Hallo nebv,
erstmal Willkommen im Forum!
Nach Deiner Fragestellung zu urteilen solltest
Du so etwas besser überhaupt nicht machen!!!
Aber wenn man die Fragestellung verallgemeinert, ob "man" das machen muß, dann gilt selbstverständlich:
Ein Fehlerstromschutzschalter reagiert nur auf Stromabflüsse aus dem überwachten Anlagenteil, also Isolationsfehler.
Er kann keinerlei Schutz bieten gegen Überlast und Kurzschluß. Im Gegenteil, er muß selbst durch andere Maßnahmen gegen Überlast und Kurzschluß geschützt werden.
Diese Maßnahmen sind in der Regel der Einsatz von Überstromschutzorgangen wie Schmelzsicherungen unmd Leitungsschutzschalter.
Diese korrekt zu dimensionieren ist bei weitem nicht so trivial, wie gerne angenommen wird. Es fließen Parameter ein wie Leitungsquerschnitt, Länge, Verlegeart, Umgebungstemperatur, Spannnungsfall etc.
Fazit:
Ein FI muß stets gegen Überlast gesichert werden, sonst gibt er Rauchzeichen!
Und nicht vergessen:
Wer einen FI einbaut, ist verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der Schutzmaßnahme (meßtechnisch) nachzuweisen und ein entsprechendes Protokoll zu erstellen.
Er haftet zivil- und strafrechtlich für alle Folgen!
Daher solltst Du derartig gefahrgeneigte Arbeiten einen entsprechend qualifizierten und ausgerüsten Fachmann überlassen.
Gruß,
sam2
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 21 Nov 2004 11:51 ]