Frage bzgl. einer Installation bzw VDE-Vorschrift / Ärger mit Elektriker

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Autor
Frage bzgl. einer Installation bzw VDE-Vorschrift / Ärger mit Elektriker
Suche nach: vde (10310)

    







BID = 811951

Netzfrickler

Gerade angekommen


Beiträge: 4
 

  


Hallo Experten,

vor ein paar Monaten wurden in der Firma, in der meine Frau tätig ist, diverse Renovierungs- und Erneuerungsarbeiten, unter anderem auch an der Stromverteilung durchgeführt.
Der ausführende Elektriker, bereits vorher schon mehrfach durch Inkompetenz negativ aufgefallen, hat einige Räume neu beschaltet.
In allen Räumen befanden sich bereits vorher Brüstungskanäle mit Geräteeinbaudosen, in welche TAE-, Netzwerk- sowie Schuko-Steckdosen (Busch-Jäger) eingebaut sind.
Bis zum Zeitpunkt der Renovierungsmaßnahmen wurden letztere in den einzelnen Büros von den jeweils vorhandenen Steckdosen gespeist, welche einzeln abgesichert waren, d.h. jedes Büro hatte seine eigene Sicherung.

Besagter Elektriker hat nun im Verteiler (Keller) einen neuen FI-Schalter RCD (40A/30mA einphasig) eingebaut, von dem aus drei ebenfalls neu eingebaute Sicherungsautomaten MCB (jeweils 16A) gespeist werden (alles eine Phase!).
Von diesen führt eine NYM-J 5x2,5-Leitung in den Kanal im ersten Büro. Dort wird L1, N und PE für die vorhandenen Schuko-Dosen genutzt, die restlichen L2 und L3 sowie N und PE sind mittel WAGO-Klemmen im Kabelkanal an die nächste NYM-J 5x2,5 angeschlossen, welche ins nächste Büro zur ersten Schuko-Steckdose führt, von dort aus zur zweiten usw. Die Adernquerschnitte zwischen den einzelnen Dosen betragen nach wie vor noch 1,5mm², was vorher ja auch voll und ganz ausgereicht hat.

Kurze Rede, langer Sinn: Sowohl der FI-Schalter als auch der N-Leiter (und PE) sind hoffnungslos unterdimensioniert.

Um mir und Euch weitere Ausführungen zu ersparen, habe ich mal eine Zeichnung angehängt, die eigentlich alles sagt..

Ursache meiner Nachforschungen waren massives Monitorflimmern und andere Probleme, vor allem bei Volllast und/oder wenn einer der Laserdrucker, Kopierer oder Reißwolf angesprungen ist. Kein Wunder: Ich habe sämtliche Verbraucher mal durchgemessen, es fließt bei maximaler Belastung ein Gesamtstrom von ca. 30 Ampere über den Neutralleiter! An der letzten Dose in Raum 5 kommen nur noch ca. 221 Volt an.

Der Elektriker (vom Vermieter beauftragt und daher leider nicht ohne weiteres austauschbar) ist der Meinung, alles sei bestens.

Frage:
Auf welche VDE-Vorschriften kann ich mich berufen, um dem die Hammelbeine langzuziehen? VDE0100/420? Könnte mir eventuell jemand einen Link oder entsprechendes Material zukommen lassen? Google hat auch nach stundenlanger Suche nichts konkretes zutage befördert und meine alten Unterlagen aus der Lehrzeit sind futsch, wären aber wohl auch veraltet.

Bin für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar.

Gruß,
NF

BID = 811967

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17430

 

  

Kurz und knapp so nicht zulässig! Warum wurde da kein 4 poliger FI eingebaut da ja ein aufgeteilter Drehstromkreis vorhanden ist? Neutralleiterüberlastung ja PE nein. Grob fahrlässiges Verhalten (ich würde sogar von schuldhaftem Fehlverhalten bis hin zur vorsätzlichen versuchten Brandstiftung sprechen) des Elektromaurers.


Zitat :

Der Elektriker (vom Vermieter beauftragt und daher leider nicht ohne weiteres austauschbar) ist der Meinung, alles sei bestens.

Meldung an den Vermieter und an die Berufsgenossenschaft
Die werden dem Pfuscher schon Beine machen und ihm die um die Ohren hauen.
Hier liegt ein klarer Verstoß gegen die anerkannten der Technik vor und akute Gefahr
Gruß Bernd

_________________
Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am 25 Jan 2012 18:35 ]

BID = 811980

Netzfrickler

Gerade angekommen


Beiträge: 4

Hi Bernd, danke für die Antwort.
Daß das nicht zulässig ist, ist schon klar. Die eventuellen Folgen auch. Haben auch schon daran gedacht, die BG und Handwerkskammer zu informieren. Vermieter ist eingeschaltet, reagiert allerdings unwillig bzw. äußerst schleppend.

Ich brauche aber kurzfristig und konkret Informationen, welche VDE-Bestimmungen im Detail verletzt wurden und halt auch die Bestimmungen selber, um daraus zitieren zu können.

Gruß
NF

BID = 811984

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17430

Die brauchst du nicht. Ein Anruf bei der Berufsgenossenschaft genügt mit dem Hinweis Gefahr für Leib und Leben sollst mal sehen wie schnell die einen Sachverständigen vorbei schicken und der macht auch dem Vermieter Beine.
Edit: beim Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz verstehen die keinen Spaß.

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[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am 25 Jan 2012 19:13 ]

BID = 811992

Netzfrickler

Gerade angekommen


Beiträge: 4

Da ich diesen ganzen Pfusch aufgedeckt und mich der Geschäftsführung gegenüber bereiterklärt habe, eine entsprechende Stellungnahme zu verfassen, benötige ich diese Informationen eben doch!

Wie gesagt, es ist nicht mein Laden und auch nicht der meiner Frau. Sie arbeitet da nur.
Ob es an die BG o.ä. Institutionen geht, ist nicht meine Entscheidung.
Falls ja, wollen sie (die Firma) aber etwas konkretes in der Hand haben und nicht nur "das darf man so aber nicht machen". Was ja auch verständlich ist. Ohne deutliche Fakten läuft da gar nix. Und wie gesagt:
Ich brauche kurzfristig und konkret Informationen, welche VDE-Bestimmungen im Detail verletzt wurden und halt auch die Bestimmungen selber, um daraus zitieren zu können.

BID = 812009

wome

Schreibmaschine



Beiträge: 1252

- Derart grundlegende Fehler sind in den Vorschriften selten in Verbotsform beschrieben.

- Es gibt in diesem Forum relativ wenige VDE-sichere Apostel.

Es gibt ein (nach meinem pesönlichen Geschmack etwas arrogantes) Parallelforum namens www.Steckdose.net, dort wird Dir evtl. schneller geholfen.

BID = 812029

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17430

Das sagt schon der normale Verstand das bei einphasigem Betrieb der Neutralleiter überlastet werden muss schließlich fliessen da 3 *16 A = 48 A
Der Fi ist auch mit 48 A überlastet Inenn = 40 A Hersteller lässt nur 40 A zu.
Weiter Verstoß bei der Prüfung (Auswahl der Betriebsmittel) Hier hätte ich nur dem Vermieter gesagt sind sie Hoch versichert die Hütte wird Tief angezündet. Dann hat er Kenntnis von der Sache und muss handeln. Das hättest im Übrigen auch Du gemusst (Gefahrenabwendung). Du warst der Letzte an der Anlage und hast den Fehler festgestellt, damit geht die Verantwortung auf dich über!
Ich würde nur der Geschäftsführung sagen das Hier akute Brandgefahr besteht und die Anlage so nicht weiter betrieben werden darf . Schriftlich bestätigen lassen und dich freistellen lassen, andernfalls bist du gezwungen da Gefahr im Verzug den Fehler zu beseitigen was problemlos geht wenn du alle 3 L auf nur einen LS legst, oder den FI gegen einen 4 poligen tauschst. Das im ersten Fall der LS laufend fliegt ist dann nicht mehr Dein Problem.
Wie gesagt stellt sich der Vermieter Quer genügt ein Anruf bei der BG !
Du musst dem Vermieter nicht die einzelnen Punkte aus der VDE raus suchen es genügt wenn du angibst gegen Was verstoßen wurde.
AUSWAHL Betriebsmittel, Überlastung der Leitung ob der Vermieter selbst die BG ruft oder ob du das tust ist nebensächlich. Solchen Leuten muß einfach mächtig auf die Pfoten gekloppt werden, und das kann die BG besser als der Vermieter.


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BID = 812048

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln

Eventuell vorher noch die Vorsicherung des FI kontrolieren, nicht dass mann da ein Fass aufmacht "da können 3x16A=48A auf dem N fliessen", und sich dann dämlich anhören kann, dass das ganze nicht stimmt, weil "nur" mit 25A vorgesichert.

BID = 812049

high_speed

Schreibmaschine



Beiträge: 2073

Was habt Ihr hier immer mit der Berufsgenossenschaft?
Die würden erst einmal um das Gebäude eine Absperrung machen, so das kein Arbeitnehmer mehr hinein kommt.
Besser den VNB und die Innung informieren, den Installateurausweis dürfte er dann eine Weile vergessen.

Sachbeschädigung oder Gefahrenabwendung das entscheidet im Zweifelsfall ein
Gericht. Einfach in eine fremde Sache eingreifen ist nicht, da muss zuerst immer der Besitzer zustimmen.

Überlastung Neutralleiter:

Zitat :

- DIN VDE 0100-430 (VDE 0100-430):2010-10
Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 4-43: Schutzmaßnahmen - Schutz bei Überstrom (IEC 60364-4-43:2008, modifiziert + Corrigendum Okt. 2008); Deutsche Übernahme HD 60364-4-43:2010

- DIN VDE 0100-430 Beiblatt 1 (VDE 0100-430 Beiblatt 1):1988-05
Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V; Schutzmaßnahmen; Schutz von Kabeln und Leitungen gegen zu hohe Erwärmung; Empfohlene Werte für die Strombelastbarkeit

http://www.vde.com/de/suche/Seiten/Results.aspx

Die Normen könntest Du entweder beim Beuth Verlag käuflich erwerben, oder in einer Öffentlichen Auslage einsehen.

Wurden die Wagoklemmen im Kanal in Dosen verwendet oder liegen sie offen im Kanal, dass wehre eine Verletzung gegen die Schutzklasse (Schutzisoliert) und die Aderisolierung ist nicht so Beschädigungsresistent wie der Mantel.
Beschädigungsgefahr und Vergrößerung der Gefahr einer direkten Berührung.

Mehrere PC Arbeitsplätze nur über einen Fehlerstromschutzschalter finde ich auch ein wenig sparsam. Bei einem Fehler können alle nicht mehr arbeiten und auf die Summe der Ableitströme muss man auch achten. Jedes moderne Gerät hat durch den EMV-Filter einen gewissen Ableitstrom.

MfG
Holger

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George Orwell 1984 ist nichts gegen heute.
Der Überwachungsstaat ist schon da!

Leider lernen die Menschen nicht aus der Geschichte,
ansonsten würde sie sich nicht andauernd wiederholen.

BID = 812053

Netzfrickler

Gerade angekommen


Beiträge: 4

Erstmal danke euch allen für die Antworten.

@Wome: Mag ungern Parallelpostings in unterschiedlichen Foren, aber danke für den Tip.

@Bernd: Ich bin aus dem Schneider. Habe sofort, nachdem ich diesen Mist gesehen habe, die GF informiert, diese sofort den Vermieter, dieser dann irgendwann mal den Elektriker. Letzterer hat sich das Tage später angeschaut und für "völlig in Ordnung" befunden. Ein echter Könner.

@Ego: Der FI wird direkt und als einziger Abnehmer aus einer Hauptsicherung (63A) gespeist.

@Holger: BINGO! Naja, das mit der Innung ist ein guter Tip, aber eine Krähe hackt.. oder sind das wirklich so scharfe Hunde?
VNB=Verteilnetzbetreiber? Mal ganz dumm gefragt: warum sollte den das interessieren, wenn irgendwo ne Hütte abfackelt? Mal abgesehen von den Scherereien, wenn die ggf. ne neue Hausversorgung legen müssen, aber daran verdienen die ja auch..

Klingt vielleicht hart, aber alle sind über die Gefahren informiert, auch der Strippenzieher (mehr kann der anscheinend nicht) weiß Bescheid und wenn jetzt was passiert, ist das nicht mehr mein Problem. Will halt nur meinen Job beenden, daher die Frage nach den Normen.
Unglaublich, daß man dafür auch noch bezahlen muss!


BID = 812056

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17430

Deshalb ja der Hinweis auf die Berufsgenossenschaft da sitzen die Leute die die Einhaltung der Normen , Gesetze und Arbeitsschutzbestimmungen überwachen. Diese Leute haben auch die Befugnis Anlagen sofort still zulegen und bei gravierenden Mängeln , die hier Vorliegen, leiten die von Amtswegen die Strafverfolgung ein. Den Denkzettel vergisst der Pfuscher sein Leben lang nicht.
Den Gesellenbrief darf der abgeben.

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BID = 812057

high_speed

Schreibmaschine



Beiträge: 2073

Was der VNB damit zu tun hat, ist eigentlich ganz einfach.
Um Arbeiten an der Elektroinstallation ausführen zu dürfen, muss man bei seinem
örtlichen VNB eingetragen sein. Um sich dort überhaupt eintragen lassen zu
können müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

- Elektromeister oder vergleichbare Ausbildung
- Eintrag bei der Innung
- Prüfgeräte müssen vorhanden sein
- Prüftafel
- die wichtigsten VDE Normen müssen vorhanden sein
- ..

PS: Bei Gefahr in Verzug kann muss der VNB die Anlage außer betrieb setzen.

MfG
Holger

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[ Diese Nachricht wurde geändert von: high_speed am 25 Jan 2012 23:27 ]

BID = 812126

ergster

Stammposter



Beiträge: 379
Wohnort: Nähe Dortmund

Ich würde mir da auch keinen mit irgendwechen Normen abbrechen.

Schreib jemanden bei der BG an.

Am Ort XY ist von der XY eine Installation mit folgender Verschaltung errichtet worden.

Da hin dein Plan aus deinem ersten Post.

Dies führt durch die einphasige Einspeisung zu einer Summierung der Ströme auf dem Neutralleiter auf bis zu 48A wodurch dieser wie auch der Eingesetzt FI Schalter stark überlastet wird.

Dann noch einen Hinweis auf die zulässige Strombelastbarkeit nach dieser Tabelle.

http://library.abb.com/GLOBAL/SCOT/.....2.pdf

Das sollte wohl reichen, damit man versteht was da los ist und das jemand aktiv wird.




BID = 812132

Saarlaender

Stammposter



Beiträge: 419


Offtopic :
und egal wie das weiter geht, berichte bitte mal fortlaufend. Mich würde der Ausgang brennend interessieren. Vielen Dank schonmal


_________________
Gruß aussem Saarland


-Bist Du einsam und allein, sprüh Dich mit Kontaktspray ein!-

BID = 812137

elo22

Schreibmaschine

Beiträge: 1403
Wohnort: Euskirchen
Zur Homepage von elo22


Zitat :
Saarlaender hat am 26 Jan 2012 14:40 geschrieben :


Offtopic :
und egal wie das weiter geht, berichte bitte mal fortlaufend. Mich würde der Ausgang brennend interessieren.


Jo hier auch.

Lutz


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