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Ersatzglas für Wila Leuchte |
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BID = 917038
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Bei der abgebildeten Deckenleuchte ist uns beim Umzug die Käseglocke zu Bruch gegangen-
Leider gehört das Teil dem Vermieter, und weil dort zukünftig ohnehin eine andere Leuchte hin muß, die weniger als 7cm dick ist, damit sie nicht wieder von der Decke gewischt wird, hat der sich einen KV für eine LED-Leuchte geben lassen:
120 Taler netto für eine 9W-LED-Leuchte; incl. Porto, Montage und Steuern knapp 260 EUR.
Ich halte das offen gesagt für etwas heftig, und ich denke, dass auch die Versicherung das ähnlich sieht.
Daher meine Fragen:
1) Gibt es für die alte Leuchte noch die Abdeckung zu kaufen, und wenn ja, was kostet sie?
Die Blechplatte hat einen Durchmesser von 14cm und auf einem Aufkleber steht als Hersteller Wila drauf.
2) Falls es kein Ersatzteil mehr gibt, was kostet realistisch ein adäquater Ersatz incl. Montage etwa?
[ Diese Nachricht wurde geändert von: perl am 10 Feb 2014 15:30 ] |
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BID = 917046
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Das klingt in der Tat etwas dreist...
Eine quadratische oder runde Nurglasleuchte (Strukturglas) kostet im Baumarkt um 20 Euro und ist in etwa in einer halben Stunde montiert...
_________________
Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden! |
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BID = 917049
micha27 Gesprächig
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Beiträge: 126
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BID = 917053
Olli850 Gesprächig
Beiträge: 144
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ich glaube dein Vermieter hat einen - die abgebildete Lampe ist uralt und du bist nicht verpflichtet für die angegebene Summe eine Lampe zu finanzieren.Such eine ähnliche bei Ebay oder die angegebenen von Ikea und gut ist !!
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BID = 917097
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Danke, danke!
Damit wäre die Schadenssumme klar: 1,79€ plus Montage.
Damit könnte man die Sache wieder in den vorigen Zustand versetzen.
Die Lampe selbst war ja heil geblieben, und der Monteur muß auch nicht unbedingt aus 20km Entfernung antraben. Daher kam nämlich die enorme Arbeitszeit von 1,5h.
Zur Not traue ich mir es auch noch selbst zu das Teil an die Decke zu pappen.
Das einzige Problem ist: So kann es nicht bleiben. Die Ikea Leuchten sind alle zu dick.
Ich habe da nämlich wirklich höchstens 7cm zur Verfügung und die angebotene LED-Leuchte "Gips" (?) maß nur 30cm x 30cm x 4,7 cm.
Der Unfall passierte kurz nach dem Einbau einer neuen Haustür, deren feststehenden Teil man entriegeln und aufschwenken kann.
Leider hat damals niemand an die alte Leuchte gedacht, bis meine Umzugsleute sie mit dem schwenkbaren Teil der Tür abrasiert haben.
Werde wohl doch mal nachsehen müssen, was die Baumärkte anzubieten haben.
Die von den Anbietern geschmierte Suchmaschine bietet ja leider keine brauchbare Hilfe mehr, sondern fördert hauptsächlich Müll zu Tage.
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BID = 917107
f77 Gesprächig
Beiträge: 125 Wohnort: Bielefeld
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Zitat :
| Leider hat damals niemand an die alte Leuchte gedacht, bis meine Umzugsleute sie mit dem schwenkbaren Teil der Tür abrasiert haben. |
In diesem Fall halte ich es für fraglich ob Du überhaupt zum Schadensersatz verpflichtet bist. Der Vermieter hätte m.E. aufgrund der neuen Tür die Leuchte versetzen/tauschen oder einen adäquaten Warnhinweis an der Tür anbringen müssen.
Evtl. mal beim Mieterschutzbund anfragen.
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BID = 917119
2N3055 Schreibmaschine
Beiträge: 1383 Wohnort: Sulzbach (Ts.)
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Soll sich doch die Haftpflichtversicherung des Umzugsunternehmens oder Deine eigene, je nachdem, wer die Türhälfte geöffnet hat, mit dem Vermieter rumärgern.
Außerdem: Wenn die vorherige Leuchte höher war, warum solltest Du jetzt die vergessene "Korrektur" teuer bezahlen?
Wenn überhaupt, hat der Vermietr nur Anspruch auf Ersatz, aber nicht auf Verbesserung!
_________________
Wo kommt nur dieses "eingeschalten" her, aus Neufünfland?
Entweder "einschalten" oder "eingeschaltet"!
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BID = 917123
Murray Inventar
Beiträge: 4828
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Ja schau mal in den Baumarkt.
IMHO habe ich da auch so eine flache Leuchte für ca. 30€ für den Vorbau geholt. Genau weis ich aber die Höhe nicht mehr.
Ich sehe dich hier aber auch nicht schadenersatzflichtig wenn dich der Vermieter nicht im speziellen auf die Gefahrenstelle hingewiesen hat.
Sowas dürfte ja gar nicht vorkommen.
Man mag sich mal vorstellen wenn das kaputte Glas jemand auf den Kopf gefallen wäre. Die Leuchte da nach dem Türwechsel zu belassen ist in meinen Augen grob fahrlässig.
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BID = 917128
Otiffany Urgestein
Beiträge: 13763 Wohnort: 37081 Göttingen
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Ich habe hier eine rumliegen, die ist jedoch 10cm hoch, aber Du mußt ja nur eine entsprechende Lampe anbringen und nicht den Fehler des Vermieters korrigieren.
Gruß
Peter
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BID = 917135
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Zitat :
Otiffany hat am 11 Feb 2014 12:51 geschrieben :
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Ich habe hier eine rumliegen, die ist jedoch 10cm hoch, aber Du mußt ja nur eine entsprechende Lampe anbringen und nicht den Fehler des Vermieters korrigieren.
Gruß
Peter |
Danke, das ist schon klar. Mit Versand wirst du den Ikea-Preis aber schwerlich unterbieten können. Außerdem weiß ich nicht, ob das passt. Die Halterung sieht anders aus.
Zitat : Murray hat am 11 Feb 2014 11:33 geschrieben :
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Ja schau mal in den Baumarkt.
IMHO habe ich da auch so eine flache Leuchte für ca. 30€ für den Vorbau geholt. |
Darauf wird es wohl hinauslaufen.
Wenn ich im Baumarkt eine passende Leuchte zu einem vernünftigen Preis finde, werde ich dem Vermieter vorschlagen, daß ich diese anschraube und dem Umzugsheini die Rechnung geben.
Momentan herrscht ja noch Frieden im Lande, es gibt noch keine Forderungen, sondern lediglich diesen KV, und es geht hoffentlich nur darum eine Lösung zu finden, mit der alle leben können.
Zitat : Man mag sich mal vorstellen wenn das kaputte Glas jemand auf den Kopf gefallen wäre. Die Leuchte da nach dem Türwechsel zu belassen ist in meinen Augen grob fahrlässig. |
Ja, das ganze Haus hätte einstürzen können und alle darin wären tot gewesen.
Zum Glück ist aber nicht so weit gekommen, sondern es gab nur ein paar Scherben.
Die bringen bekanntlich Glück.
f77 hat am 11 Feb 2014 07:48 geschrieben :
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...
Evtl. mal beim Mieterschutzbund anfragen. |
Weisst du auch, was das kostet?
Informier dich mal!
Zitat : 2N3055 hat am 11 Feb 2014 10:50 geschrieben :
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Soll sich doch die Haftpflichtversicherung des Umzugsunternehmens oder Deine eigene, je nachdem, wer die Türhälfte geöffnet hat, mit dem Vermieter rumärgern.
Außerdem: Wenn die vorherige Leuchte höher war, warum solltest Du jetzt die vergessene "Korrektur" teuer bezahlen?
Wenn überhaupt, hat der Vermietr nur Anspruch auf Ersatz, aber nicht auf Verbesserung! |
Ich habe ja auch nicht vor den ganzen Kram zu bezahlen, aber die Versicherungen bestimmt auch nicht.
Daraus könnte ein ziemlicher Papierkrieg erwachsen, für den mir meine Zeit zu schade ist.
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