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Erstprüfung nach DIN 0100-610 und E-Check |
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BID = 576829
Bastii Gerade angekommen
Beiträge: 2 Wohnort: Tornesch
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Hallo liebe Forenmitglieder,
aufgrund einer Arbeit in meinem Studium beschäftige ich mich mit der Erstprüfung von Elektroinstallationen. Dabei taucht bei mir folgende Frage auf, wo ich hoffe, dass mir hier geholfen wird:
Die Erstprüfung einer Anlage ist nach der DIN 0100-T610 geregelt und enthält folgende Arbeitsgänge:
- Sichtprüfung
Prüfen von ..
- der Durchgängigkeit des Schutzleiters/ Potentialausgleich
- Isolationswiderstand
- Schutz durch Schutztrennung
- Widerstand von isolierenden Fußböden und Wänden
- Schutz durch automatische Abschaltung der Stromversorgung
- Messen von Schleifenimpedanz
- Prüfen von Überstrom-Schutzeinrichtungen
- FI testen
- Spannungspolarität
- Funktionsprüfung
- evtl. Drehfeldrichtung bei Drehstrom-Steckdosen
Nun meine Fragen:
Wenn ich die Installation nach den oben genannten Verfahren geprüft habe, hat die Anlage auch gleich den E-Check bestanden? Oder gehören zu dem E-Check noch weitere Testverfahren ? Oder ist der E-Check nur nach der Prüffrist von 4 Jahren das erste mal durchzuführen?
Und als letztes:
Ist die Wiederholungsprüfung nach DIN VDE 0105 und der E-Check das gleiche?
Im voraus vielen Dank! |
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BID = 576833
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo Bastii,
erstmal willkommen im Forum!
Der "E-Check" ist ne lizenzpflichtige private Werbeveranstaltung, hat also mit VDE-Forderungen etc. erstmal nichts zu tun.
Gruß,
sam2
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???" |
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BID = 576848
wome Schreibmaschine
Beiträge: 1252
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nach neuer DIN Teil 600, wenn ich mich nicht irre.
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BID = 576868
Teletrabi Schreibmaschine
Beiträge: 2317 Wohnort: Auf Anfrage...
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richtig, wome, und mit der neuen 600 ist dann auch die ermittlung des spannungsfalls enthalten sowie abschaltrziten der RCD (ggf. bei fünffachem Nennfehlerstrom). Erdungswiderstand fehlt auch noch in der Aufzählung.
E-Check ist da eher 'ne Wiederholungsprüfung nach 0105-100A1 mit buntem Innungstempel ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Teletrabi am 3 Jan 2009 15:25 ]
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BID = 579668
Bastii Gerade angekommen
Beiträge: 2 Wohnort: Tornesch
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Erstmal Danke für die schnellen Antworten!
Nochmal abschließend damit ich es richtig verstanden habe:
Der E-Check ist nur ein lizenzpflichtes Prüfverfahren der Elektroinnung, der die Prüfverfahren der VDE 0105 (für Anlagen) und 0702 (für Betriebsmittel) abdeckt. Zudem soll der Prüfer als Berater für Energieeinsparungen auftreten.
korrekt?
Aber aus rechtlicher Sicht ist es doch völlig egal ob ich einen Elektromeister damit beauftrage meine Anlage nach VDE 0105 zu prüfen und ein Mess- und Prüfprotokoll und Prüfplakette erhalte oder das Ganze nach dem E-Check mit E-Check-Plakette durchgeführt wird?
korrekt?
Schönen Gruß
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BID = 579673
wome Schreibmaschine
Beiträge: 1252
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Der E-Check hat als Zielgruppe vor allem den Miet- und Eigentumswohnungsbereich, der in D rechtlich bisher keiner regelmäßigen Prüfpflicht unterliegt.
Bin ich rechtlich verpflichtet, meine Anlagen regelmäßig zu prüfen, so muss da die Vorschrift stehen, die zur Prüfung Anlass gab, wenn jemand noch E-Check dazuschreibt, ist es aber nicht so schlimm.
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BID = 579688
Teletrabi Schreibmaschine
Beiträge: 2317 Wohnort: Auf Anfrage...
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Moin,
wenn eine Prüfung zur Erfüllung rechtliche vorgaben nötig ist, sollte wie von wome schon erwähnt, auf deren Grundlage verwiesen werden, um sicherzustellen, dassder erforderliche Umfang gewährleistet ist. "E-Check" ist erstmal eine Werbeaktion und Lizenzprodukt der Innung. Mag sein, dass da irgendwo in internen Bestrimmungen festgelegt ist, dass alle Anforderungen der 0105-100A1-Wiederholungspürfung enthalten sind, weiß ich nicht, sauberer ist eine direkte Nennung der Normgrundlage/Durchführugnsgrundlage.
Sind Geräte vom E-echeck auch erfasst? weiß ich so nicht, kenjne es nur auf Anlagen bezogen. Und die 0702 ist veraltet, heißt neuerdings VDE 0701-0702 und hat die beiden Noren zusammengewürfelt und etwas überarbeitet.
iet- und Eigentumsbereich bzgl. Prüfpflicht - Teilweise wird aus Verkehrssicherungspflicht etc. des BGB auch eine Prüfpflicht bejaht, ist aber etwas sehwammig herbeikonstruiert. Ebenfalls verlangt die 0105 vom Betreiber einer elektrischen Anlage eine regelmäßige Prüfung. In der aktuellen 0105-100A1 wird nun erstmals auch der Wohnungsbereich angesprochen, in dem zu den (ganz groben) Fristempfehlungen angemerkt wird, dass die im Wohnbereich ggf. länger ausfallen können.
Gibt einzeln Urteile, die zumindest im Mietbereich den Vermieter in der Prüfpflicht seiner Anlage sehen (ggf. auch nur zu Anlässen wie Mieterwechsel), dass nun jeder Wohnungsbesitzer verurteilt wird, wo mal wer einen elektrischen Schlag bekommen hat, kann man so aber nicht sagen.
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BID = 579808
chris75 Gesprächig
Beiträge: 100 Wohnort: linden
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Zitat :
| Aber aus rechtlicher Sicht ist es doch völlig egal ob ich einen Elektromeister damit beauftrage meine Anlage nach VDE 0105 zu prüfen und ein Mess- und Prüfprotokoll und Prüfplakette erhalte oder das Ganze nach dem E-Check mit E-Check-Plakette durchgeführt wird? |
Ist beides gleich.
Der e-check ist eben ein Marketingprodukt der Elektoinnung und nur Innungsmitglieder dürfen sich mit diesem Siegel schmücken.
Ist vom Prinzip her OK. Die gelben Aufkleber fallen auf und machen neugierig.
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BID = 579811
chris75 Gesprächig
Beiträge: 100 Wohnort: linden
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Zitat :
| Gibt einzeln Urteile, die zumindest im Mietbereich den Vermieter in der Prüfpflicht seiner Anlage sehen (ggf. auch nur zu Anlässen wie Mieterwechsel), dass nun jeder Wohnungsbesitzer verurteilt wird, wo mal wer einen elektrischen Schlag bekommen hat, kann man so aber nicht sagen.
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Da hätte ich gerne einen aussagekräftigen link - danke. Am besten mit Aktenzeichen.
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BID = 579836
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Wenn ich richtig informiert bin, ist der E-Check schwammiger in der Forderung alles zu prüfen, oder aber auf Stichproben zu vertrauen.
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BID = 579913
Teletrabi Schreibmaschine
Beiträge: 2317 Wohnort: Auf Anfrage...
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@Chris75:
http://www.blps-andersen.de/gerichtsurteile.html
und die andere Seite:http://www.vtw.de/uploads/media/Information_vom_16_10_08.pdf
http://www.erwin-ruff.de/pruefpflichten_elektro.html
Zum letzten Link sei noch angemerkt, dass die darstellung, dass VDE-Normen freiwillig anwendbar sind so auch wieder nicht ganz stimmt, über den Umweg des Energiewirtschaftsgesetz werden VDE- und DVGW-Regelwerk jeweils über die Vermutungswirkung hinaus ausdrücklich als der Stand der Technik benannt. Ferner dürfte jeder Versorgungsvertrag die Beachtung der VDE als Grundlage enthalten. Ob diese Umstände aber wiederum beabsichtigen, das VDE-Regelwerk (inkl. der allg. Forderung an den Betreiber, regelmäßig zu prüfen in der 0105) mit der Konsequenz einer Prüfpflicht verbindlich zu machen, ist eine andere Frage. Ist doch schon recht Umwegbehaftet, könnte man einfacher und unmissverständlicher festschreiben, wenn man VDE 1:1 umgesetzt haben will. Andererseits bleibt Abseits der Frage der VDE-Vebindlichkeit die allgmeine Verantwortung des Vermieters für die Mietsache und Verantwortung eines jeden Anlagenbetreibers für davon ausgehenden Gefahren.
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BID = 581651
chris75 Gesprächig
Beiträge: 100 Wohnort: linden
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Danke
hab ich was zu lesen.
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