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FI 30mA für Steckdosen |
Problem gelöst
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BID = 851645
Mirto Schreibmaschine
Beiträge: 2236 Wohnort: Sardinien (IT)
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Hallo Kollegen
Ich mache (hier in Italien) gerade nebenher (Abendschule) eine Ausbildung zum Heizungsbauer/Klimatechniker. Im Fach Elektrotechnik gab es einige "Meinungsverschiedenheiten" in Bezug auf RCD-Pflicht bei Steckdosen. Ich weiss das in D für Steckdosen bis 32A usw ein RCD mit max. 30mA vorgechrieben ist. Jetzt meine Frage:
Handelt es sich hier "nur" um eine deutsche Vorschrift, oder gilt das europaweit? Wenn ja, würde ich mich freuen, wenn mir jemand die entsprechende EU-Richtlinie benennen kann.
Konkreter Fall:
Wir haben in der Lehrwerkstatt eine CEE Steckdose (3L+PE 16A(Bauerndrehstrom)) für einen Kompressor installiert. Die UV hat am Eingang einen FI/LSS C32A/0,5A (4-polig). Es gibt 2 Lichtstromkreise, beide mit LSS C10A (2-polig) abgesichert. Desweiteren 3 Steckdosenstromkreise, jeweils mit FI/LSS C16 0,03A (zweipolig, je einer auf L1, L2 und L3). Die "neue" Steckdose wurde über einen LSS D16 an den FI/LSS am Eingang der UV angeschlossen. Meine Kritik fand kein Gehör
Wer liegt nun falsch???
Gruß
Rainer
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Fehler passieren immer wieder. Wichtig dabei ist, anschliesend noch in der Lage zu sein, davon berichten zu können!! |
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BID = 851648
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Die FI-Plicht steht meines Wissens nach nur in der VDE und nicht in der EN.
Edit: wobei zu sagen ist , dass die VDE da auch halbherzig ist. (die berüchtigten Ausnahmen)
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am 10 Okt 2012 20:49 ] |
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BID = 851649
shark1 Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Ich meinte aber die FI/RCD-Pflicht ist von einer EN-Norm in die VDE übertragen worden, eventuell kann das ich bis Montag in Erfahrung bringen.
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BID = 851660
joe Schreibmaschine
Beiträge: 1745 Wohnort: Ba-Wü
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Interessante Frage:
Ich hab mir mal die 0100-410 vom Juni 2007 angeschaut.
Zitat :
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Auf der Ersten Seite schon mal ein Ansatz:
"Errichten von Niederspannungsanlagen -
Teil 4-41: Schutzmaßnahmen -
Schutz gegen elektrischen Schlag
(IEC 60364-4-41:2005, modifiziert);
Deutsche Übernahme HD 60364-4-41:2007"
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Die Norm stammt also von der IEC und wurde im Zuge der Harmonisierung modifiziert übernommen.
Weiter dann noch das hier:
Zitat :
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"Diese Norm enthält die Deutsche Fassung des Europäischen Harmonisierungsdokuments
HD 60364-4-41:2007-01 Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 4-41: Schutzmaßnahmen -
Schutz gegen elektrischen Schlag“, das die Internationale Norm
IEC 60364-4-41:2005-12 aLow-voltage electrical installations - Part 4-41: Protection for safety - Protection
against electric shock“ mit gemeinsamen CENELEC-Abänderungen enthält.
Nationale Zusätze sind grau schattiert.
Der Originaltext des HD ist in dieser Norm 1:1 übernommen und wie üblich (d. h. mit weißem Hintergrund) wiedergegeben. Nationale Zusätze, die nicht in der Originalfassung des HD enthalten sind, sind grau schattiert.
Zweck dieser Unterscheidung ist es, dem Normenanwender die nationalen Zusätze deutlich aufzuzeigen und eine klare Unterscheidung zwischen HD und nationalen Anmerkungen und Zusätzen zu ermöglichen.
Nationale Zusätze zum normativen Teil des HD sind normativ, ausgenommen Anmerkungen. Nationale Zusätze im informativen Teil des HD sind informativ."
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Bedeutet alles was im Normativen Teil grau dargestellt ist ist ein nationaler Zusatz, der aber einzuhalten ist um die Norm zu erfüllen.
Nun zum eigentlichen Absatz:
Zitat :
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"411.3.3 Zusätzlicher Schutz für Endstromkreise für den Außenbereich und Steckdosen
In Wechselspannungssystemen muss ein zusätzlicher Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
(RCDs) nach 415.1 vorgesehen werden für:
- Steckdosen mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 20 A, die für die Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind;
ANMERKUNG Eine Ausnahme darf gemacht werden für:
- Steckdosen, die durch Elektrofachfachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen überwacht werden, wie z. B. in einigen gewerblichen oder industriellen Anlagen, oder
Dieses gilt z. B. für Industriebetriebe, deren elektrische Anlagen und Betriebsmittel ständig überwacht werden.
Als ständig überwacht gelten elektrische Anlagen und Betriebsmittel, wenn sie von Elektrofachkräften in Stand
gehalten werden und durch messtechnische Maßnahmen sichergestellt ist, dass dadurch Schäden rechtzeitig
entdeckt und behoben werden können.
- Steckdosen, die jeweils für den Anschluss nur eines bestimmten Betriebsmittels errichtet werden.
In Fällen, bei denen die ausschließliche Verwendung der Steckdose für bestimmte Betriebsmittel in Zweifel gezogen
wird, wird empfohlen, entweder auf die Ausnahme zu verzichten oder das bestimmte Betriebsmittel fest
anzuschließen.
- Endstromkreise für im Außenbereich verwendete tragbare Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom
nicht größer als 32 A."
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Ich hab jetzt alles was als grauer nationaler Zusatz markiert ist hier grün eingestellt.
Die "FI-Pflicht" ist also aus dem europäischen HD übernommen.
Interessant die Ausnahme wenn die Steckdosen von EFK überwacht werden, keine Nationale Anmerkung wie oft angenommen wird.
Jetzt kann die Diskussion weitergehen wie es wohl in IT zu machen ist.
Edit: Lesbarkeit verbessert. 2x
Edit: Kopierfehler behoben.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: joe am 10 Okt 2012 21:53 ]
[ Diese Nachricht wurde geändert von: joe am 10 Okt 2012 21:55 ]
[ Diese Nachricht wurde geändert von: joe am 10 Okt 2012 22:03 ]
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BID = 851662
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Zitat :
| Wir haben in der Lehrwerkstatt eine CEE Steckdose (3L+PE 16A(Bauerndrehstrom)) für einen Kompressor installiert. Die UV hat am Eingang einen FI/LSS C32A/0,5A (4-polig) |
Zitat :
| "411.3.3 Zusätzlicher Schutz für Endstromkreise für den Außenbereich und Steckdosen
In Wechselspannungssystemen muss ein zusätzlicher Schutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
(RCDs) nach 415.1 vorgesehen werden für:
- Steckdosen mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 20 A, die für die Benutzung durch Laien und zur allgemeinen Verwendung bestimmt sind;
und
ANMERKUNG Eine Ausnahme darf gemacht werden für:
- Steckdosen, die durch Elektrofachfachkräfte oder elektrotechnisch unterwiesene Personen überwacht werden, wie z. B. in einigen gewerblichen oder industriellen Anlagen, oder
- Steckdosen, die jeweils für den Anschluss nur eines bestimmten Betriebsmittels errichtet werden. |
das lese ich so das eben der Kompressor über FI hier 0,5A oder auch ohne betrieben werden darf
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Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
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BID = 851664
joe Schreibmaschine
Beiträge: 1745 Wohnort: Ba-Wü
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Und ich denke da muss ein Fi dran weil die angesprochene Steckdose ja unter 20A Nennstrom ist.
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BID = 851667
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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FI ist ja vorhanden fragt sich nur ob der 500mA ausreicht, oder da eben ein 30mA benötigt wird
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BID = 851669
joe Schreibmaschine
Beiträge: 1745 Wohnort: Ba-Wü
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Achso, klar, den Absatz 415.1 hab ich vergessen einzustellen....
Zitat :
| 415.1 Zusätzlicher Schutz: Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs)
415.1.1 Das Verwenden von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom,
der 30 mA nicht überschreitet, hat sich in Wechselstromsystemen als zusätzlicher Schutz beim Versagen
von Vorkehrungen für den Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) und/oder von Vorkehrungen für
den Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren) oder bei Sorglosigkeit durch Benutzer bewährt. |
Jetzt dürfte es eindeutiger sein.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: joe am 10 Okt 2012 22:36 ]
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BID = 851670
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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bleibt aber immer noch
Zitat :
| - Steckdosen, die jeweils für den Anschluss nur eines bestimmten Betriebsmittels errichtet werden. |
3L +PE ist ja keine 3L+N+PE und somit nur für den Pusterich.
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am 10 Okt 2012 22:42 ]
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BID = 851675
joe Schreibmaschine
Beiträge: 1745 Wohnort: Ba-Wü
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Da wiederum kann ich dir zustimmen...
aaaaaber wer garantiert das nur der Pusterich angeschlossen wird?
Es müsste dann ein Vermerk an verschiedene Stellen (Steckdose, Pläne) das nur der Pusterich an die Steckdose angeschlossen sein darf. Oder es ist festgelegt das es keine weiteren Betriebsmittel mit diesem Stecker mehr gibt, sonst könnten ja wieder die Laien an der Steckdose verschiedene Geräte betreiben.
Offtopic :
| Schon klar ziemlich weit hergeholt... aber so sind die Normen: 1000 Regeln, 3000 Ausnahmen und keiner weiß mehr wie man es wirklich richtig macht oder machen soll. Weniger Ausnahmen wären vielleicht besser. Oder bessere Texte? |
[ Diese Nachricht wurde geändert von: joe am 10 Okt 2012 23:06 ]
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BID = 851676
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Offtopic :
| eben ein bisschen Schwanger |
es ist eben zu viel verlangt von den Eurokraten klare Aussagen zu machen Festanschluss oder 30 mA RCD!
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BID = 851680
joe Schreibmaschine
Beiträge: 1745 Wohnort: Ba-Wü
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vielen Dank an Bernd für das fleißige Ping Pong mit den Beiträgen, es hat gezeigt das man so eine Norm mehr als einmal anschauen muss um alle Aspekte zu erfassen.
Ich persönlich würde in D den Kompressor fest installieren oder die Steckdose mit einem RCD versehen.
In IT kann ich die Lage schlecht beurteilen, ein fest angebrachter Hinweis (nur Anschluss für...) an der Steckdose und in den Plänen wäre angebracht.
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BID = 851686
Mirto Schreibmaschine
Beiträge: 2236 Wohnort: Sardinien (IT)
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Huch!
Ihr seid aber schnell!
Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Da schon Geisterstunde (00:27), werd ich mich jetzt erstmal aufs Ohr hauen und die ausführlichen Antworten morgen in ausgeschlafenem Zustand nochmal in Ruhe lesen.
Nochmals Danke und Gute Nacht.
Gruß
von der Insel
Rainer
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BID = 851711
fuchsi Schreibmaschine
Beiträge: 1704
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Zitat :
| 3L +PE ist ja keine 3L+N+PE und somit nur für den Pusterich.
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Das muss dann soweiso eine 4polige CEE sein. Und da kann man beliebige Verbraucher mit 4poligen Stecker anschliessen.
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BID = 851777
Hemapri Schriftsteller
Beiträge: 783 Wohnort: Südthüringen
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Zitat :
joe hat am 10 Okt 2012 22:35 geschrieben :
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Achso, klar, den Absatz 415.1 hab ich vergessen einzustellen....
Zitat :
| 415.1 Zusätzlicher Schutz: Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs)
415.1.1 Das Verwenden von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungsdifferenzstrom,
der 30 mA nicht überschreitet, hat sich in Wechselstromsystemen als zusätzlicher Schutz beim Versagen
von Vorkehrungen für den Basisschutz (Schutz gegen direktes Berühren) und/oder von Vorkehrungen für
den Fehlerschutz (Schutz bei indirektem Berühren) oder bei Sorglosigkeit durch Benutzer bewährt. |
Jetzt dürfte es eindeutiger sein. |
Finde ich nicht. 30 mA haben sich demnach zwar bewährt, aber wo steht geschrieben, dass dieser maximale Fehlerstrom verbindlich ist? Es muss legiglich eine Fehlerstromüberwachung vorhanden sein. Warum schreiben die nicht einfach, dass für den Personenschutz eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Bemessungsdifferenzstrom, der 30 mA nicht überschreitet,zwingend vorgeschrieben ist?
MfG
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