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E-Installations Abnahme durch Dipl. Ing. FH Telekommunikation |
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BID = 558418
elmo_cgn Schriftsteller
Beiträge: 608 Wohnort: Köln
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Hallo,
weiß einer von euch, ob ein Dipl. Ing. FH Telekommunikation eine E-Installation abnehmen darf oder darf dies nur ein Elektriker Meister ?
Gruß,
Elmar
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BID = 558421
Bartholomew Inventar
Beiträge: 4681
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Das darf nur ein Elektro-Meister, der auch einen konzessionierten Betrieb hat. Oder auch dessen Angestellte, wenn der Meister mit seiner Unterschrift bürgt.
Gruß, Bartho |
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BID = 558424
elmo_cgn Schriftsteller
Beiträge: 608 Wohnort: Köln
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Was bedeutet "konzessionierten Betrieb"? Muß man sich in der "Handwerkerrolle" eintragen lassen oder beim EVU melden ?
Kann man als Dipl. Ing. relativ einfach den Meistertitel erlangen oder muß man die komplette Meisterschule machen ?
Danke für die Antworten!
Elmar
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BID = 558425
Bartholomew Inventar
Beiträge: 4681
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Zitat :
| Muß man sich in der "Handwerkerrolle" eintragen lassen oder beim EVU melden ? |
Soweit ich weiß, ersteres.
Zitat :
| Kann man als Dipl. Ing. relativ einfach den Meistertitel erlangen oder muß man die komplette Meisterschule machen ? |
Das weiß ich nicht.
Gruß, Bartho
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BID = 558434
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Guck mal da
Um im Installateursverzeichnis des VNB eingetragen zu werden, muss der Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen sein und noch ein paar Kriterien erfüllen. Wenn ich Zeit finde, suche ich mal die Liste mit der Werkzeug-Mindestausstattung heraus - da sind schonmal gute und gerne 50.000€ weg, ohne sich anstrengen zu müssen...
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
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BID = 558655
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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