Fahrlässige Veränderungen der E-Installation

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Autor
Fahrlässige Veränderungen der E-Installation

Problem gelöst    







BID = 505593

Adera

Gelegenheitsposter



Beiträge: 53
 

  


Hallo Leute!

Vielleicht kennt mich der ein oder andere noch, war vor ca. 1 Jahr öfters hier. Zu der Zeit habe ich in unserem Vereinsheim eine umfangreiche Elektroinstallation geplant und eingerichtet.

Dort habe ich tiefere Erfahrungen mit der E-Installation gemacht und mit Eurer Hilfe eine soweit sichere Installation erstellt. Anlagenteile die ich einmal erstellt habe und später bemerkt habe, dass die Schleifenwiderstände zu hoch sind, habe ich neu überdacht und die Anlage auf mehrere Unterverteiler aufgeteilt und mit größerem Querschnitt angefahren. Zudem wollte ich gegen meine 1. Ausführung noch hier oder da einen FI nachrüsten und habe auch hier die Anlage darauf vorbereitet.
Die Anlagenteile, die meines Erachtens noch nicht den Status "sicher" erhalten haben, da die oben genannten Dinge noch nicht durchgeführt waren, habe ich noch ensprechend deaktiviert, "verblombt" oder abgeriegelt, zusätzlich Hinweise an UV´s, Leitungsschutzschaltern und Steckdosen hinterlassen.

Leider kommt es manchmal anders als man denkt, der besagte Verein ging mir zusehends auf den Keks und ich stellte die Arbeiten ein, später habe ich sogar meine Koffer gepackt und bin gegangen. Es blieb eine halbfertige Anlage, mit deaktivierten unsicheren Anlagenteilen zurück.
Doch nun bekomme ich von ehemaligen Vereinkollegen mit, dass gerade diese noch nicht sicheren Anlagenteile von völlig ahnungslosen Leuten in Betrieb genommen, oder gar wieder zurückgebaut wurden, da man z.B. die noch nicht fertig ausgeführten nachträglich installierten Unterverteiler wohl deren Ansicht nach nicht braucht. Ich könnte hier seitenweise Dinge auflisten, die nach meiner Zeit grob fahrlässig manipuliert wurden und ich zum Teil als lebensgefährlich einstufe.

Die Anlage ist bisher noch nicht von einem Elektromeister abgenommen worden. Meine eigentliche Frage ist nun:
Trage ich rechtlich noch mit Verantwortung an der Anlage?
Wer wird alles zur Rechenschaft gezogen, falls tatsächlich mal was passiert?
Mit welcher Institution könnte ich dem Verein drohen, dass sie die Veränderungen ihres Hobbyelektrikers nochmal überdenken?
Kann ich sie dazu drängen eine Abnahme machen zu lassen, um mich entsprechend rechtlich abzusichern?

BID = 505621

elo22

Schreibmaschine

Beiträge: 1403
Wohnort: Euskirchen
Zur Homepage von elo22

 

  


Zitat :
Adera hat am  5 Mär 2008 15:07 geschrieben :

Trage ich rechtlich noch mit Verantwortung an der Anlage?
Wer wird alles zur Rechenschaft gezogen, falls tatsächlich mal was passiert?


Du. Du.

Lutz

BID = 505623

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln

Die verantwortung trägt doch wohl immer der welcher eine Anlage errichtet bzw. ändert und in Betrieb setzt.

In deinem Falle also du für die von dir eingeschalteten teile, und die Kollegen für die an denen sie rumgebastelt haben!

Oder warum sollte dir ein Schuh angezogen werden können, denen aber nicht?

BID = 505633

Adera

Gelegenheitsposter



Beiträge: 53

Das hieße also, wenn ich z.B. Steckdosenkreise installiere, diese aber noch deaktiviere, weil sie noch nicht der geforderten Sicherheit entsprechen bzw. noch nicht fertig sind, ist derjenige dafür verantwortlich, der diese trotz jeglicher Sperren und Hinweise aktiviert. Oder habe ich diese dann evtl. nicht aureichend gesichert und bin auch mit verantwortlich.

Wie würde man sowas im "Ernstfall" handhaben. Letztendlich weiß doch keiner wer was installiert hat und wer was verändert hat. Natürlich bin ich für meine Anlagenteile verantwortlich, aber wie kann ich nachher nachweisen, dass jemand etwas daran verändert hat?

Schwierige Situation, aber ich will einfach nicht nachher für irgendwas verantwortlich gemacht werden, was ich nicht verbockt habe. Außerdem möchte ich auch nicht zuschauen, wie die Anlage in einen gefährlichen Zustand versetzt wird (auch wenn es mich nichts mehr angeht).

BID = 505642

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...


> Das hieße also, wenn ich z.B. Steckdosenkreise installiere,
> diese aber noch deaktiviere, weil sie noch nicht der geforderten
> Sicherheit entsprechen bzw. noch nicht fertig sind, ist derjenige
> dafür verantwortlich, der diese trotz jeglicher Sperren und Hinweise
> aktiviert.

ja. Grundsätzlich ist der der Betreiber für die Anlage verantwortlich. Allerdings kann dieser als Laie davon ausgehen, dass eine Fachkraft ihm eine Ordnungsgemäß errichtete Anlage übergibt. wenn du ihm also eine Anlage hinterlassen hast, die du in Betrieb genommen hast, bist du dafür verantwortlich. Wenn hingegen Hausbesitzer die halbfertige Anlage über's Wochenende schonmal testen will und eigenmächtig in Betrieb nimmt, hat er Pech gehabt, wenn er sich an der noch nich ihm übergebenen Anlage dabei grillt.

> Oder habe ich diese dann evtl. nicht aureichend
> gesichert und bin auch mit verantwortlich.

Das hängt davon, wie $Richter die Eignung deiner $Sicherungsmaßnahme einschätzt. Ein Aufkleber "Finger weg" auf einer nicht fingersicheren, unabgedeckten Steckdose wird in einem Kindergarten sicher nicht durchgehen. Eindeutiger Hinweise auf der Klappe des HAK ohne bestückte Sicherungen und nur nach Entriegeln des Vierkant-Verschluss zugänglich oder dergleichen schon eher.


> Wie würde man sowas im "Ernstfall" handhaben. Letztendlich
> weiß doch keiner wer was installiert hat und wer was
> verändert hat. Natürlich bin ich für meine Anlagenteile
> verantwortlich, aber wie kann ich nachher nachweisen,
> dass jemand etwas daran verändert hat?

Prüfprotkoll bei Inbetriebnahme und vernünftige Doku der Anlage(nteile)...

> Schwierige Situation, aber ich will einfach nicht nachher
> für irgendwas verantwortlich gemacht werden, was ich nicht
> verbockt habe. Außerdem möchte ich auch nicht zuschauen,
> wie die Anlage in einen gefährlichen Zustand versetzt wird
> (auch wenn es mich nichts mehr angeht).

Einschreiben mit Rückschein an Vereinsvorsitzenden (idealerweise noch weiteres Exemplar an ggf. Hausmeister oder dergleichen und unter Zeugen in den Umschlag gesteckt), darin auflisten, welche Anlagenteile von dir ordnungsgemäß in Betrieb genommen wurden und welche gesperrt waren und auf fehlende Abnahme/Prüfung der Schutzfunktionen bzw. fehlende Schutzeinrichtungen hinweisen für die jeweiligen Teile hinweisen und klarstellen, dass sie von dir als Errichter noch nicht zur Nutzung freigegeben waren.

...Und das alles, bevor etwas passiert. Nachträglich ausgestelle Dokumente haben da nur sehr begrenzte Glaubwürdigkeit...

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Teletrabi am  5 Mär 2008 18:52 ]

BID = 505743

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

Bin zwar kein Jurist, aber ich denke, ein richtiges Stichwort heißt hier Verkehrssicherungspflicht. Die Verkehrssicherheitspflicht obliegt dem Eigentümer eines Grundstückes und besagt, dass dieser dafür sorge tragen muss, dass von seinem Eigentum keine Gefahr für andere ausgeht. Wenn z.B. jemand auf einem Gehweg von einem Ast eines morschen Baumes des angrenzenden Grundstückes erschlagen wird (und gerade kein Orkan weht), dann hat der Grundstückseigentümer ein dickes Problem.

Ansonsten dürfte der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gelten; der Grundstücksbesitzer müsste aus meiner Sicht erst mal beweisen, dass Du den Teil der Anlage errichtet und in Betrieb genommen hast, an dem jemand zu schaden gekommen ist. Wenn Du etwas schriftliches in der Hand hast, wo drauf steht, wofür Du _nicht_ zuständig bist, dürfte das schon was handfestes sein.


Habe ich schon erwähnt, dass ich kein Jurist bin und meine Aussagen lediglich Vermutungscharakter haben?


Gruß, Bartho

BID = 506373

Adera

Gelegenheitsposter



Beiträge: 53

Danke ich Euch allen für die hilfreichen Tipps!


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