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Erweiterungen an Alt-Installation mit klassischer Nullung |
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BID = 883998
Kermit24 Gesprächig
Beiträge: 156 Wohnort: Köln
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Hallo,
in meiner neuen Mietwohnung ist mir folgendes aufgefallen und bin nicht sicher, ob das korrekt ist.
In der Küche wurde in Arbeitsplattenhöhe offenbar von einem Vormieter oder Vermieter mal eine Doppelsteckdose und eine Einzelsteckdose in Abzugshaubenhöhe hinzugebaut. Die Zuleitung kommt von einer unteren Steckdose (30cm über Boden). Dort kommt 2x1,5qmm grau/schwarz an. Dort wird hinter der Steckdose mit einer Wago-Klemme der graue mit blau und grün/gelb der neuen 3x1,5 NYM-Leitung zur Arbeitsplattensteckdose gebrückt. Soweit ja noch in Ordnung. Von der geht es auch schön getrennt weiter zu Steckdose in Abzugshaubenhöhe. Hier werden blau und grün/gelb allerdings in einer Wagoklemme wieder zusammengeführt und eine alte 2x1,5 grau/schwarz geht weiter ab zur Steckdose im Bad.
Ist das so in Ordnung? Ich dachte, wenn der PEN einmal in PE und N getrennt ist, darf der nicht mehr zusammengeführt werden? Allerdings hat die alte 2x1,5qmm Leitung zu der Bad-Steckdose wohl auch noch Bestandsschutz. Einfach den blauen, bereits getrennten N wieder mit den grauen PEN der alten Leitung zu verbinden, ist sicherlich auch nicht richtig? Da kommt mir die Wiedervereinigung von PE und N schon "richtiger" vor. |
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BID = 883999
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Die Erweiterung ist so nicht zulässig! Der Pen wurde in der Steckdose getrennt in PE und N und darf nicht wieder zusammengeführt werden.
Korrekt wäre die Verwendung des gelb/grünen Leiters mit blauer Kennzeichnung als PEN und dürfte so auch weiter geführt werden.
Von einem PEN können beliebig viele PE oder N abzweigen!
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
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Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen! |
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BID = 884017
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 14 Apr 2013 21:14 geschrieben :
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Die Erweiterung ist so nicht zulässig! Der Pen wurde in der Steckdose getrennt in PE und N und darf nicht wieder zusammengeführt werden.
Korrekt wäre die Verwendung des gelb/grünen Leiters mit blauer Kennzeichnung als PEN und dürfte so auch weiter geführt werden.
Von einem PEN können beliebig viele PE oder N abzweigen!
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Bingo, da hatte jemand keine Ahnung!
(Halbwegs) Korrekte Version (vor 2009):
in der ersten Dose blau und gelb-grün auf grau. In der zweiten Dose gelb-grün auf grau, blau geht nur zur neuen Steckdose.
Halbwegs korrekt deshalb, weil die neue Leitung einen PEN kleiner 10 mm2 Cu enthält. Allerdings lie0e sich eventuell argumentieren, dass hier nur eine Leitung 1:1 getauscht wurde, eventuell weil sie beschädigt war.
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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BID = 884028
Kermit24 Gesprächig
Beiträge: 156 Wohnort: Köln
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Also benutze ich dann den PE wieder als PEN. Gut, dann klemm ich den blauen in der letzten (neuen) Dose halt ab (bzw. nur noch auf die Steckdose). Und um den grün/gelben mache ich dann noch ein Stück blaues Iso-Band am Ende und Anfang?
Also streng genommen müßte 10qmm für den PEN bei so einer Erweiterung, wo nur eine Steckdose zwischengesetzt wurde, dawischen verlegt werden (da PEN ja schließlich bei Neuinstallaton >=10qmm zu sein hat)? Ziemlich unrealistisch
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Kermit24 am 15 Apr 2013 6:22 ]
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BID = 884041
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Realistisch gesehen ist das wohl die einzige Lösung ohne Stemmaufwand, die auch keine massiven sonstigen Weiterungen nach sich zieht. Bei einer Erneuerung der Leitung ins Bad greifst du schon wieder tiefer ein und es würde vermutlich ein FI fällig.
Auf alle Fälle würde ich anschließend die Anlage messtechnisch überprüfen lassen!
Eleganter und haltbarer wäre blauer Schrumpfschlauch, Isolierband ist nicht sicher dauerhaft (vor allem billiges fällt irgendwann runter).
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BID = 884049
super999 Stammposter
Beiträge: 374 Wohnort: Neustadt am Kulm
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Hoffen wir nur, daß es kein TT-System ist, denn da würde es keinen PEN geben.
@der mit den kurzen Armen
Ist deine Aussage aktuell noch gültig oder fällt das in eine Übergangsregelung.
Klar, daß man den PEN bei Neuinstallationen im HAK oder Zählerschrank aufteilen sollte, aber wenn es wie hier anders ist, darf man also auch in einem Endstromkreis den PEN im PE mit blauer Kennzeichnung weiterführen und immer wieder auf N bzw. PE abzweigen, bloß halt nicht mehr zusammenführen?
Für einen FI würde so eine Version allerdings nichts bringen, da bei diesem die PE getrennt sein muß.
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BID = 884051
shark1 Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Rein technisch gesehen, ist die jetztige Lösung garnicht mal so schlecht, da der PEN doppelt geführt ist und somit ein Drehtbruch unwahrscheinlicher wird. Zudem darf man zumindet nach der neuen VDE auch blaue Adern mit gelb/grüner Kennzeichnung als PEN verwenden. Also ich würde das Blau-Gelb/grün Kennzeichnen und die Parallelschaltung der adern so belassen.
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BID = 884089
winnman Schreibmaschine
Beiträge: 1628 Wohnort: Salzburg
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Da die Schutz-Funktion (begrenzung der Berührungsspannung) bei der Nullung auf Aufteilung der Betriebsspannung im Fehlerfall auf die Widerstände der Zuleitung beruht, wäre die Parallelschaltung von Leitungen im PEN Kreis eigentlich zu Beführworten.
Die Vorschriften lassen aber eine Verbindung eines einmal aufgeteilten PEN leider nicht zu.
Ich würde das aber weiter so belassen, ev. noch eine Beschriftung in der 1. Dose und im Verteiler hinterlassen, dass an der Dose XY wider zusammengeführt wurde (erleichtert bei einer Auftrennung in Zukunft die Suche nach der Verbindungsstelle).
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BID = 884099
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Der ausführung von Bernd ist nichts hinzuzufügen.
Eine widerechtliche erneute Verbindung ist imho weder sinnvoll, noch nützlich.
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