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Festlegung Belegung nummerierte Adern |
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BID = 572999
Lightyear Inventar
     
Beiträge: 7909 Wohnort: Nürnberg
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Hallo liebe Gemeinde,
mein Ansinnen:
Gibt es eine Festlegung, die über betriebs-interne Festlegungen hinausgeht, welche Adern einer nummerierten Leitung welche Funktion haben sollen..?
Konkret:
Steuerleitung mit nummerierten Adern (beispielsweise Ölflex), 5G1,5mm² soll als Zuleitung zu einem Verbraucher verlegt werden.
Folgende Belegungsmöglichkeiten stehen zur Auswahl:
1 = L1
2 = L2
3 = L3
4 = N
Grün/Gelb = PE
oder
1 = N
2 = L1
3 = L2
4 = L3
Grün/Gelb = PE
Welche der Alternativen ist "richtig"?
Ich habe mir schon einen Wolf gesucht, aber nichts wirklich konkretes gefunden. Vielleicht fehlt mir aber auch nur der richtige Suchbegriff...
Um konkret zu werden:
Eine grössere Anlage ist installiert worden. Firma A hat ein Ende von den Leitungen an den Klemmenkästen aufgelegt, Firma B das andere Ende an den Verbrauchern.
Ihr ahnt es schon - jede der beiden Firmen hat eine der beiden vorgestellten Lösungen praktiziert und nun geht es ums liebe Geld...
Blödsinnigerweise geben die Verträge (mehr oder weniger mündlich) nicht wirklich was her und die "Anschlusspläne" lagen beiden Unternehmen nicht vor.
Ich habe nun die "ehrenvolle" Aufgabe zu vermitteln bzw. ggf. jemanden "ans Kreuz" zu nageln...
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
Alles unter 1000°C ist HANDWARM!
Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden! |
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BID = 573002
ego Inventar
     
Beiträge: 3091 Wohnort: Köln
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Ich glaube da kann man nur Dumm gelaufen zu sagen.
Andererseits: Warum sprechen sich die Firmen nicht ab? |
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BID = 573003
Lightyear Inventar
     
Beiträge: 7909 Wohnort: Nürnberg
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Danke für's Mitleid...
Da gibt es für jeden Furz eine VDE, aber wehe Du brauchst mal eine Vorschrift oder dgl. für einen konkreten Fall, GRUMMEL...
Alle mir bislang eingefallenen Lösungen sind mir irgendwie nicht so ganz recht, vielleicht hilft darüber zu schlafen...
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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BID = 573007
perl Ehrenmitglied
       
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Zitat :
| Andererseits: Warum sprechen sich die Firmen nicht ab? |
Z.B. weil eine der beteiligten Firmen so groß und so berühmt ist, und deren Fachleute so gut ausgebildet sind, dass sie garnichts falsch machen kann.
..und der kleinere Partner sich nicht traut seinem berühmten Kollegen zu widersprechen, wenn der Müll fabriziert.
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Haftungsausschluß:
Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.
Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.
Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !
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BID = 573011
Martin Wagner Schriftsteller
     Beiträge: 768 Wohnort: Unterfranken
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Ich habe bei einem der größeren Installationsfirmen bei uns in der Gegend gelernt und gearbeitet. Und - du wirst es schon ahnen - auch da gabs nur eine betriebsinterne Vorgabe, an die sich mehr oder weniger alle gehalten haben (mit ebendeinen Problemen).
Wenns dafür eine  geben würde, wäre sie gefunden vorden...
Wobei ich hauptsächlich in der Zweigstelle eingesetzt war, in der die Steuerleitungen und das NYM 7x nochmal andere Belegungen hatten, wie im Hauptgeschäft. Dort haben sich dann aber wenigstens alle dran gehalten
Gruß Martin
edit: ich habe nicht bei der (S) immens teueren Firma gearbeitet, die sind noch besser...
Auf deren Baustellen durfte man keine gn-ge Ader anfassen, ohne vorher Spannungsfreiheit zu prüfen
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Martin Wagner am 17 Dez 2008 20:28 ]
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BID = 573037
clembra Inventar
     
Beiträge: 5402 Wohnort: Weeze / Niederrhein
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Ich fürchte, dafür hättest du auch eine Umfrage machen können. Ich stimme für die erste Lösung mit 1=L1, aber eine Vorschrift ist mir auch nicht bekannt.
Dumm gelaufen trifft es wohl am ehesten, mein Beileid.
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Reboot oder be root, das ist hier die Frage.
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BID = 573050
ego Inventar
     
Beiträge: 3091 Wohnort: Köln
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Ist denn ein Sachschaden enstanden?
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BID = 573054
Trumbaschl Inventar
     
Beiträge: 7629 Wohnort: Wien
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Zitat :
| edit: ich habe nicht bei der (S) immens teueren Firma gearbeitet, die sind noch besser...
Auf deren Baustellen durfte man keine gn-ge Ader anfassen, ohne vorher Spannungsfreiheit zu prüfen |
Du meinst die Burschen von So Ists Eigentlich Meistens Eher Nicht Sinnvoll?
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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BID = 573066
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Onkel VDE schweigt sich darüber aus.
Geregelt ist nur, daß für den N eine schwarze Ader mit Ziffernaufdruck verwendet werden darf.
Der Hösl nennt ausdrücklich als Beispiel die "Ziffer 1".
Also kann es auch genausogut die 4 sein...
Daß ich persönlich üblicherweise auch die 1 für den N nehme, macht die Sache nicht wirklich besser.
Ich füchte daher, daß Du auf diesem Weg nicht weiterkommst.
Den beiden Firmen kann man höchsten eine gewisse Sorglosigkeit nachwerfen, aber keinen Normverstoß.
Anzunageln wäre hingegen derjenige, welcher zu koordinieren gehabt hätte und dies unterließ!
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 573124
wome Schreibmaschine
    
Beiträge: 1252
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Wir nehmen für einen gemeinsamen N (natürlich  ) immer die höchste Ziffer.
Meine Meinung: Wenn es für eine uneindeutige und nicht geregelte Frage mehrere Lösungen gibt, so kann ich auf einer Baustelle mit mehreren Beteiligten nicht machen, was ich will, sondern muss beim Bauleiter Bedenken anmelden. Wurde dies unterlassen, so bin ich als Ausführender selbst schuld, wenn ich zweimal arbeite.
Anders sieht es aus, wenn ich Pläne zur Genehmigung vorgelegt habe und der Genehmigende den Sachverhalt nicht bemerkt hat.
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BID = 573134
Trumbaschl Inventar
     
Beiträge: 7629 Wohnort: Wien
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Das erinnert mich gerade an eine Story aus meiner Praktikumszeit... da wurde für ein ganzes Uni-Institut ein Bauprovisorium mit isoliertem Freileitungskabel installiert. Da scheint österreichweit die Überinkunft zu gelten, daß die Ader ohne Rille als N/PEN und die mit 1-3 Rillen als L1-L3 genützt werden (Zitat: "Deswegen heißts ja Nulleiter weil null Rillen drin sind!"). HIer hat aber beim Auflegen in der NSHV den 3er als N verwendet... und am anderen Ende wurde nach Gewohnheit aufgelegt und eingeschaltet ohne zu kontrollieren und nachzumessen... *kabumm* Da haben sich dann auch beide Trupps gegenseitig die Schuld zugeschoben.
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BID = 573160
Surfer Inventar
     
Beiträge: 3085
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Ich würde dahin tendieren- "Wer hats angeklemmt und eingeschaltet ohne vorher zu messen?"
Generell wird gepredigt - niemals auf Farben verlassen , warum auf Ziffern?
Wenn dann noch nicht mal eine Zeichnung vorliegt???--Gar net gut
Gruß Surf
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BID = 573175
pwk20 Stammposter
    Beiträge: 203
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Ist immer schlecht, wenn bei unklaren Sachen nichts abgesprochen wird.
Aus diesem Grund habe ich mal eine Müllverbennungsanlage mit linkem Drehfeld eingespeist. (24 Einzeladern VPE 300 mm², 10kV).
Zu meinem Glück, hatte die korrupte Firma mit dem S dann hier die A...-Karte (wegen nicht vorhandener Bezeichnung der Stromschienen) und musste die Schaltanlage ändern.
Deshalb läuft die Einspeisung der MVA auch heute noch im linken Drehfeld.
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BID = 573191
Lightyear Inventar
     
Beiträge: 7909 Wohnort: Nürnberg
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So, mal in Kurzform:
Sachschaden ist nicht entstanden, da der Fehler bei den Messungen vor der Spannungsfreigabe erkannt wurden - so rustikal einfach draufschalten und warten, was passiert, sind wir in Franken dann auch nicht alle...
Finanzieller Schaden (unterer fünfstelliger Bereich vor dem Komma...) jedoch durchaus, da die Nacharbeit der fehlerhaften Klemmstellen natürlich gemacht werden musste (und zwar durch eine andere Firma, nennen wir sie mal "C").
Mir ist durchaus klar, dass hier sehr viel schief gelaufen ist und zwar von allen Seiten. Es geht nun darum, die entstandenen Kosten irgendwie zu verbuchen...
Die Rahmenbedingungen waren denkbar schlecht, Fertigstellungstermin war wirklich knapp und sollte in jedem Fall gehalten werden.
Deahlb wurden auch verschiedene Subunternhemer für die "Depperlesarbeiten" wie "Leitungen einführen und auflegen" beauftragt.
Mein Rechtsempfinden sagt, dass die Firmen hätten fragen müssen, wie die Leitungen aufzulegen sind, da es ja offenbar keinen "Stand der Technik" dazu gibt. Die Pläne wären vorhanden gewesen, wurden aber nicht ausgegeben, da nicht danach gefragt wurde. Somit würde ich meinen, dass eine Firma Glück hatte und andere eben Pech, die jetzt für den Schaden aufkommen muss. Da ebendiese Firma die Gelegenheit zur Mägelbeseitigung ausgeschlagen hat, werde ich dort mal ansetzen.
Dass Rechtsverdreher und Richter die Sache ggf. anders sehen, ist mir bewusst, aber probieren kann ich es ja mal...
Vielleicht hab' ich ja Glück...
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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BID = 573192
Surfer Inventar
     
Beiträge: 3085
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In diesem Falle würde ich auch B anpiseln. Ich kann doch net hingehen und mal willkürlich ein paar Adern auflegen. Zumindest hinterfrage ich eine Doku oder Anweisung. Da muß es aber wirklich pressiert,haben auch wenn dies keine Ausrede sein darf.
Als Verantwortliche Fachkraft kann ich nicht ins dunkle Klemmen und grünes Licht für ne IBS geben.
Gruß Surf
P.S Wenn ich jetzt mal annehme,das du eventl. C bist-hat dir doch wahrscheinlich weder A noch B den Auftrag gegeben,sondern D  .
Dieser ist doch dann erstmal nach deiner Leistung der zur Zahlung genötigte und muß sich dann mit A oder B auseinandersetzen
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Surfer am 18 Dez 2008 17:24 ]
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