sollten wirklich Messer im Kasten sein, fehlt mir natürlich der Griff zum rausheben der Sicherungen. PSA sollte hier von untergeordneter Bedeutung sein, denn wenn ich alle Automaten ausgeschaltet habe, sollt sich kein Lichtbogen mehr aufbauen können.
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Dieser letzte Satz lässt mich sehr an der fachlichen Eignung (egal, welceh Ausbildung Du mal genossen hast) zweifeln...
Und woher hast Du das denn )(interessiert mich wirklich!):
Zitat :
Otiffany hat am 30 Jan 2015 22:28 geschrieben :
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Da ich gelernter Elektroinstallateur und statlich geprüfter Elektrotechniker bin darf ich wohl seit einiger Zeit solche Arbeiten ausführen.
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Um's mal gebetsmühlenartig zu widerholen - das Folgende gilt in aller Regel bei allen Versorgungsnetzbetreibern und wird mit dem Anschlußvertrag auch seitens des Endkunden so akzeptiert:
An Anlagen, die mit dem Versorgungsnetz verbunden sind, dürfen nur Mitarbeiter des Versorgungsnetzbetreibers (VNB) arbeiten.
Als Ausnahme hiervon dürfen Fachbetriebe, die in das Installateurverzeichnis des VNB eingetragen sind, ebenso derartige Arbeiten durchführen. ENDE.
Wer wann mal was gelernt hat, ist hier zweitrangig. Ohne Fachbetrieb verstößt der Kunde gegen seinen Vertrag, den er mit dem VNB hat. Welche Konsequenzen das hat, ist von VNB zu VNB unterschieldich.
Dass der Ausführende straf- und zivilrechtlich vollumfänglich für sein tun haftet, steht außer Frage.
Dass zum Austausch eines Leitungsschutzschalters auch die erforderlichen Messungen nach VDE zwingend dazugehören, ist wohl hoffentlich klar, oder?!?
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!